Feinultraschall vor Hausgeburt - Probleme mit KK?

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  • Hallo Raben,


    gibt es hier noch jemanden, der einen Feinultraschall machen ließ, z.B. um böse Überraschungen vor der Hausgeburt auszuschließen?


    Haben eure Krankenkassen das anstandslos bezahlt? Meine zickt gerade rum. Was habe ich oder hat meine Fä da falsch gemacht oder falsch angegeben? Habe ich da noch eine Chance nicht auf der Rechnung hängen zu bleiben?

    • Offizieller Beitrag

    In welcher Woche denn? Der in der 20. - 22. ist jetzt eigentlich kein Problem. Spätere bedürfen einer Indikation.
    Edit: oder bist du privat versichert? Da gilt natürlich der Vertrag, den du mit der Versicherung hast.

  • Ich hatte nur einen normalen Schall, um grobe Herzfehler usw. auszuschließen.
    Das reichte der Hebamme, also habe ich wegen Fein-US nicht gefragt.


    Was möchtet ihr denn ausschließen?

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

  • Der Ultraschall war bei 24+2.


    Ausschließen wollten wir alles, was eine Hausgeburt ausgeschlossen hätte oder eine sofortige Verlegung ins Krankenhaus nach der Geburt notwendig gemacht g
    hätte.


    Und ja, ich bin privat versichert. Habe aber einen Vertrag, der alles kann, was die gesetzlichen auch können. Zumindest wurde er mir so verkauft...

  • Beim 2. Paar Kompressionsstrümpfe das gleiche Problem. Dabei hat meine Fä ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 2 Paar übernommenen werden. Alles andere ist auch komisch, wenn sie täglich gewaschen werden müssen, aber nicht über Nacht trocknen.

  • Also, nach meinem Kenntnisstand wird der Feinultraschall auch bei der gesetzlichen nur bei medizinischer Indikation übernommen. Egal in welcher Woche.
    Man braucht für den Feinultraschall ja auch eine Überweisung vom Frauenarzt, wenn der eigene es nicht selbst macht.
    Wenn deine Ärztin nun keine Begründung hatte, außer dass ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann kann die Krankenkasse die Zahlung ablehnen.

    Die meisten Edits wegen der Autokorrektur vom Smartphone #pfeif

    • Offizieller Beitrag

    Also, nach meinem Kenntnisstand wird der Feinultraschall auch bei der gesetzlichen nur bei medizinischer Indikation übernommen. Egal in welcher Woche.


    Nein, das ist definitiv nicht mehr so, siehe mein Link oben. Man bekommt das Geld aber wieder. Vielleicht funktioniert auch die direkte Abrechnung mittlerweile.

    • Offizieller Beitrag

    Also eine Überweisung hatte ich. Aber was genau da drauf stand, weiß ich jetzt nicht. Muss ich die Fä Mo mal anrufen und nachfragen.


    Ich habe nochmal nachgelesen, ich war nicht ganz richtig informiert. Nicht das Organscreening ist neu, sondern "Die sog. erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung (Vergl. Beschlußfassung des G-BA vpm 21.3. 2013 zur Erstellung des Merkblattes des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für die Schwangere) wird von niedergelassenen Frauenärzten als erweitertes Suchverfahren der ersten Linie in der normalen Schwangerenvorsorge angeboten. Neu ist hierbei, daß fetale Organsysteme strukturiert beurteilt werden und hierzu eine verbindliche Stellungnahme durch den Frauenarzt erfolgt."
    http://www.praenatalmedizin-da…r-fehlbildungsdiagnostik/


    Das heißt, ein Organscreening darf die Kasse ablehnen, den erweiterten Ultraschall mit der strukturierten Beurteilung fetaler Organsysteme nicht. Die eine Ärztin kann das nicht und überweißt deshalb, aber wahrscheinlich dann eben nicht dum FeinUS, sondern zu diesem Basisdings.

  • Na dann bin ich mal gespannt, ob da noch was geht.


    Ich finde es mal wieder sowas von ätzend, privat versichert sein zu müssen. Wenn man nicht aufpasst, wird man gemolken wie ne Weihnachtsgans und überhaupt, nichts als Ärger damit...

  • Meine Strümpfe trocknen über Nacht #gruebel


    Zum Rest kann ich nix sagen. Mein DEGUM II war bei 21+2.

    Unsere Boygroup: Flitzekind 09/2011, Flitzebaby 02/2013 und Robinson Freitag 08/2014 #herz

  • Ich hatte eine Überweisung von der normalen FÄ zum Degum II Spezialisten bei 21+X
    also noch in der "Norm", in der der normale 2. REgelultraschall -auch Organultraschall genannt- gemacht wird. Die Feindiagnostik wurde mit Überweisung gemacht, weil ich selbst einen Herzfehler bei GEburt hatte, und dieser für die geplante HG inkl Zustand nach Sectio ausgeschlossen werden sollte.

