Hab ich das mit dem Elterngeld für Zwillinge jetzt verstanden oder nicht?

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  • Hallo,
    irgendwie hatte ich den Sachbearbeiter von der Elterngeldstelle so verstanden, dass bei Zwillingen beide Elternteile je zwei Anträge abgeben müssen - für jedes Kind einen für 12 Monate. Das haben wir auch gemacht (zunächst nur für meine Frau, ich muss nochmal durchrechnen, wie viele Monate ich genau beantrage).


    Als dann der Bescheid fürs Elterngeld für meine Frau kam, waren wir erst mal ziemlich überrascht, obwohl sie zwischen der letzten Geburt und dieser kein Geld verdient hat, sollen wir 600€ für ein Kind und 625 oder 675 fürs andere Kind bekommen (gibt noch zwei weitere Kinde, 2 und 4). Nicht schlecht, aber irgendwie so viel, dass mir dämmert, dass wir den Antrag fürs eine Kind nur für 5 Monate hätten stellen sollen, weil ich ja auch noch 7 Monate Elterngeld beantragen will und dass dann nur für ein Kind kann.


    Sehe ich das richtig? Oder kann ich auch für beide Kinder einen Antrag stellen? Vermutlich nicht, wenn meine Frau schon so viel bekommt, oder? Dann wäre wahrscheinlich das Beste, sie bekommt fürs eine Kind 12 Monate durch und fürs andere Kind sie 5 und ich 7, oder?


    Dann gibt's nur noch eine Sache, die ich bei Mehrlingselterngeld nicht verstehe: 12 oder 14 Monate? Können wir nur dadurch, dass wir beide Elterngeld beantragen beide 14 Monate beantragen statt 12? Dazu habe ich im Netz unterschiedliche Sachen gelesen. Aber da die Elterngeldstellen nicht immer gut beraten, frage ich lieber mal hier nach.


    Vielen Dank!
    Imbabura

    "Wer A sagt, … muss noch lange nicht B sagen; es könnte nämlich sein, dass er erkannt hat, dass A falsch war." (Berthold Brecht)

  • wenn deine frau kein einkommen hatte, dann bekommt sie je kind 300€ elterngeld.


    kind 1: 300
    kind2: 300
    + geschwisterbonus weil noch unter drei.


    ich glaube die beim jugendamt hat euch den bescheid für beide kinder geschickt.