Elternzeit und Elterngeld - ich raffs einfach nicht!!!

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  • Ihr Lieben,


    ihr müsst mir bitte mal helfen, ich habe überhaupt keinen Durchblick!


    Also, die Situation ist folgende: Ich bin nicht berufstätig, erwarte aber im März unser 3. Kind. Meine Freundin meint, dann würde ich ab der Geburt für 12 monate Elterngeld bekommen. Und zwar den sockelbetrag von 300 Euro. Stimmt das?


    Und nun zur wichtigeren Frage: Zum ersten Mal kam uns der Gedanke, dass mein Mann gerne gleich nach der Geburt auch einen Monat Elternzeit nehmen würde, um mich zu entlasten. Aber wir haben keine Ahnung, ob das geht und wie das geht.


    - Kann mein Mann Elternzeit nehmen, wenn ich zu Hause bin?
    - Bekommt er für diesen Monat dann Elterngeld? Wie hoch wird das sein? Ich hab mal gelesen, dass es 67% sind, aber vom Brutto- oder vom Nettogehalt?
    - Bekomme ich dann die 300 Euro Elterngeld nicht, wenn mein Mann Elterngeld bekommt?


    So - ich weiß gar nicht, ob damit alle Fragen beantwortet sind. Aber als Basis für weitere Überlegungen müssten wir das schon mal alles wissen. Oder noch mehr?


    Also - kennt sich jemand aus und kann es mir erklären?


    LG

    Die Geschichte lehrt die Menschen, dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.

    (Mahatma Ghandi)

  • Ich glaube dein Mann kann durchaus mit dir zusammen Elternzeit nehmen. Er bekommt dann 67 % von seinem Nettogehalt und du weiterhin die 300 Euro als Basis. Je nach dem wie alt die Geschwister sind, gibt es noch einen Geschwisterbonus bei beiden oben drauf.

    Viele liebe Grüße von Abalonia und den drei Wusel-Jungs!

  • Dein Mann muss aber mindestens 2 Monate nehmen, diese kann er auch zu 2 verschiedenen Zeitpunkten nehmen. Nur einer geht (mit Elterngeld) nicht.
    Alleine hast Du 12 Monate, zusammen habt Ihr 14 (nacheinander oder beliebig gleichzeitig zu nehmen).
    Sollte Dein Mann z.B. 4 Monate nehmen, hast Du nur noch 10.


    Von der Elterngeldstelle gibt es dazu eine Super Broschüre!

    • Offizieller Beitrag

    die 67% werden vom nettogehalt berechnet.
    ihr könnt gleichzeitig nehmen, aber jeder, der elterngeld beantragt, muss mindestens zwei monate nehmen. nur ein monat ist nicht vorgesehen. allerdings muss man nicht komplett aus dem beruf aussteigen dafür, arbeitszeitreduzierung geht auch. dann bekommt man 67% des wegfallenden gehaltsanteils.
    da er verdient, bekommst du den sockelbetrag (nur familien, die von sozialleistungen leben, bekommen den nicht. #flop
    den geschwisterbonus gibt es, wenn ein weiteres kind unter drei jahre alt ist.


    schau mal hier: mutterschutz und elternzeit, da gibt es weiterführende links.

  • die 67% werden aber nur gezahlt, wenn er unter 1000 euro verdient. darüber bis 65%!!


    Rechnung für sein geld in der elternzeit ist folgendes:


    netto 1500
    in der elternzeit 1000, weil er 30 stunden dazu arbeitet (fiktiv)-> differenz 500 Euro
    davon 65% ->325 Euro
    plus 1000 Euro verdienst -> elterngeld 1325 Euro


    bleibt er komplett zu hause, bekommt er nur 65% vom netto, sprich 975 Euro!

    Was bleibt, sind die Erinnerungen...
    schlaf gut, schlaf ruhig
    Ich werde dich nie vergessen und immer vermissen

    1976-2003-2013


    »Das Staunen ist der Anfang der Erkenntnis.«
    ― Platon

  • Hallo Fairy,


    das mit dem Sockelbetrag von 300 € weiß ich leider nicht genau. Lässt sich aber bei der für euch zuständigen Stelle leicht abklären.


