Kündigungsfristen - Wer kennt sich aus?

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  • Hallo,
    ich habe heute eine Bewerbung für eine neue Stelle abgeschickt. Ausgeschrieben ist sie zum 1.10.12. Bewerbungsfrist ist der 30.8 und dann ist ja noch nicht entschieden. Das heißt es ist alle echt knapp bemessen. Ich bin arbeite in einer Schule und bin Angestellte der Stadt, also öffentlicher Dienst. Meine Arbeitszeit geht mittlerweile ins achte Jahr. Habe ich wirklich 3 Monate Kündigungsfrist? Dann kann ich mich ja eigentlich gar nicht umorientieren oder gilt das für den Arbeitgeber, damit ich Zeit habe was neues zu suchen.... Ich werde ja nicht schon im voraus meinem Arbeitgeber sagen, ich kündige obwohl ich noch nichts habe. Muss doch erst die Zusage haben... Eine weitere Bewerbung folgt übrigens in den nächsten Tagen!


    Weiß jemand wie das ist und kann mir helfen?


    Danke schonmal!

  • Deine Kündigungsfrist entnimmst du deinem Anstellungsvertrag. Sind sie dort nicht geregelt gelten die fristen des BGB.


    Es gibt noch die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages, das geht aber nur einvernehmlich. Ansonsten hilft nur, das Problem beim Vorstellungsgespräch anzusprechen.

  • Da steht es nicht eindeutig drin, bzw. halt das der BAT gilt, bzw. neuer der TvöD. Allerdings finde ich da im Netz immer nur die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, und die werden immer länger je länger ich dort arbeite. Das macht ja auch Sinn. Das sind also nicht die, die für mich gelten.


    Jetzt schaue ich mal im BGB

  • Das BGB sagt:


    "§ 622
    Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen


    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."


    Das gilt dann auch für dich :) Ist allerdings trotzdem schwierig mit den Fristen... Aber wenn sie dich wollen, dann warten sie auch einen Monat, denn die wissen ja auch um die Fristen. Und ansonsten kannst du echt einen Aufhebungsvertrag versuchen.

    Kommas retten Leben: Komm wir essen Opa!

  • Alles was ich dazu finde, ist, dass die Fristen im TVöD für beide Seiten gelten. Und so wird es bei uns auch gehandhabt. Heißt, solange Du die 8 Jahre nicht voll hast 3 Monate zu Schluss eines Kalendervierteljahres.

  • Gerade aus eigener Erfahrung:
    Ohne deinen Vertrag gesehen zu haben, schätze ich, dass auch für dich die 3 Monate gelten. Hoffentlich steht nicht noch drin zum Schuljahrs´- oder Halbjahresende, das war bei mir so.
    Man kann dann einen Arbeitsrechtler draufschauen lassen, bei mir hat sie Stellen im Vertrag gefunden, die nicht korrekt (eindeutig) formuliert waren, sodass der Vertrag eigentlich hinfällig wurde. Ich habe dann die Juristin beauftragt, die Kündigung zu formulieren (noch ohne Verweis auf den Fehler im Vertrag), aber allein der Brief von der Juristin genügte, dass ich doch plötzlich den gewünschten Aufhebungsvertrag bekam (wollten sie vorher sich nicht drauf einlassen). War kein ganz billiges Unterfangen, da man dann die Anwältin bezahlen muss, aber nun kam ich sehr elegant aus dem Vertrag, was ja sonst auch wirklich nur sehr schwer (und evtl. mit großen Schadensersatzansprüchen) möglich ist.

  • Dann sind es wohl die drei Monate.... (zum Kalendervierteljahr wär es Dezember #kreischen ) Wie soll man denn da eine Chance haben, wenn sich der Arbeitgeber evt nicht darauf einlässt. Zum Schul- oder Halbjahresende steht zum Glück nicht drin.
    Worauf sich vermutlich beide Arbeitgeber nicht einlassen, aber was ich mir von Oktober bis Dez. vorstellen könnte, wäre beides zu machen (mache derzeit nur wenige Stunden in meinem alten Job). Mit Ferien kann ich das stemmen....


    Eigenltich ja noch alles ungelegte Eier, aber ich rechne zumindest mit einem persönlichen Gespräch und zumindest an unserer Schule habe ich gute Chancen, bei der anderen weiß ich es ja nicht.... Naja, also erstmal abwarten, ob es eine Rückmeldung gibt.


    Ich bin ja noch in Elternzeit (bis Ende Januar 2013). Gilt da was anderes (hoff)

  • Ich hab noch nie erlebt, dass jemand keinen Aufhebungsvertrag bekommen hätte, wenn er sich verändern möchte und auch schon eine neue Stelle hat. Man muss alles ordentlich hinterlassen und übergeben, klar.

  • Doch, Hanna, leider schon, hier im ersten Anlauf. Ich unterrichte gleich 2 absolute Mangelfächer, da wollte man mir absolut keinen Aufhebungsvertrag geben.
    Erst der Brief der Rechtsanwältin konnte dann etwas bewirken.

  • Hängt vielleicht auch von der Branche und der Bewerbersituation ab, bzw. wie gut Kollegen die Aufgaben mit übernehmen können.
    Wobei der ÖD sich doch immer freut, wenn ne Stelle ein paar Monate vakant ist #augen

  • Meine Wunsch-Stelle wurde ausgeschrieben! Ich bin total aufgeregt! Jetzt bastel ich an dem Anschreiben. Ich arbeite da doch schon lange! Wechsel ja quasi nur von einer Stelle in eine andere. Da ist das mit dem Formulieren gar nicht so einfach. Mein Gegenüber weiß doch was ich dort wie lange gemacht habe und das ich das Team schon kenne. Wenn ihr Tipps habt - ich bin sehr dankbar

  • Auf interne Stellenausschreibungen antwortet man bei uns nur kurz und knapp per Email, dass man Interesse hat und verweist auf seine Personalakte und wünscht ein persönliches Gespräch.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga