besonderer Fall,Steuern, Mischeinkommen und Elterngeld, weiß jemand genaues?

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  • hallo zusammen,
    ich habe eine Frage und hoffe auf RabInnen, die sich auskennen.


    kurz mein "Fall":
    mein Kind ist Ende 2013 geboren.
    Es stellt sich die Frage, welcher Zeitraum als Bemessung für das Elterngeld genommen wird.


    Habe ich im jahr der Geburt Einkommen aus selbständiger Arbeit, dann wird das Kalenderjahr davor - also 2012 als Berechnungsgrundlage genommen. Wenn nicht, dann die 12 Monate vor der Geburt. Soweit, so gut. Aber fraglich ist nun, OB ich EK aus Selbständigkeit habe, oder nicht #confused Elterngeldstelle und Finanzamt sind uneins, steuerbescheid ist noch nicht endgültig.


    In 2013 hatte ich hauptsächlich einen Job als Angestellte und Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
    Daneben habe ich 2x Nebeneinkünfte als Selbständige gehabt. Einmal als Dozentin an der Uni, diese Einkünfte liegen unter 2400 €, sind also steuerrechtlich "Übungsleiterpauschale, da Einkommen aus öffentlicher Kasse".... und gelten nicht.
    Zum anderen ein Aufrag als Graphikerin von einer Firma, allerdings nur 150 €.


    meine Frage: Weiß jemand, ob es steuerrechtlich hier auch einen EinkommensFreibetrag gibt oder habe ich ab 1€ Verdienst bei einer "normalen" Firma dann auch ausgewiesenes selbständiges Einkommen ? :S


    noch mal: es geht NICHT darum, aus Mischeinkommen die Höhe des Elterngeldes zu berechnen, sondern nur, welcher Zeitraum als Berechnungsgrundlage dient....


    Danke schon mal für eventuelle Überlegungen

  • Mir erklärte damals das Finanzamt, dass es so etwas wie eine geringfügige selbständige Tätigkeit gebe, die als Nebentätigkeit zu einer angestellten Tätigkeit ausgeübt werden kann. Ich habe das nicht eingehend überprüft. Im Elterngeldantrag konnte ich ankreuzen, welcher Zeitraum als Berechnungsgrundlage dienen soll, ich habe 12 Monate vor Geburt gewählt, und so wurde es dann auch umgesetzt.


    Nebeneinkünfte aus einer Tätigkeit als Dozentin fallen übrigens nicht immer unter die "Übungsleiterpauschale", sondern nur dann, wenn die Hochschule für die jeweilige Veranstaltung eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragt hat.

  • oh, scheint wirklich nicht ganz einfach zu sein #augen


    danke, rheinländerin...
    ich konnte leider keine Monate zur Berechnung wählen, das hat sich geändert,
    und von der Hochschschule habe ich - leider erst vor kurzem, ein Schreiben erhalten, wo ausdrücklich erwähnt wird, dass es steuerbefreit ist...das Schreiben ging direkt auch ans Finanzamt.


    bin also gespannt, was diese Woche das Telefonat mit dem Finanzamt bringt... vielleicht weiß ich dann mehr und kann es hier mitteilen


    #n8