Wer kennt sich mit Besoldung, TvöD aus -- Frage zu Stellenausschreibung?

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  • Hallo liebe Raben,


    ich würde gerne wissen, was es bedeutet, wenn folgendes unter einer Stellenenzeige eines Amtes steht

    "Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Voraussetzungen in Besoldungsgruppe A 12 g. D. bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD."


    Kann das mal jemand aufdröseln? Was sind "besoldungrechtlich Voraussetzungen" (BW)? Wer wird nun warum wie bezahlt?
    Danke!!

  • Besoldungsgruppe A12 heißt Beamter, Entgeltgruppe TVöD heißt Angestellter.


    Wenn du schon verbeamtet bist, wirst du das wohl weiter bleiben, wenn nicht, dann wirst du angestellt. Zumindest würde ich das so interpretieren.

  • Besoldungsgruppe A12 heißt Beamter, Entgeltgruppe TVöD heißt Angestellter.


    Wenn du schon verbeamtet bist, wirst du das wohl weiter bleiben, wenn nicht, dann wirst du angestellt. Zumindest würde ich das so interpretieren.


    Jepp, so kenne ich es auch.

    Trillian grüßt






    “Isn't it enough to see that a garden is beautiful without having to believe that there are fairies at the bottom of it too?“ (Douglas Adams)

  • Kann man auch prima googlen, sowohl die Voraussetzungen, als auch die jeweiligen Gehälter, sogar wenn man möchte als Teilzeit aufgedröselt und mit Netto Rechner.

  • Ich werde aus den ganzen Aussagen und Gestzen im Netz nicht so richtig schlau. Kennt sich da keiner aus? Gefordert ist da mind. ein Bachelor-Abschluss. Ich habe einen Masterabschluss, allerdings an einer "gewöhnlichen" und nicht an einer Verwaltungshochschule erworben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es aus dem öffentlichen Dienst so, dass bestimmte (Universitäts-)Abschlüsse Voraussetzung sind. Für den g. D. brauchte man früher mW einen FH-Abschluss. Dem entspricht heute der B.A. Mit deinem Master bist du eigentlich überqualifiziert.


    Das mit der Verwaltungshochschule ist dann die optimale Ausbildung - wenn du meinst, dein Master an einer anderen Hochschule qualifiziert dich genauso gut, spricht das nicht gegen eine Bewerbung.

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • Yolanda, das ist schlicht völlig davon abhängig, in welchem bereich die Stelle ist. Mein mann - Beamter im h.D., BW - wäre NIEMALS ohne Referendariat (NICHT Lehrer) verbeamtet worden, obwohl er ein Diplom einer Uni im geforderten Fach hatte. Das heißt, er hat darum das Ref gemacht. Das läuft in jedem bereich anders, und ist mMn völlig vom Dienstherren und vom "Ministerium" abhängig. Mein Mann - wiederum - wird zum Beispiel aktuell nicht befördert, weil seine Stelle am falschen Ministerium sitzt. Wäre er an seinem "Fach-Ministerium", wäre das alles nur eine Frage der Formalität gewesen. So ist es so, dass sein Arbeitsgebiet nachrangig ist, keine Priorität hat.


    Solang man also nicht weiß, auf welche Stelle du dich bewirbst, kann man gar nicht sagen, ob du Chancen hast, verbeamtet zu werden.

  • Ich meinte jetzt eher wie es mit Verbeamtung aussieht mit einem Master? Die suchen einen Sozial- oder Erziehungswissenschaftler. Mit einem Soziologie-Studium hab ich da wohl gute Chancen.

  • ich bewerbe mich um eine Stelle bei einem Schulverwaltungsamt. Hat man denn evtl die Möglichkeit als Angestellter später eine Verbeamtung zu beantragen wenn man dann die Voraussetzungen erfüllt.

  • Das glaube ich eher nicht. Ich meine, dass man sich auch verbeamtet bewerben kann und dann in die entsprechende Besoldungsgruppe eingegliedert wird. Als Nicht-Beamtin bekommst Du eine 11, was aber auch ganz ordentlich ist *find*

  • Das geht prinzipiell schon. Bin damals als Angestellte mit befristetem Vertrag eingestellt worden, nach etwa einem Jahr erfolgte die Ernennung zur Beamtin.

  • Nein. Aber beim Einstellungsgespräch wurde mir signalisiert, dass einer späteren Verbeamtung bei Vorliegen (auch der gesundheitlichen) Voraussetzungen grundsätzlich nichts entgegen steht.

  • Ob eine Verbeamtung möglich ist, hängt weniger von deinem Studium ab als vielmehr davon, was dem Arbeitgeber gerade politisch in den Kram passt.


    Exakt so isses.


    Und dann noch was: auf BUNDESebene wärest Du mit nem Master im Bereich A12 richtig einsortiert, ABER! Du hättest damit in einigen Berufen bereits die Voraussetzungen für den HÖHEREN Dienst erbracht. Das musst Du prüfen, denn in anderen Bereichen ist es so, wie Trüffel schreibt: man braucht ein 2. Staatsexamen/nen Doktor.


    (Ich hab ein Diplom, bin als A12 eingestellt worden, inzwischen "verbeamtet" und A14, LAUFBAHNERWARTUNG ist bei mir A15. Vielleicht kannst Du ja mal das googlen? Die Laufbahnerwartung ist der Enddienstgrad, den Du erreichen wirst, so Du nicht grad goldene Löffel klaust.)

    Es wünsch mir einer was er will, es geb ihm Gott 2x soviel