Darf die Schule ein ärztliches Läuse-Attest verlangen?

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  • Tja, die Schulleitung ist da leider anderer Meinung.


    Es gab diese Entscheidung der Schulkonferenz und auf dieser wird jetzt beharrt. Die Rektorin ist der Meinung, ihr wären die Hände gebunden, sie muss dieses Attest einfordern.


    Alle meine Argumente: zeitlicher und finanzieller Aufwand (Läuseattest ist nämlich eine Selbstzahlerleistung und je nach dem wie gründlich der Arzt es handhabt sind Gebühren zwischen 10 und 60 Euro möglich), Ehrlichkeit zahlt sich nicht aus, dadurch hohe Dunkelziffer und dadurch ständige Weiterverbreitung der Läuse, alles wurde mit Schulterzucken abgetan. O-Ton: Entschiedung Schulkonferenz.


    Und wenn ich mit der Vorgehensweise nicht zufrieden bin, soll ich doch einfach eine neue Schulkonferenz einberufen.


    Ich habe außerdem den Eindruck, dass die Schule sich komplett aus der Verantwortung zieht, die Läusefälle werden dem Gesundheitsamt gar nicht gemeldet (es existiere wohl auch keine Meldepflicht).
    Die einzige Maßnahme seites der Schule: dieser besagter Zettel mit Attestaufforderung direkt an die meldenden Eltern und die Info an Mitschüler mit der gleichen Aufforderung, im Falle eines Läusebefalls den Attest nachzureichen (dass hier sich keiner mehr outet ist klar).


    Das ist alles, keine allgemeine Info, keine Behandlungsempgfehlungen, keinerlei Präventionsmaßnahmen.
    Und Läusekontrollen an allen Schülern (z.B. durch die Eltern) seien nicht möglich wegen Datenschutz #weissnicht


    Und scheinbar bin ich die einzige, die mit dem Ganzen nicht einverstanden ist.


    Ich werde auf jeden Fall den Elternbeirat informieren und mein Anliegen plazieren.
    Nächste Woche werde ich beim Gesundheitsamt anrufen und wegen empfohlener Vorgehensweise nachfragen.


    Kann mir vielleicht noch jemand die Frage beantworten, ob die Schule tatsächlich an die Entscheidung einer Schulkonferenz insoweit gebunden ist und z.B. mein Kind von Unterricht ausschließen würde, wenn ich kein Attest nachreiche?

  • Welches Bundesland bist du denn? Ich hab mal im Schulgesetz NRW nachgelesen und würde sagen, dass, wenn ich nichts übersehen habe, die Entscheidung nicht Aufgabe der Schulkonferenz ist.


    Die Frage ist meiner Meinung nach, ob die Schulkonferenz einfach Gesetze aushebeln kann, und das glaube ich nicht, Ich denke auch nicht, dass man dein Kind vom Unterricht ausschließen darf. Ich würde mich auf jeden Fall ans Gesundheitsamt wenden.

  • Bei uns besteht auch Attestpflicht. Unser Kinderarzt händigt das kostenlose Attest direkt mit dem Rezept für das Läusemittel aus. Damit kann ich leben.


    Hm, aber das ist doch kein Attest, das die Läusefreiheit bescheinigt, sondern lediglich, dass du das Läusemittel verschrieben bekommen hast, oder? Und was passiert bei euch, wenn ihr kein Attest einreicht? Welche Folgen drohen in diesem Fall?


    Unser Attest soll schon die "Läusefreiheit" belegen und das kann der Arzt nur, wenn er das Kind untersucht hat.
    So sagt zumindest unser KiA.


    flummi: wir sind in Ba-Wü.


    Die Frage ist wirklich, inwiefern eine Entscheidung der Schulkonferenz z.B. die allgemeine Schulpflicht aushebeln kann.

