Die 28-Tage -Regelung bei Krankschreibung

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  • Hat davon schon mal jemand gehört?


    Wenn man einen neuen Job antritt und während der ersten 4 Wochen krak wird, zieht einem der AG den Lohn für diese Tag ab, weil er die nicht von der KK erstattet bekommt.


    Der AN muß einen formlosen Antrag an seine KK stellen, dann bekommt er dieses Geld zurück.


    Ich habe heute echt mal wieder was dazugelernt und gestaunt.

  • Ja, das ist korrekt, der AG ist in dem Fall nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet, ich suche mal den Paragraphen raus...

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Danke Sosh,


    wir haben gestern gegoogelt aber nix wirklich brauchbares gefunden.


    kristallblau,


    meine Tochter hat heute bei der KK angerufen, die meinten: kleiner 2 Zeiler, dass sie das Geld haben will, die Kopie des Lohnzettels dazu udn die überweisen das Geld.


    Es muß nur beantragt werden, dann bekommt man das zurück.


    Mein Kind freut sich wie Bolle, das sidn immerhin 200€

  • Es gibt noch ein paar schöne Besonderheiten im Arbeitsrecht, die nicht wirklich bekannt sind, auch weil sie oft anders gehandhabt werden.


    Z.B. wenn man in der zweiten Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, dann hat man Aspruch auf den gesamten (gesetzlichen) Jahresurlaub, auch wenn man z.B. schon zum 31.07. austritt. Die meisten Arbeitgeber berechnen das wohl anteilig nach Monaten und eigentlich entspricht das auch meinem Rechtsgefühl - nichtsdestotrotz sieht das Gesetz es anders vor.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

    Einmal editiert, zuletzt von Sosh ()

  • Hm dann verlasse ich künftige Arbeitgeber ab sofort immer erst in der 2. Jahreshälfte :-))


    Danke für deinen Link Sosh!

  • Das ist ja spannend mit dem Jahresurlaub und ich habe gleich mal eine Anschlussfrage:


    Wenn ich im Mai aus der Elternzeit in den Job zurückkehre und in der zweiten Jahreshälfte mein Vertrag ausläuft, wieviel Urlaubsanspruch habe ich denn dann? Vertragsdauer ab Rückkehr sind vier Monate.

  • So firm bin ich leider nicht, aber der Jahresurlaub wird auf alle Fälle um die Monate gekürzt, die du noch in Elternzeit warst. Ob du dann aber auch Anspruch auf den vollen (gesetzlichen!) Anspruch hast, müsste ich erst nachschlagen. Da ich aber nicht mehr in der Perso arbeite, habe ich nix mehr zum Nachschlagen und überlasse das lieber den Fitteren. ;) Das mit der zweiten Jahreshälfte war mir nur so im Gedächtnis geblieben, weil ich es eben so erstaunlich fand.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Aber war es denn nicht so, daß, sofern der neue AG firm ist, er sich eine Urlaubsübersicht des bisher in der alten Stelle verbratenen Urlaubs zeigen lassen kann und sofern der neue AN seinen gesamten Jahresurlaub genommen hat ( im alten Job ), der neue AG für das laufende Jahr gar keinen mehr geben muß? #gruebel

  • Ja, meine ich auch, bifi - was aber ja nichts in der Tatsache ändert, dass man ab dem 01.07. Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat. Hab ich auch noch nie erlebt, dass ein neuer Arbeitgeber (oder der Arbeitnehmer selbst) bei uns nach einer Urlaubsbescheinigung fragte - soll's aber geben, keine Frage.


    Und ich weiß nicht, ob der neue AG mit dem letzten Gehalt abgegoltene (und nicht tatsächlich genommene) Urlaubstage dann auch kürzen darf. #weissnicht

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

    3 Mal editiert, zuletzt von Sosh ()

  • Interessant, mein Mann hat gestern eine neue Stelle angetreten, bzw. ist auf seinen langjährigen Arbeitsplatz von einer Zeitarbeitsfirma übernommen worden, und die wollen das auch haben.
    Obwohl ja dieser Arbeitgeber auch immer seinen Urlaub genehmigen musste und das eigentlich weiß... #augen


    Wir konnten uns da bisher keinen Reim darauf machen, aber soweit ich weiß hat er eh noch Resturlaub vom letzten Jahr...


    Aber ich versteh ehrlich gesagt trotzdem nicht so ganz, was da nun der neue Arbeitgeber mit zu tun hat.
    Das muss ja der Alte erstmal mit dem letzten Gehalt verrechnen.
    Komische Regelung #gruebel

  • §6 bundesurlaubsgesetz schließt doppelansprüche aus:


    Ausschluß von Doppelansprüchen


    (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.


    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

  • Bunti, mir ist genau das innerhalb der ersten vier Wochen in der neuen Arbeit, letztes Jahr im September, passiert - musste mich krank schreiben lassen und das Geld wurde mir vom AG abgezogen.


    Leider bekommt man mitnichten 100% von der KK zurück ... also bei mir war es ein Witz. Ich habe vom Gehalt 100 € netto weniger gehabt, und von der KK gerade einmal 40 € davon erstattet bekommen ... und ich wusste das vorher auch nicht.