Planung Elternzeit/-geld, Kita-Platz

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Liebe Raben,



    dadurch dass hier in der großen Stadt frühzeitig das Kita-Casting anfängt #augen müssen wir uns - trotz Schwangerschaft im frühen Mittelfeld - schon so unsere Gedanken um die Länge der Elternzeit und das dazugehörige Geld machen..da Kitas ja in der Regel einen Zeitraum wissen wollen, wann das Kind in die Gruppe kommen soll...


    Unser "Traum" wäre:


    Januar 2015: m+w Elternzeit


    Februar - Dezember 2015: w Elternzeit ohne Arbeit, m arbeitet normal


    Januar - August/September 2016: m Elternzeit ohne Arbeit, w Elternzeit mit 20-30 Std die Woche (<-wobei ich hier schon nicht verstehe worin für mich der Unterschied zur Stundenreduzierung ohne Betitelung "Elternzeit" bestünde #confused Kündigungsschutz brauch ich nicht, da unbefristet...und in Teilzeit gehen kann ich auch so..bringt die "Elternzeit-Betitelung" noch Pluspunkte, von denen ich nix weiß?)


    So, nun zur Kohle...


    Es gibt ja nur 14 Monate Geld, wenn ein Partner von diesen 14 Monaten mindestens 2 nimmt..das wäre bei uns dann mein Freund (m), und zwar im Januar 2015, und Januar 2016..


    Ich (w) mache mit Januar - Dezember die restlichen 12 Monate...


    Mein Freund bekäme dann ja für Februar - August/September 2016 kein Geld oder? Es sei denn, man hebt dieses vorher auf, da man sich ja nicht alles auszahlen lassen muss? Wie läuft das ab?


    Und geht das überhaupt so wie wir uns das denken?


    Kann mir irgendwer dabei helfen, unseren Traum-Plan in dieses blöde Regelgefüge einzubauen, so dass es passt?


    Ich werde auch noch mit der Elterngeldstelle unseres Bezirks telefonieren, aber vorher brauch ich nen kleinen Plan..soo geduldig sind Berliner Behörden-Leute am Telefon meist nicht #augen und wenn ich dann nicht mal richtig weiß was ich will oder wie das gehen kann 8I


    Als Zusatz-Info: ich verdiene (zumindest solang ich Vollzeit arbeite) 500-600€ mehr im Monat als mein Freund (der regulär 75% arbeitet). Somit sind große Einbußen zu erwarten #pfeif


    Und der Kita-Beginn wurde extra so gewählt, dass wir gut nen Platz bekommen - nach den Sommerferien ist es immer am besten..und das Alter vom Murkel wäre dann mit 20 Monaten auch supi..


    Viele Grüße - Rocephine

  • Spontan fiele mir ein den Bezugszeitraum auf 24 Monate aufzuteilen, also doppelte Zeit, dafür aber halbes Geld.
    Vorteil: in der Zeit ist man auch sozialversichert. Ich lese es so, dass ihr nicht verheiratet seid, dh derjenige der in Elternzeit ist und nicht verdient müsste sich uU. selbst versichern.

  • Ich war in Berlin-Adlershof bei der Elterngeldstelle...ich bin zu den Sprechzeiten hin gegangen und wurde wirklich toll beraten und wir haben zusammen den Antrag nach meinen "Sonderwünschen" ausgefüllt. Du musst dir jetzt echt nicht den Kopf zerbrechen. Ich lese bei euch ja schon einen ziemlich guten Plan raus und ob der funktioniert erfährst du am besten an der Quelle! Ich würde auch immer persönlich hingehen.

  • Ich kann nur was zur Versicherung sagen: Während des Elterngeldbezuges ist man als vorher gesetzlich Versicherte/r auch ohne Vertrag beitragsfrei versichert (& meines Wissens nach auch als freiwillig gesetzlich Versicherte/r). Als Pflichtversicherte/r ist man während der gesamten Elternzeit (unabhängig vom Elterngeld) beitragsfrei versichert.


    Teilzeit in Elternzeit hat außer des besseren Kündigungsschutzes auch Vorteile bei der Rente (gilt vermutlich nur, falls man nicht zu den sehr gut Verdienenden gehört, die schon in Teilzeit mehr als der Schnitt in Vollzeit verdient. Die Rentenbeiträge werden in der Zeit auf den Durchschnitt aufgestockt).

