Tja, die Schulleitung ist da leider anderer Meinung.
Es gab diese Entscheidung der Schulkonferenz und auf dieser wird jetzt beharrt. Die Rektorin ist der Meinung, ihr wären die Hände gebunden, sie muss dieses Attest einfordern.
Alle meine Argumente: zeitlicher und finanzieller Aufwand (Läuseattest ist nämlich eine Selbstzahlerleistung und je nach dem wie gründlich der Arzt es handhabt sind Gebühren zwischen 10 und 60 Euro möglich), Ehrlichkeit zahlt sich nicht aus, dadurch hohe Dunkelziffer und dadurch ständige Weiterverbreitung der Läuse, alles wurde mit Schulterzucken abgetan. O-Ton: Entschiedung Schulkonferenz.
Und wenn ich mit der Vorgehensweise nicht zufrieden bin, soll ich doch einfach eine neue Schulkonferenz einberufen.
Ich habe außerdem den Eindruck, dass die Schule sich komplett aus der Verantwortung zieht, die Läusefälle werden dem Gesundheitsamt gar nicht gemeldet (es existiere wohl auch keine Meldepflicht).
Die einzige Maßnahme seites der Schule: dieser besagter Zettel mit Attestaufforderung direkt an die meldenden Eltern und die Info an Mitschüler mit der gleichen Aufforderung, im Falle eines Läusebefalls den Attest nachzureichen (dass hier sich keiner mehr outet ist klar).
Das ist alles, keine allgemeine Info, keine Behandlungsempgfehlungen, keinerlei Präventionsmaßnahmen.
Und Läusekontrollen an allen Schülern (z.B. durch die Eltern) seien nicht möglich wegen Datenschutz
Und scheinbar bin ich die einzige, die mit dem Ganzen nicht einverstanden ist.
Ich werde auf jeden Fall den Elternbeirat informieren und mein Anliegen plazieren.
Nächste Woche werde ich beim Gesundheitsamt anrufen und wegen empfohlener Vorgehensweise nachfragen.
Kann mir vielleicht noch jemand die Frage beantworten, ob die Schule tatsächlich an die Entscheidung einer Schulkonferenz insoweit gebunden ist und z.B. mein Kind von Unterricht ausschließen würde, wenn ich kein Attest nachreiche?