Kindertagespflege/ Tagesmutter Kosten

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  • Guten Morgen,


    ich bräuchte bitte mal etwas Hilfe um das hier richtig zu versteh (Auszug der Homepage unserer Stadtverwaltung):


    Tagespflege ist ein Angebot ausschließlich für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Angebot der Betreuung in Tagespflege richtet sich insbesondere an Kinder unter 3 Jahren.


    Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in Tagespflege zu fördern, wenn


    • diese Leistung für ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist,
    • der oder die Erziehungsberechtigte/-n einer Erwerbstätigkeit nachgeht/en oder aufnimmt/ aufnehmen
    • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung
      befindet/en oder
    • an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnimmt/teilnehmen.

    Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege.
    Der bedarfsunabhängige Grundanspruch für diese Kinder umfasst eine tägliche Förderung von 4 Stunden von Montag bis Freitag im Zeitfenster zwischen 8 Uhr und 20 Uhr (Regelangebot).


    Wird ein Zuschuss zu den Tagespflegekosten gewährt, erhält die Tagespflegeperson vom Jugendamt eine laufende Geldleistung.


    Die Stundensätze für die Förderungsleistung und Sachaufwand im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Satzung über die Förderung von Kindern in Tagespflege werden wie folgt festgelegt:


    4,00 Euro je Stunde je Kind
    10 € je Stunde Integrative Tagespflege (je Kind)


    Wird im Betreuungsvertrag ein höherer Stundensatz vereinbart, ist der Differenzbetrag von den Erziehungsberechtigten an die Tagesmutter zu zahlen.


    Zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tagespflege wird ein Kostenbeitrag erhoben.


    Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Elternbeitragsstaffeln der Wohngemeinde des Kindes (Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde)in der jeweils gültigen Fassung.


    Für die Erhebung eines Kostenbeitrages ist § 90 SGB VIII heranzuziehen.


    Der Kostenbeitrag wird durch Kostenbeitragsbescheid festgesetzt und als voller Monatsbeitrag erhoben. Dieser ist jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Für angefangene Monate ist der Kostenbeitrag anteilig zu entrichten. Der Kostenbeitrag entsteht mit Beginn des Tages/Monats, in dem das Kind in die Kindertagespflege aufgenommen wird.
    Die Verpflichtung zur Zahlung des Kostenbeitrages endet mit der Betreuung des/r Kindes/r.



    Ich überlege nämlich unseren kleinen Rabauken zu einer Tagesmutter statt in eine Krippe zur Betreuung zu geben. Geplant wäre das Ganze dann für nächstes Jahr Sommer (also zum Ende seines zweiten Lebensjahres). Ich hätte doch dann laut Info generell Anspruch auf Zuschuss, wenn ich wieder arbeiten gehe, oder? Wie sieht das denn aber mit den Kosten aus? Der zweite Abschnitt befasst sich ja mit dem Kostenbeitrag: ist dieser dann ans Amt zu zahlen? Ich dachte immer, man bezahlt die Tagesmutter direkt? Oder wie ist das zu verstehen? #gruebel


    Könnt ihr mir da vllt. Licht ins Dunkle bringen? Oder auch erfahrungsgemäß berichten?


    Wie früh sollte man sich bei der Tagesmutter anmelden? Wäre das jetzt noch ausreichend? Oder sind die Tagesmütter meist auch so schnell "ausgebucht" wie die Krippen?


    Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.

  • Meine Kinder sind ja schon ein bischen älter, allerdings war es vor einiger Zeit so, dass die hiesigen Tagsemütter gar keine so langen Wartelisten haben wollten. Das wirst Du sicher nur individuell klären können.


    Zu den Kosten: Das kommt auf die jeweilige Kommune an. Hier ist es so, dass die Eltern einen einkommensabhängigen Betrag an das Jugendamt zahlen und dieses wiederum die Tagesmutter nach festgelegten Sätzen entlohnt. Das scheint dann ja bei Euch ähnlich geregelt zu sein. Ob die Tagesmutter noch zusätzlich was von den Eltern nehmen darf, weil die kommunalen Sätze nicht kostendeckend sind ist auch regional unterschiedlich geregelt.


    Wenn Du es genau wissen willst, führt an der Kontakaufnahme zum Jugendamt und auch zu den in Frage kommenden TaMus kein Weg vorbei.

  • bei uns ist es ein wenig anders.. der Beitrag ist nicht einkommensabhängig sondern richtet sich nach der Höhe der gebuchten Stunden. Dafür müssen der oder die Erziehungsberechtigte(n) berufstätig sein..


    wir zahlen einen Betrag ans Jugendamt und dieses zahlt der Tagesmutter den Betrag + Zuschuss.. also ein wenig mehr als wir selbst bezahlen. Bei uns ist es so dass die Tagesmutter nichts mehr zusätzlich von den Eltern nehmen darf..


    wie früh die Tagesmütter beiEuch ausgebucht sind liegt ganz an Angebot und Nachfrage, das musst Du vor Ort selbst erfragen... das kann auch jedes Jahr anders sein. Hier sind die Jahrgänge 2011/12 und auch noch 2013 sehr geburtenstark, dementsprechend schwierig ist es mit Plätzen..

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Hier kosten die Tagesmütter genauso viel wie in Platz in einer Krippe.
    Dementsprechend sind die Plätze auch genauso schnell weg. ;)
    Wenn du aber am Ende der Sommerferien vor Schulbeginn an einen Platz denkst, stehen die Chancen oft gar nicht mal so schlecht, weil die älteren KInder eben "rausrücken" und Platz schaffen.
    Aber je früher man sucht und alles dingfest machen kann, desto besser die Chancen.
    Man muss ja mit der Tagesmutter schon auf einer Wellenlänge liegen, sonst wird's nix.
    Daher kann es sein, dass man sich mehrere Damen anschauen muss, bevor es *pling* macht. Und die muss dann auch einen Platz haben.
    Hier können die Kinder bis zum Schuleintritt bleiben, dementsprechend niedrig ist auch der Durchlauf und die Plätze nicht gerade üppig vorhanden....


    Ich würde auch einfach beim Jugendamt nachfragen. Das bringt Licht ins Beamtendeutsch.

  • Je nachdem, wo du wohnst, gibt es eine unterschiedliche Staffelung der Beiträge, die du für den Pflegeplatz zahlen musst. Hier bei uns ist dieser abhängig von Einkommen, Betreuungszeit und Anzahl der Familienmitglieder. Diesen Beitrag zahlst du an das Jugendamt und die Tagesmutter bekommt vom Jugendamt 4 Euro je Stunde.


    Zusätzlich kann die Tagesmutter noch von direkt einen Beitrag verlangen, für den sie gesondert eine Rechnung schreibt.


    Meiner Meinung nach musst du nicht arbeiten, um Anspruch zu haben. Das steht dort nur für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


    Ich denke mal, für die Suche nach einer Tagesmutter ist die Zeit am günstigsten, bevor die Bescheide der Krippen rausgehen (bei uns zu Ostern). Danach gibt es unter Umständen eine stark erhöhte Nachfrage.


    Liebe Grüße, MaFu

  • Ah okay. Vielen lieben Dank für euer Feedback und eure Erfahrungen.


    Ich werde dann einfach mal bei der Vermittlungsstelle bei uns im Rathaus anrufen. Die können einem da ja sicherlich auch Infos geben. Die vermitteln sonst nämlich auch Tagsmütter.