Guten Morgen,
ich bräuchte bitte mal etwas Hilfe um das hier richtig zu versteh (Auszug der Homepage unserer Stadtverwaltung):
Tagespflege ist ein Angebot ausschließlich für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Angebot der Betreuung in Tagespflege richtet sich insbesondere an Kinder unter 3 Jahren.
Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in Tagespflege zu fördern, wenn
- diese Leistung für ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist,
- der oder die Erziehungsberechtigte/-n einer Erwerbstätigkeit nachgeht/en oder aufnimmt/ aufnehmen
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung
befindet/en oder - an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnimmt/teilnehmen.
Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege.
Der bedarfsunabhängige Grundanspruch für diese Kinder umfasst eine tägliche Förderung von 4 Stunden von Montag bis Freitag im Zeitfenster zwischen 8 Uhr und 20 Uhr (Regelangebot).
Wird ein Zuschuss zu den Tagespflegekosten gewährt, erhält die Tagespflegeperson vom Jugendamt eine laufende Geldleistung.
Die Stundensätze für die Förderungsleistung und Sachaufwand im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Satzung über die Förderung von Kindern in Tagespflege werden wie folgt festgelegt:
4,00 Euro je Stunde je Kind
10 € je Stunde Integrative Tagespflege (je Kind)
Wird im Betreuungsvertrag ein höherer Stundensatz vereinbart, ist der Differenzbetrag von den Erziehungsberechtigten an die Tagesmutter zu zahlen.
Zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tagespflege wird ein Kostenbeitrag erhoben.
Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Elternbeitragsstaffeln der Wohngemeinde des Kindes (Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde)in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Erhebung eines Kostenbeitrages ist § 90 SGB VIII heranzuziehen.
Der Kostenbeitrag wird durch Kostenbeitragsbescheid festgesetzt und als voller Monatsbeitrag erhoben. Dieser ist jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Für angefangene Monate ist der Kostenbeitrag anteilig zu entrichten. Der Kostenbeitrag entsteht mit Beginn des Tages/Monats, in dem das Kind in die Kindertagespflege aufgenommen wird.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Kostenbeitrages endet mit der Betreuung des/r Kindes/r.
Ich überlege nämlich unseren kleinen Rabauken zu einer Tagesmutter statt in eine Krippe zur Betreuung zu geben. Geplant wäre das Ganze dann für nächstes Jahr Sommer (also zum Ende seines zweiten Lebensjahres). Ich hätte doch dann laut Info generell Anspruch auf Zuschuss, wenn ich wieder arbeiten gehe, oder? Wie sieht das denn aber mit den Kosten aus? Der zweite Abschnitt befasst sich ja mit dem Kostenbeitrag: ist dieser dann ans Amt zu zahlen? Ich dachte immer, man bezahlt die Tagesmutter direkt? Oder wie ist das zu verstehen?
Könnt ihr mir da vllt. Licht ins Dunkle bringen? Oder auch erfahrungsgemäß berichten?
Wie früh sollte man sich bei der Tagesmutter anmelden? Wäre das jetzt noch ausreichend? Oder sind die Tagesmütter meist auch so schnell "ausgebucht" wie die Krippen?
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.