Elterngeld 2. Kind UND Betreuungszuschuss Tagespflege 1. Kind

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  • Mal eine Frage in die Runde: Unser Sohn geht zu einer TaMu, die übers StAdtschulamt finanziert wird, wir zahlen einen monatlich. Beitrag von 170 Euro. Er ist 2,5 und wird voraussichtlich noch 1 Jahr bei ihr sein bis er einen Kigaplatz hat.


    Ich bin freiberuflich tätig, im Oktober kommt Kind 2 und ich werde Elterngeld beantragen für die Zeit, in der ich nicht arbeite. Ist noch nicht sicher wie lange.


    Unsere TaMu meinte, dass mittlerweile wohl abgeglichen wird, ob man EG beantragt UND den Betreuungszuschuss bekommt und da beides wohl nicht geht (weil man ja nicht arbeitet), könnte es passieren, dass wir die Betreeung dann privat Zahlen müssten oder man zur Kündigung des Vertrages genötigt wird. Sie meinte dann aber, dass ab 2013 ja sowieso der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gelte und sie glaubt, dass wir uns deswegen keine Gedanken machen müssten...


    Wir sind nun zimlich verunsichert...den Platz privat zahlen können wir uns nicht leisten und Sohn rausnehmen bis Kiga anfängt wäre für ihn total doof, zuhause würde er sich sicher auf Dauer langweilen... :S


    Kennt sich jmd mit der Probematik aus...das Ganze betrifft das Bndesland Hessen...?!?


    Danke schonml vorab!

  • Ist mal wieder Bundeslandsache, bzw sogar Kreissache. Frag doch mal auf dem zuständigen Jugendamt nach :) Wenn hier jemand aus einer Stadt weiter anwortet kann es sein daß es für dich schon nicht mehr gilt.



    Hier (Mannheim, BaWü) bekommen seit 1.7. nur noch Eltern einen Zuschuss für Zeiten bei denen beide arbeiten (Stunden werden verglichen mit Vertrag oder Lohnabrechnung), aber dafür liegt der Zuschuss bei 5,50 pro Stunde. Bisher war es völlig schurz ob die Eltern arbeiten oder Däumchen drehen, es gab für jedermann FAG-Leistungen unabhängig vom Einkommen und andere Zuschüsse einkommensabhängig.

    ... 12/2004 & 05/2006 & 01/2012 ...

  • Danke schonmal Daria. Ja, wenn ich hier nicht fündig werde, werde ich mal beim JA oder Stadtschulamt fragen.


    Aber vielleicht gibt es hier noch ne hessische TaMu oder Eltern aus Hessen, die die Situation schon hatten/haben?!

    Einmal editiert, zuletzt von ich ()

  • Dein Sohn hat einen Rechtsanspruch auf einen Platz ab 3 Jahre. Wenn er in diesem Kita/ Schuljahr 3 wird, besteht ein Betreuungsanspruch udn damit bleibt dir der Zuschuß.
    Der Betreuungsanspruch ab 2013 betrifft Kinder ab 1 Jahr ;)

  • Das einzige was dir passieren kann, dass ihr wneiger Stunden genehmigt bekommt. Hier ist es so, dass man dann nur 4-5 Stunden genehmigt bekommt, wenn noch nicht 3 und soabld 3Jahr geht es auf 5-7 Stunden hoch. Das ist aber dann Ländersache. Frag bei eurer Kitastelle, die kann man auch anmailen ;)