  • Mir fällt nur auf, dass der Partner mit den zwei Monaten diese innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nehmen muss. Der Elterngeldbezugszeitraum endet nämlich dann.

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

  • Teilzeit in Elternzeit ist auch wegen des Rückkehr-Anspruchs auf Vollzeit sinnvoll. Bist du in "normaler" Teilzeit, bräuchtest du dafür die Zustimmung des AG.

    Bin ich der Wandel - oder warte ich auf ihn?

    (Katja Diehl, aus „Autokorrektur“)

  • Zitat

    Mir fällt nur auf, dass der Partner mit den zwei Monaten diese innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nehmen muss. Der Elterngeldbezugszeitraum endet nämlich dann.


    Innerhalb der ersten vierzehn Monate (12+2 Partnermonate) - es könnten auch 13.&14. Lebensmonat sein.

  • Huhu,



    vielen Dank für eure Antworten #knuddel

    Spontan fiele mir ein den Bezugszeitraum auf 24 Monate aufzuteilen, also doppelte Zeit, dafür aber halbes Geld.


    Wird unser Geld zusammen gerechnet und dann halbiert, oder bekommt jeder die Hälfte von seinem Gehalt oder wie läuft das? Und heiraten werden wir jetzt noch schnell, aber ich hatte es auch so verstanden, dass wir auch ohne Hochzeit beide normal versichert wären, da wir beide einen sozialversicherungspflichtigen Job haben..

    Ich war in Berlin-Adlershof bei der Elterngeldstelle...ich bin zu den Sprechzeiten hin gegangen und wurde wirklich toll beraten und wir haben zusammen den Antrag nach meinen "Sonderwünschen" ausgefüllt. Du musst dir jetzt echt nicht den Kopf zerbrechen. Ich lese bei euch ja schon einen ziemlich guten Plan raus und ob der funktioniert erfährst du am besten an der Quelle! Ich würde auch immer persönlich hingehen.


    Danke für den Tipp #top dann werd ich das auch so machen :) ist Adlershof für alle zuständig, oder warst du da weil du in dem Bezirk wohnst? Und ist es sinnvoll jetzt schon hinzugehen (15+1)? An sich hätt ich es ja nicht eilig, nur wegen der Kita-Suche halte ich schon meine Fühler raus 8I

    Teilzeit in Elternzeit hat außer des besseren Kündigungsschutzes auch Vorteile bei der Rente (gilt vermutlich nur, falls man nicht zu den sehr gut Verdienenden gehört, die schon in Teilzeit mehr als der Schnitt in Vollzeit verdient. Die Rentenbeiträge werden in der Zeit auf den Durchschnitt aufgestockt).


    Sehr gut, danke #top das wusste ich nämlich nicht...

    Innerhalb der ersten vierzehn Monate (12+2 Partnermonate) - es könnten auch 13.&14. Lebensmonat sein.

    also ginge das theoretisch so wie ich mir das denke - oder?

  • Ich kann nur was zur Versicherung sagen: Während des Elterngeldbezuges ist man als vorher gesetzlich Versicherte/r auch ohne Vertrag beitragsfrei versichert (& meines Wissens nach auch als freiwillig gesetzlich Versicherte/r). Als Pflichtversicherte/r ist man während der gesamten Elternzeit (unabhängig vom Elterngeld) beitragsfrei versichert.


    Teilzeit in Elternzeit hat außer des besseren Kündigungsschutzes auch Vorteile bei der Rente (gilt vermutlich nur, falls man nicht zu den sehr gut Verdienenden gehört, die schon in Teilzeit mehr als der Schnitt in Vollzeit verdient. Die Rentenbeiträge werden in der Zeit auf den Durchschnitt aufgestockt).


    Hab nichts zum Thema, wollte nur kurz was richtig stellen.
    Leider ist man als freiwillig gesetzlich Versicherter in der Elternzeit NICHT beitragsfrei versichert. Das darf man schön selber weiterzahlen.

    Viele Grüße SonnenLotte #sonne
    mit Groß (4/12) #love und Klein (3/16) #herzen

  • Adlershof war für uns zuständig. Jeder Bezirk hat eine eigene Elterngeldstelle.
    Ob es sinnvoll ist jetzt schon hinzugehen, weiß ich nicht...(ich hab mich erst nach der Geburt drum gekümmert #angst ) Aber du hast ja jetzt schon ganz konkrete Fragen und diese können dir in der Sprechzeit bestimmt beantwortet werden. Die Amtsleute freuen sich ja eh, wenn sich jemand mal frühzeitig kümmert und sie einen interessanten Fall auf dem Schreibtisch haben #freu .

