Da reicht die Androhung bzw. die erste Meldung (übrigens erst nach 21 Fehltagen...) und die Schülerinnen dürfen wieder in die Schule.
Leonora, aus Bayern kenne ich das so, dass schon ein Tag Ferienverlängerung vom Gymnasium ausreicht, um ein saftiges Bußgeld aufgebrumt zu bekommen. (Und das, obwohl an dem letzten Tag vor den Ferien nichts mehr passiert und das Kind auch nicht unmittelbar gefährdet ist, den Anschluss zu verlieren.)
Ich weiß das auch aus einem anderen Bundesland, wo ein Wissenschaftler seinen Sohn mit ins Ausland genommen hatte und das Bußgeld auch vorher miteinkalkuliert hatte. (Da ging es um 5 Tage Schulabwesenheit.) Da hat es aber der Klassenlehrer gedeckt.