Auflagen bei Gewerbe, wo Gruppen kommen!??!

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  • hallo raben,


    ich weiß nciht, ob es hier hin gehört, wenn nicht, einfach verschieben.


    ich mache mich zum oktober hin selbstständig und finde im netz keine bestimmungen zum brandschutz und allgemeinen voraussetzungen bei einem gewerbe, zu dem gruppen kommen.
    ich habe jetzt ein objekt in sicht, finanziell erschwinglich, welches im 3 og ist. in einer einheit von mehreren zimmer, die mehrere menschen zusammen nutzen. ich würde da quasi ein zimmer anmieten und es würde auch gruppen zu mir kommen.
    eine toilette für mann und frau habe ich gesichtet...


    aber welche auflagen gibt es da noch? kann mir jemand weiterhelfen?


    #danke

  • Gibts bei dem Gebäude ein zweites Treppenhaus oder einen anderweitigen Fluchtweg?


    Bei uns im Ort gibts ein Mütterzentrum im ersten OG. Das Haus hat nur ein Treppenhaus und keinen zweiten Fluchtweg. Deshalb dürfen sich hier aus brandschutztechnischen Gründen nie mehr als 15 Personen aufhalten. Je nach Gruppengröße könntest du mit solchen Bestimmungen Schwierigkeiten bekommen.

  • ....interessant.


    Ich denk ja an viel aber daran hab ich noch nicht gedacht.


    Danke fürs aufbringen der Frage!!

  • entschuldigt die späte antwort...
    danke an euch.
    also diese scheiß hausverwaltung hat mir einen tag vorm unterschreiben abgesagt- sie nehmen die anderen. keine chance für existenzgründer #sauer
    nun hat sich die frage im prinzip von alleine beantwortet #motz


    einen schönen abend für euch! #n8