  • Die Amtsleute freuen sich ja eh, wenn sich jemand mal frühzeitig kümmert und sie einen interessanten Fall auf dem Schreibtisch haben .


    Interessant wie unterschiedlich Berliner Behörden wahrgenommen werden können #freu Ich hatte bisher immer den Eindruck, mich dafür entschuldigen zu müssen dass ich da irgendwo aufkreuze und ihre Dienste in Anspruch nehme 8I (einzige Ausnahme: Bügertelefon-Hotline)..aber mal schauen...vielleicht sind die in der Elterngeldstelle ja auch nett 8) ich guck mal, dass ich da demnächst mal aufkreuze..

  • Ich möchte noch auf zwei Dinge hinweisen, die bei den Planungen hilfreich sein könnten: In Lebensmonaten des Kindes denken, nicht in Kalendermonaten! Und der Urlaubsanspruch wird nur gekürzt für Kalendermonate, in denen man vollständig in Elternzeit ist.

  • Hallo rheinländerin,


    danke für deine Antwort :) in Lebensmonaten des Kindes zu denken fällt mir schwer, da ich ja noch nicht weiß wann es kommt.. #weissnicht ET wäre ja der 31.12., so hab ich PiMalDaumen ab Januar gerechnet..
    Das mit dem Urlaubsanspruch versteh ich gar nicht 8I hab ich trotzdem Anrecht auf Urlaub (wenn auch verkürzt) wenn ich ein Jahr zu Hause bin? Wie sieht dass dann praktisch aus - wird der hinten dran gehängt #confused

  • Wenn du ein Jahr zu Hause bist, vollständig zu Hause, hast du entsprechend keinen urlaubsansoruch, weil pro Monat, den du vollständig zu Hause bist, dein urlaubsanspruch gekürzt wird. Würde dein Kind also am 1. Januar kommen, und du wärst tatsächlich vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 in Elternzeit KOMPLETT zu Hause, dann hättest du keinen Urlaubsanspruch für 2015.


    Anders ist das aber, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Dann wird dein Urlaubsanspruch für die Monate, wo du teilzeit arbeitest, zwar auf diese Teilzeit runtergerechnet, aber nicht gekürzt. Sprich, wenn du normalerweise bei 5-Tage-Woche 30 Tage Urlaub hast, und nun aufeine 2-Tage-Woche reduzierst, dann hast du entsprechend noch 12 Urlaubstage, was wie bei der 5-Tage Woche den 6 Wochen Urlaub entspricht.


    (Beispiel: Mein Mann hat Elternzeit genommen vom 11. Oktober bis 10. Dezember 2013. Er hatte Resturlaub von 15 Tage, gerechnet auf seine Vollzeitstelle. Gearbeitet hat er in dieser ElternZeit 15 h /Woche, verteilt auf 2 Tage/Woche. Demzufolge hatte er in den 2 Monaten einen Anspruch auf 6 Urlaubstage, die noch auf seinem Urlaubsblatt standen. Die hat er aber nicht genommen, weil er genug frei hatte ;) als er dann am 11. Dezember wieder Vollzeit arbeiten ging, wurde sein Urlaubsanspruch wieder "hochgerechnet", und er hatte wieder 15 Tage....)

  • Danke Trüffel - jetzt seh ich klarer #top


    Also würde das mit dem Urlaub theoretischerweise für mich gelten, wenn ich ab dem 1.1. 2016 in Elternzeit-Teilzeit gehen würde...nur hatten wir ja geplant, dass mein Freund dann ganz zu Hause ist, bis zum Kita-Platz, wenn das Kind 20 Monate alt ist...ich überleg grade ob ich überhaupt Elternzeit-Teilzeit nehmen kann und zur gleichen Zeit mein Freund Elternzeit ohne Arbeit #haare ich muss wirklich zu dieser Elterngeldstelle #pfeif

  • Hallo zusammen,


    da ich gerade mit unserer Jüngsten in Elternzeit verweile, habe ich mich kürzlich neu eingearbeitet und möchte auf das neuen Elterngeld plus hinweisen, dass für alle Kinder, die ab 01.01.15 geboren werden, gewählt werden kann (oder eben weiter das klassische Modell). Neu ist:


    - dass bei begleitender Teilzeitarbeit keine Abzüge vom Elterngeld vorgenommen werden.


