hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe auf RabInnen, die sich auskennen.
kurz mein "Fall":
mein Kind ist Ende 2013 geboren.
Es stellt sich die Frage, welcher Zeitraum als Bemessung für das Elterngeld genommen wird.
Habe ich im jahr der Geburt Einkommen aus selbständiger Arbeit, dann wird das Kalenderjahr davor - also 2012 als Berechnungsgrundlage genommen. Wenn nicht, dann die 12 Monate vor der Geburt. Soweit, so gut. Aber fraglich ist nun, OB ich EK aus Selbständigkeit habe, oder nicht Elterngeldstelle und Finanzamt sind uneins, steuerbescheid ist noch nicht endgültig.
In 2013 hatte ich hauptsächlich einen Job als Angestellte und Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
Daneben habe ich 2x Nebeneinkünfte als Selbständige gehabt. Einmal als Dozentin an der Uni, diese Einkünfte liegen unter 2400 €, sind also steuerrechtlich "Übungsleiterpauschale, da Einkommen aus öffentlicher Kasse".... und gelten nicht.
Zum anderen ein Aufrag als Graphikerin von einer Firma, allerdings nur 150 €.
meine Frage: Weiß jemand, ob es steuerrechtlich hier auch einen EinkommensFreibetrag gibt oder habe ich ab 1€ Verdienst bei einer "normalen" Firma dann auch ausgewiesenes selbständiges Einkommen ?
noch mal: es geht NICHT darum, aus Mischeinkommen die Höhe des Elterngeldes zu berechnen, sondern nur, welcher Zeitraum als Berechnungsgrundlage dient....
Danke schon mal für eventuelle Überlegungen