Rechtliche Frage: Dürfen Lehrer den Unterricht filmen?

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  • Meine große Tochter erzählte mir eben, dass ihre Darstellendes Spiel-Lehrerin im Kurs regelmäßig filmt, um sich gespielte Szenen, Referate etc. zu Hause nochmal anzusehen und aufgrund der Aufnahmen die SchülerInnen zu benoten. Es haben schon mehrere SchülerInnen geäußert, dass sie nicht gefilmt werden wollen, das übergeht die Lehrerin aber.


    Abgesehen davon, dass ich es in einem Theaterkurs fragwürdig finde, die Benotung erst nach mehrmaligen Ansehen der gefilmten Szenen vorzunehmen - darf eine Lehrerin den Unterricht zu Bewertungszwecken filmen? Im Netz habe ich keine Antwort gefunden, aber ihr wisst doch immer alles.

  • Meines Wissens nicht.
    Aber zum reflektieren der Kinder darf sie das. Hm.

    Es gibt Tage, an denen Du denkst, dass Du untergehst. Wie stark Du wirklich bist, erkennst Du erst, wenn Du sie überstanden hast...

  • Ich glaube zur Benotung nicht, im hessischen Schulgesetz steht meine iVideoaufnahmen von den Schülern zu Zwecken der Lehreraus- und fortbildung und Qualitätsverbesserung gestattet sind, wenn schriftlich vorher darüber informiert wird und es nach gewisser Zeit gelöscht wird.


    Aber generell fände ichs grade in einer Theatergruppe klasse, wenn sich Lehrer und Schüler einvernehmlich filmen würden, das gemeinsam anschauen und damit gucken, wie sie wirken. Aber das ist ja eine ganz andere Herangehensweise.


    Bezüglich ihrer Persönlichkeitsrechte darf ein Lehrer seine Schüler sicher nicht filmen, wenn die es nicht wollen!

    #herz -liche Grüße von Ludo und ihrer Rasselbande

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Praxis ohne die schriftliche Zustimmung der Schüler bzw. Erziehungsberechtigten zulässig ist. Habt Ihr da schonmal nachgefragt?

  • Hallo,


    Ich denke für den reinen Gebrauch IM Unterricht ist das gar kein Problem - außeer den beteiligten sieht es ja keiner.


    Allerdings müsste sie es dann auch respektieren, wenn einer sagt: Nein, ich will nicht drauf sein. Klar kann man noch mal drüber reden, versichern, daß es unter uns bleibt usw., aber komplett GEGEN den Willen eines Kindes oder Jugendlichen wäre es für mich auf keinen Fall in Ordnung.


    Für die Verwendung zur Ansicht dritter kommt es darauf an, was man unterschrieben hat. Meist gibt es gleich bei den Schulanmeldungen entsprechenden Zettel, auf denen man unterschreibt, ob das Kind eine sogenannte "Medienerlaubnis" hat oder nicht. Manchmal steht so etwas auch direkt bei der Anmeldung zu bestimmten Projekten, Neigungskursen... dazu.
    Da würde ich noch mal in den Schulunterlagen des Kindes nachsehen lassen.


    Benotung, nachdem sie es sich mehrmals angesehen hat, finde ich erst mal gar nicht schlimm.
    Wenn sie nur nach potentiellen Fehlern sucht, um Kinder ABzuwerten, dann natürlich schon.
    Aber vielleicht geht es ja statt dessen eher darum, auch zu schauen, was "kleine Rollen" leisten, die ruhigeren Schüler, die sich eher im Hintergrund halten und leicht mal von den anderen "an die Wand gespielt werden" und das dann entsprechend hervorheben und würdigen zu können. DAS fände ich dann sehr gut.

  • Gegen den expliziten Willen des Schülers finde ich das nicht in Ordnung.


    Ich könnte mir aber vorstellen, dass man das den Schülern doch ganz gut klar machen kann, warum und wofür man das tut (vieles ist ja eher ein Problem der Kommunikation). Falls sie es dennoch nicht wollen, müsste man aber mindestens verschiedene Gruppen bilden und eben nur die filmen, die es gestatten.

  • Ob ein Lehrer das darf, weiß ich nicht. Aber als ich vor 12 Jahren Darstellendes Spiel in der Oberstufe hatte, hat unser Lehrer die Szenen für die Beurteilung auch gefilmt. Da hat sich damals keiner was bei gedacht. #weissnicht Am Ende des Halbjahres oder Schuljahres haben wir die Videos dann im Kurs angeschaut. War immer ganz lustig. #freu

    Liebe Grüße von Peppi mit Groß-S, Klein-S und Mini-S


  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Ich habe gestern noch mal mit meiner Tochter gesprochen, sie wird sich heute an ihre Vertrauenslehrerin und ggf. an die SV wenden.