  • hm,also ich frag mich jetzt wo das problem ist.
    wir im kiga verlangen auch ein attest. gerade haben wir wieder einen lausfall und wir fragen uns wie kann die mutter das übersehen. um auszuschließen dass die kinder dann mit vielleicht nicht gescheit behand.befall wieder kommen verlangen wir das auch..wir werden auc nächste woche jedes kind kontrollieren.leider ist das bei uns nötig..ich ärgere mich schon das ganze we über diese mutter,das kind hat sich so derart gekratzt,wie kann man das nur übersehen..wir haben wohl den ganzen laden nun voll damit..nicht auszudenken.. #sauer #stumm

  • Der Kindergarten bzw Schulen dürfen nicht ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten die Kinder auf Läuse untersuchen.


    Bei uns im Kiga wurden wir gefragt, ob wir unsere Kinder von den Erzieherinnen untersuchen lassen würden, wenn sich die Notwendigkeit ergäbe.
    Das ist in 6 Jahren nicht vorgekommen, trotzdem fand ich das Vorgehen so gut.


    Edit: Bei unser Grundschule steht auch immer auf dem Infobrief, dass sie ein Attest möchten. Ich habe das nicht gemacht, und es hat sich keiner beschwert. ;)
    In NRW ist das nämlich nicht so.

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

    Einmal editiert, zuletzt von mary69 ()

  • Juju,


    beim wiederholten Befall ist ein Attest auch ausserhalb der Diskussion. Denn dann kann man davon ausgehen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Da wäre für mich spätestens der Zeitpunkt, das Infomaterial zur richtigen Läusebekämpfung an die Eltern zu verteilen. Informieren statt bestrafen!


    Man mag es vielleicht nicht glauben, aber es gibt tatsächlich Eltern, die nicht wissen, wie eine Laus aussieht und wie man sie behandelt.
    Bis vor 3 Jahren war ich selber so eine Mutter und habe das Kratzen bei meiner Tochter auf Hautausschlag geschoben.
    Und die Bandbreite der Empfehlungen zur Umgebungsbehandlung geht auch weit auseinander, je nach dem wen man fragt: von "alles mit 90 Grad auskochen" bis hin zu " die Bettwäsche braucht man auch nicht wechseln".
    Kein Wunder, dass manche Eltern am Anfang ihrer Läuse-Karriere überfordert sind.


    Jetzt aber den Eltern generell Inkompetenz unterstellen und gleich die Keule mit dem Attest zu schwingen finde ich nicht richtig. Weder das Gesundheitsministerium noch RKI sprechen diese Empfehlung aus.


    Und da so ein Attest mit enormen Aufwand verbunden ist (dazu habe ich schon genug geschrieben) ist es schlicht und einfach kontraproduktiv und führt zum Verschweigen der Läuse, womit der Kreislauf immer weiter geht.


    Die Empfehelung ist eindeutig: enge Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Eltern, offener Umgang mit dem Thema, Infomaterial, schriftliche Bestätigung der Eltern über durchgeführte Behandlung und auf jeden Fall kein "Betroffenen-Bashing".

  • Der Kindergarten bzw Schulen dürfen nicht ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten die Kinder auf Läuse untersuchen.



    Echt?


    Bei uns haben die da durchaus ein Auge drauf gehabt. Halt nicht gründlich gesucht, aber so bei der Begrüßung oder zwischendurch mal gekuckt. ^^ Da es bei uns auch immer mal Läusefälle gab (und da nicht alle Eltern gleichermaßen hinterher waren...) würde ich das fast schon unter "Notwehr" verbuchen. ;)

  • Zitat

    Man mag es vielleicht nicht glauben, aber es gibt tatsächlich Eltern, die nicht wissen, wie eine Laus aussieht und wie man sie behandelt.
    Bis vor 3 Jahren war ich selber so eine Mutter und habe das Kratzen bei meiner Tochter auf Hautausschlag geschoben.


