Gemeinnützigkeit als ökologischer Heimatverein

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  • Moin,


    ich bräuchte mal Eure Hilfe:


    Wir haben vor 2 Jahren einen Ökologischen Heimatverein gegründet. Das FA erkennt uns jetzt aber nicht als gemeinnützig an, weil der Zweck des Vereins "Verbesserung der Lebensbedingenungen in xy" nicht den Anforderungen entspricht. Also muss eine Satzungsänderung her, damit wir eine Spende von der Sparkasse auch bekommen können. Bzw. weiterhin irgendwo vielleicht auch was bekommen können.


    Bisherige Aktionen waren eine Bank an einem Spazierweg, Thema "Biotopindex" in die Medien bringen, Inselktenhotelbau, Greifvogelstangen, Eulen- und Nistkästen bauen, Renovierung der 4 Schulbushäuschen, Mitarbeit beim Flurbereinigungsarbeitskreis.


    Wer kennt sich mit so etwas aus und könnte mir helfen? Wie müssen die Formulierungen sein? Wie lange vor der Mitgliederversammlung, die über die neue Satzung abstimmt, muss der Entwurf bei den Mitgliedern sein? Fragen über Fragen...


    Ich habe keine Ahnung von sowas #schäm und bekomme bei Formulardeutsch immer Ausschlag #bahnhof und bin Erste Vorsitzende #angst :D

    Viele Grüße
    Julika


    Glücklich zu sein ist nicht der Zweck unseres Lebens sondern das Ergebnis unserer Lebensweise.

    • Offizieller Beitrag

    Zu Gemeinnützigkeit findest du schon mal was bei Wikipedia.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzigkeit


    Dann würde ich im Internet nach Vereinen suchen, die Ähnliches machen wie ihr, und kucken, was in deren Satzung so drin steht.


    Wenn ihr z.B. Aktionen mit Jugendlichen macht, könnte auch Jugendhilfe oder Bildung ein Vereinszweck sein.


    Vielleicht fragst du auch mal beim zuständigen FA nach.

  • hallo,
    wie die Mitgliederversammlung einberufen werden muss, sollte in eurer Satzung geregelt sein hinsichtlich Form und Frist. schau dort als erstes nach.das Finanzamt ist bei den Formulierungen sehr kleinlich, am Besten dort direkt fragen.
    sonst hilft es manchmal, den Rechtspfleger am Registergericht anzurufen hinsichtlich der Formalitäten. Rechtsberatung geht dort nicht, aber viele beantworten Fragen lieber vorher, statt sich hinterher mit fehlerhaften Anmeldungen zu plagen. wirksam wird die Änderung erst mit Eintragung in das Register.
    Gruß omega

  • Noch etwas...vielleicht findest du in der Bibliothek etwas Passendes: Sauter/Schweyer: Der eingetragene Verein zum Beispiel...
    Vereinsrecht ist leider nicht ganz trivial...und als Vorsitzende sollte man das bitte nicht unterschätzen (man kann viel falsch machen).
    Du schaffst das, viel Erfolg,
    Gruß omega.