Versicherungsmarkt für Hebammen bricht zusammen
"Ab dem Sommer 2015 haben freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland keine Haftpflichtversicherung mehr. Für die Hebammen bedeutet dies das berufliche Aus, denn ohne Versicherung dürfen sie nicht arbeiten."
"Ruth Pinno, Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD) verdeutlicht: „Das bedeutet Berufsverbot für die freiberuflichen Hebammen, denn ohne Haftpflichtversicherung dürfen wir weder Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder als 1:1-Beleghebamme in der Klinik betreuen noch Schwangeren- und Wochenbettbetreuungen annehmen."