Ihr Lieben
Wir sind von unserer Wunschschule nicht genommen worden und müssen nun auf die Sprengelgrundschule "zurückgreifen". Blöderweise werden auch noch die Schulbezirke zum Schuljahr 2015/2016 geändert und wir gehören zu dem Wohngebiet, das in eine andere, Grundschule soll.
Ich brauche für den gemeinsamen Elternwiderstand gegen die von der Behörde vorgeschlagene Lösung ein bisschen Kanonenfutter:
Welche Regelungen gelten in euren Städten für die Schulwege von Erstklässlern?
Was ist zumutbar?
Es geht nicht um Wunsch-Beschulung in einer Schule mit besonderem Konzept, da ist mir klar, dass man dann andere Wege in Kauf nimmt. Es geht mir explizit um den Weg zur nächstgelegenen Bezirksgrundschule (die Schulbezirke sind festgelegt).