Mal eine Frage in die Runde: Unser Sohn geht zu einer TaMu, die übers StAdtschulamt finanziert wird, wir zahlen einen monatlich. Beitrag von 170 Euro. Er ist 2,5 und wird voraussichtlich noch 1 Jahr bei ihr sein bis er einen Kigaplatz hat.
Ich bin freiberuflich tätig, im Oktober kommt Kind 2 und ich werde Elterngeld beantragen für die Zeit, in der ich nicht arbeite. Ist noch nicht sicher wie lange.
Unsere TaMu meinte, dass mittlerweile wohl abgeglichen wird, ob man EG beantragt UND den Betreuungszuschuss bekommt und da beides wohl nicht geht (weil man ja nicht arbeitet), könnte es passieren, dass wir die Betreeung dann privat Zahlen müssten oder man zur Kündigung des Vertrages genötigt wird. Sie meinte dann aber, dass ab 2013 ja sowieso der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gelte und sie glaubt, dass wir uns deswegen keine Gedanken machen müssten...
Wir sind nun zimlich verunsichert...den Platz privat zahlen können wir uns nicht leisten und Sohn rausnehmen bis Kiga anfängt wäre für ihn total doof, zuhause würde er sich sicher auf Dauer langweilen...
Kennt sich jmd mit der Probematik aus...das Ganze betrifft das Bndesland Hessen...?!?
Danke schonml vorab!