    - bei gleichmäßiger Verteilung der Monate unter den Partnern der Bezugszeitraum bei voller Auszahlung verlängert wird (4 Monate)


    Eine Recherche beim Ministerium lohnt sicher.


    Viel Erfolg und bald eine schöne Elternzeit :)


    wünscht


    der Mauritier

    "Und willst du reich sein,
    dann liebe dir ein Kind,
    doch lass es weich sein,
    so butterweich sein,
    wie deine Alten nie gewesen sind."
    G.Gundermann

  • Zitat

    Hab nichts zum Thema, wollte nur kurz was richtig stellen.
    Leider ist man als freiwillig gesetzlich Versicherter in der Elternzeit NICHT beitragsfrei versichert. Das darf man schön selber weiterzahlen.


    Das meinte ich ja auch...


    Ich war mir nur nicht sicher, wie es während des Elterngeldbezuges ist.
    Als pflichtversichert/e ja die ganze EZ durch beitragsfrei, als freiwillig auf keinen Fall in Elternzeit ohne Elterngeld, aber wie ist es während man Elterngeld bekommt?


    Sobald du Teilzeit in Elternzeit arbeitest erledigt sich das aber dann wieder.

  • Freiwillig gesetzlich versichert in EZ mit EG-Bezug, bei null Arbeit, zahlst du den mindestbetrag KV. Aber: du kannst dich auch bei deinem Ehepartner familienversichern in der Zeit! Dann zahlst du nichts #super


    Und: Ihr könnt den EG-Bezug nicht auf mehr als 12 Monate aufteilen, auch hier geht es um lebenslange des Kindes. Die gehen davon aus, dass die Mutter die ersten 12 Monate nimmt, wobei die ersten beiden mit dem mutterschaftsgeld verrechnet werden. Nimmt sie die nicht, weil sie der Mann nimmt, kann sie sie nicht hinten dranhängen.

    Grüße vom nkind
    mit Tochter (2004), Sohn (2008 ) und Wunderkind (03/2014)


    Wir reisen um die Welt:
    Die Weltwunderer

  • Ihr könnt beide je bis zu 3 Jahre EZ nehmen. Natürlich auch gleichzeitig. TZ in EZ macht vor allem auch deshalb Sinn, will man den Vollzeit Anspruch behält. Wichtig ist noch, dass ihr euch für jeweils 2 Jahre festlegen müsst, alles andere ist Goodwill des AG.

  • Zitat

    Freiwillig gesetzlich versichert in EZ mit EG-Bezug, bei null Arbeit, zahlst du den mindestbetrag KV. Aber: du kannst dich auch bei deinem Ehepartner familienversichern in der Zeit! Dann zahlst du nichts #super


    Achso, das hatte ich gar nicht auf dem Schirm (Mann selbstständig und daher privat versichert - da geht das nicht).

    Zitat


    Und: Ihr könnt den EG-Bezug nicht auf mehr als 12 Monate aufteilen, auch hier geht es um lebenslange des Kindes. Die gehen davon aus, dass die Mutter die ersten 12 Monate nimmt, wobei die ersten beiden mit dem mutterschaftsgeld verrechnet werden. Nimmt sie die nicht, weil sie der Mann nimmt, kann sie sie nicht hinten dranhängen.


    Das kommt jetzt schon zum zweiten Mal - ich bin immer noch der Meinung, dass es um die ersten 14 Monate geht. Ich hatte beim Großen 2 Monate Mutterschaftsgeld, dann 1 Monat Resturlaub und dann die restlichen 10 Monate (Lebensmonat 4-13 also), beim kleinen war es bei meinem Mann so ähnlich mit Lebensmonat 1-3 und 5-13., beim Großen hatte er klassisch Lebensmonat 13&14.
    Das einzige, was manchmal zu Irritationen führt ist doch, dass das Mutterschaftsgeld als Elterngeldbezugsmonat für die Mutter gilt, was bei Geburt vor Termin schnell mal 3 Monate werden können, die dann auf jeden Fall die Frau hat.