  • Ihrwerft hier halt teils manches durcheinander:
    das 2. Screening mit Organultraschall, was Kassenleistung ist mittlerweile und Standard, ich denke das muss in der 19-22. Woche gemacht werden. Das wird vom normalen Gyn gemacht.
    Und dann den "richtigen" Feinultraschall, von einem Pränataldiagnostiker. Ich würde da einen mit Degum 2 oder mehr nur für nehmen. Der ist keine Kassenleistung. Das wird nur bezahlt, wenn der "normale" Gyn auffälligkeiten sieht oder es sonst irgendeine Indikation dafür gibt, zum Beispiel wenn ein Herzfehler der Mutter bekannt ist bei dem man nicht sicher ist ob der vererbt wird.
    Bei einer Hausgeburt ist der ganz sicher sinnig, aber das alleine ist keine medizinische Indikation und muss nicht per se von der Krankenkasse übernommen werden. Entweder bekommt man vom normalen Gyn eine Überweisung mit (ausgedachtem) Grund, oder aber man bezahlt den selber.
    Hab ich z.B. gemacht, weil ich den einfach haben wollte (und das sogar ohne Hausgeburt).

    Nichts ist so gewöhnlich, wie der wunsch außergewöhnlich zu sein (Shakespeare)

  • Ihrwerft hier halt teils manches durcheinander:
    das 2. Screening mit Organultraschall, was Kassenleistung ist mittlerweile und Standard, ich denke das muss in der 19-22. Woche gemacht werden. Das wird vom normalen Gyn gemacht.
    Und dann den "richtigen" Feinultraschall, von einem Pränataldiagnostiker. Ich würde da einen mit Degum 2 oder mehr nur für nehmen. Der ist keine Kassenleistung. Das wird nur bezahlt, wenn der "normale" Gyn auffälligkeiten sieht oder es sonst irgendeine Indikation dafür gibt, zum Beispiel wenn ein Herzfehler der Mutter bekannt ist bei dem man nicht sicher ist ob der vererbt wird.
    Bei einer Hausgeburt ist der ganz sicher sinnig, aber das alleine ist keine medizinische Indikation und muss nicht per se von der Krankenkasse übernommen werden. Entweder bekommt man vom normalen Gyn eine Überweisung mit (ausgedachtem) Grund, oder aber man bezahlt den selber.
    Hab ich z.B. gemacht, weil ich den einfach haben wollte (und das sogar ohne Hausgeburt).


    Das stimmt, ich zB bekomme aufgrund des Alters und der Schwangerschaftsdiabetes zur Zeit alle vier Wochen den richtigen Feinultraschall, später dann alle zwei Wochen, die sind bei mir sehr vorsichtig. Der wird auch von der KK bezahlt, anstaltslos.


    Reicht denn nicht ein normalen Ultraschall mit einem guten Gerät?

  • Kasse zahlt nur bei Indikation. Ich habe ihn aus dem gleichen Grund wie du machen lassen.


    Normal wissen das die Gyn und sich was sie als Indikation drauf schreiben müssen. Bei mir war es "Herzkammern nicht gut darstellbar, Ausschluss einer Fehlbildung" oder so ähnlich.


    Der normale US reicht nicht um alles auszuschließen was der FUS kann. Auch die Qualifikation der Ärztin ist eine andere.


    LG

    2 Sternchen † August 2011 und † Februar 2013 zwei Kinder: eine Tochter *17.2.2009 einen Sohn *23.3.2014 #herzen
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  • Für eine HG reicht normalerweise der normale OrganUS der als Kassenleistung und als Zweiter "Großer" Schall bekannt ist aus

  • Das ist wohl abhängig vom persönlichen sicherheitsrmpfindej und was man abgeklärt haben will. Für den erweiterten irganultraschall der kk qualifiziert man sich als gyn per wochenendkurs. Mit dem leben. Icht vereinzubarende fehlbildungen dürften die meisten danach erkennen, bei einem herzfehler zum beispiel mag das nicht immer der fall sein.

    Nichts ist so gewöhnlich, wie der wunsch außergewöhnlich zu sein (Shakespeare)

  • Meine HG-Hebamme meinte, der normale US reicht aus. Aber vielleicht sehen die Hebammen das auch unterschiedlich? #weissnicht


    Es scheint ja so zu sein, dass die Kassen nur bei entsprechender Indikation einen Fein-US zahlen. Da kommt es dann also darauf an, was der FA auf die Überweisung schreibst oder ggf selbst abrechnet. Im Nachhinein ist es sicher nicht möglich, an der Stelle etwas zu drehen, zumal eine HG für Krankenkassen immer noch ein Privatvergnügen zu sein scheint. :/


    Wie teuer ust so ein Schall, bzw die Differenz, auf der du nun sitzen bleiben könntest?

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

  • Man kann natürlich auch ganz ohne Schall eine HG machen. Bei mir gabs keine Vorschrift sondern ich wollte so viele böse Überraschungen ausschließen wie möglich. Hätte etwas vorgelegen bei Baby was sofort nach Geburt tue behandelt werden müssen hätte ich im kh mit kinderstation geboren. Logisch.

    2 Sternchen † August 2011 und † Februar 2013 zwei Kinder: eine Tochter *17.2.2009 einen Sohn *23.3.2014 #herzen
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