    Ich hab meinen kopfkratzenden Sohn (dicke schwarze Locken) eine Woche lang täglich!!! auf Läuse abgesucht und keine gefunden und ich habe dann auch angenommen, dass es einfach trockene Haut ist oder so. Ich hatte noch nie eine Laus gesehen und vor allem hatte ich keine Ahnung, wie Nissen aussehen, wie gut sich die Tierchen verstecken können und wie lange man den Kopf absuchen muss, um was zu finden. Ich habe dann von einer Freundin den Tipp bekommen, mal mit dem Fön drüberzupusten, da würde man besser was erkennen. Erkannt habe ich auch nichts, aber der Fön hat eine Laus rausgepustet, da war es dann klar, und nach der Behandlung hab ich dem Kind 23 Viecher rausgekämmt. #flehan


    Inzwischen wende ich bei Läuseverdacht nur noch die Haarspülung-Nissenkamm-Methode an, die hat damals auch bei meiner Tochter die einzige Laus auf ihrem Kopf, die beim Kinderarzt natürlich nicht gefunden wurde, zum Vorschein gebracht. Wir haben seitdem aber keine Läuse mehr gehabt.


    Übrigens hab ich damals gelesen, dass ein Kind locker 2-3 Wochen mit Läusen auf dem Kopf rumlaufen kann, bevor es überhaupt mal anfängt, zu jucken.


    Von der Schule kam damals auch keinerlei Benachrichtigung und ich war wirklich entsetzt über die Unwissenheit des Schulpersonals. Das Gesundheitsamt war da, fand bei meinem Sohn noch zwei alte Nissen und sagte ihm Mama soll die mal rausmachen, weiter sagten die nicht, es gab ja auch keinen Anlass dazu. Der erzählte seinem Freund, er hätte Läuseeier, dieser erzählte es in der OGATA (off. Ganztagsschule) weiter. Die fragten gar nicht weiter nach, isolierten ihn sofort, setzten ihn auf den Schulhof, von wo ich dann später mein weinendes Kind abholen konnte, und riefen mich an, der A. hätte Flöhe !!! ich soll ihn schnellstens abholen.


    Ich hab dann noch Massen an Informationskram ausgedruckt und an die Schule weiter gegeben, ob es geholfen hat, keine Ahnung, aber irgendwelche Benachrichtigungen haben wir seitdem auch nicht bekommen, obwohl es seitdem definitiv an der Schule Läuse gab.

  • Der Grund liegt in meinen Augen u.a. auch daran, dass die Schule ein ärtzliches Attest über Läusefreiheit verlangt, solange dürfe das Kind die Schule nicht besuchen. Beschlossen auf irgendeiner Schulkonferenz aus dem Jahre 2007


    #augen Das wäre DIE Lösung für alle Homeschooling-Eltern. Kind wird mit dem ersten Schultag mit Läusebefall gemeldet....

  • wir geben bei einem lausfall allen eltern diesen info zettel mit. dies sollte ja klar sein.
    bestraft wird niemand,ich bin mutter und erzieherin,ich denke jede mutter wird dankbar sein wenn ihr kind keine läuse aus dem kita mit nachhause nimmt. es kommen sogar eltern und sagen wir sollen auch mal schauen,und wir informieren auch das wir kontrollieren.

  • Ich finde es ja auch in Ordnung, wie ihr das handhabt, juju.


    Dein erster Post klang für mich halt sehr agressiv, so nach dem Motto "Wie kann man nur so ... sein?"


    Ich behaupte lediglich, dass mit dem Attest allein nichts erreicht wird. Wie man an den Antworten hier sehen kann, hat solch ein Attest mitunter Null Aussagekraft.


    Wie gesagt, bei uns an der Schule gibt es eben keine Infozettel und keine Kopfkontrollen. DAS ist das Problem.

  • Hier in unserem Bezirk braucht man eine Bescheinigung nicht beim Erstbefall. Erst wenn 14 Tage nach Behandlung immer noch oder wieder Läuse da sind. Aber ja, nachprüfen ist schwierig. Insofern ist es besser, die Eltern sagen in der Schule Bescheid und die können die anderen informieren als dass es verschwiegen wird, weil man keine Lust hat, das Attest zu besorgen.