sonderpädagogischen förderbedarf abmelden?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • hallo!


    heute mal eine organisatorische frage: kann man als eltern den sonderpädagogischen förderbedarf seines kindes abmelden? wenn die lehrer dem nicht zustimmen? wenn ja, wo muss ich mich hinwenden?


    mein problem: ich würde meinen sohn gern an eine freie schule wechseln lassen, die nehmen ihn aber nur ohne den förderbedarf, weil sie keinen sonderpädagogen vor ort haben. mein sohn benötigt unterstützung "nur" im sozial-emotionalen bereich, er ist "normal" begabt. die schulsozialarbeiterin habe ich als sehr kompetent erlebt, sie hat einen guten zugang zu meinem sohn gefunden an den drei probetagen. die lernbegleiterinnen würden ihn in den primarbereich mit integrationshelfer aufnehmen (im sekundarbereich ist schon ein schüler mit i-helfer, anscheinend ist das ohne förderbedarf möglich).


    kennt sich jemand aus?

    Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt.
    Mahatma Gandhi

  • In vielen Bundesländern würde er keine I-Hilfe/Schulbegleitung ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen.


    Wohnt ihr so grenznah, dass er dann trotzdem in diese Schule gehen könnte? #gruebel

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf wird aufgehoben, wenn der Bedarf nicht mehr besteht. Da ist es egal,ob "nur" emotional oder in anderen Bereichen. Verwunderlich finde ich, dass ein I-Helfer bewilligt wird, wenn kein Bedarf besteht. Wer zahlt denn das dann?

  • In NRW ist im Oktober das neue Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen worden.


    Für den Förderbedarf emotional-soziale Entwicklung ist zukünftig kein AO-SF mehr nötig. Nur noch Eltern können den Antrag stellen.
    Für die Aufhebung bin ich mir nicht ganz sicher, aber auch da ist das Elternrecht gestärkt.


    Es fehlen aber noch viele Verwaltungsvorschriften für das neue Gesetz, dass heißt vieles ist im Umbruch und noch unklar.
    Ich würde mich an den Inklusionsbeauftragten im Schulamt wenden und während eines persönlichen Gespräches die Details schildern und mich genau beraten lassen und gemeinsam eine Lösung suchen.


    Und ich würde nochmal gut darüber nachdenken, ob es für deinen Sohn ausreicht, auf ein anderes System zu wechseln und ohne sonderpädagogische Förderung auszukommen. I-Helfer ohne Förderbedarf kommen selten vor, scheint es aber zu geben.

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf wird aufgehoben, wenn der Bedarf nicht mehr besteht. Da ist es egal,ob "nur" emotional oder in anderen Bereichen. Verwunderlich finde ich, dass ein I-Helfer bewilligt wird, wenn kein Bedarf besteht. Wer zahlt denn das dann?


    Ja, genau das habe ich mich auch gefragt.


    Dann ist mir aber eingefallen, dass z.B. die Jenaplanschule hier in der Stadt eigene Schulbegleiter direkt angestellt hat. Könnte sein, dass die private Schule das ähnlich handhabt und diese Schulbegleiter/I-Hilfen dann unabhängig vom tatsächlich festgestellten Förderbedarf auf die Klassen verteilt.


    Ansonsten wird, wenn kein Förderbedarf mehr steht, wohl eher keine I-Hilfe mehr bezahlt werden.