    - Kann mein Mann Elternzeit nehmen, wenn ich zu Hause bin?


    Natürlich kann er, er muss (wenn er beide nehmen möchte) aber seine Elternzeitmonate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nehmen, da er sonst kein Elterngeld bekommt.
    Ob ihr beide zuhause seid oder nur er ist unerheblich.


    - Bekommt er für diesen Monat dann Elterngeld? Wie hoch wird das sein? Ich hab mal gelesen, dass es 67% sind, aber vom Brutto- oder vom Nettogehalt?


    Ja, er bekommt für diesen Monat Elterngeld. Wie hoch genau es sein wird, ist wohl abhängig vom durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 (?) Monate. Es können wohl auch weniger % zusammen kommen (??).
    Der Geschwisterbonus gilt nur bei unter 3-jährigen Geschwistern.
    Ich habe zum Beispiel bis einschließlich August diesen Jahres den Geschwisterbonus bekommen, ab September nun nicht mehr.


    - Bekomme ich dann die 300 Euro Elterngeld nicht, wenn mein Mann Elterngeld bekommt?


    Solltest du dein Elterngeld bekommen (da bin ich mir ja nicht so sicher, ruf einfach mal bei der Stelle an), dann bekommst du es für deine 12 Monate und dein Mann für seine(n) beantragte(n) Monat(e).



    Edit: Ok, dass Mann mind. 2 Monate nehmen MUSS, wusste ich nicht...
    Meiner nimmt halt beide... :)

    Wir mit dem großen M #female (08/09), dem kleinen M #female (02/12) und der Zusatztochter #female (09/04)

    Einmal editiert, zuletzt von froeschle ()

  • Ihr könnt zusammen 14 Monate Elternzeit nehmen. Wie ihr das aufteilt ist eure Entscheidung. Es müssen nur Beide jeweils 2 Monate nehmen.


    Mein Freund hatte bei der Kleinen 2 Monate direkt nach der Geburt genommen. Die ersten Wochen hatte er komplett frei, dann hat er langsam von 15 auf 30 Stunden aufgestockt.


    Dein Mann muss es rechtzeitig anmelden. Am Besten 7-8 Wochen vor dem Termin. Er hat nämlich 8 Wochen vorher Kündigungsschutz, muss es aber 7 Wochen vorher angemeldet haben.


    Geschwisterbonus gibt es nur für Geschwister unter 3.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Okay, danke für die Infos, damit kann ich doch schon mal was anfangen!


    Wie viel könnte er denn arbeiten gehen in der Elternzeit? 30 Stunden?


    Er bekommt kein festes Gehalt sondern Lohn - wie wird das denn dann berechnet???? Also es kommt immer drauf an, wie viel er definitiv gearbeitet hat, als Grundstunden werden pro Monat 175 Stunden berechnet, wenn ich mich nicht irre.


    Aber das er mindestens 2 Monate nehmen müsste ist schon doof, da glaub ich fast nicht, dass der AG das mitmacht... :S

    Die Geschichte lehrt die Menschen, dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.

    (Mahatma Ghandi)

  • Aber das er mindestens 2 Monate nehmen müsste ist schon doof, da glaub ich fast nicht, dass der AG das mitmacht... :S


    Dein Mann könnte ja den ersten Lebensmonat Elternzeit nehmen und dann zu einem späteren Zeitpunkt nochmal nen Monat (Hauptsache er bleibt innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes). Vielleicht wäre das für seinen AG "erträglicher".

    Wir mit dem großen M #female (08/09), dem kleinen M #female (02/12) und der Zusatztochter #female (09/04)

    • Offizieller Beitrag

    im zweifel wird das elterngeld zunächst provisorisch festgesetzt und später, wenn die genauen lohnabrechnungen vorliegen, die endabrechnung gemacht.


    der ag muss das mitmachen, veweigern geht nicht. also rechtlich. am besten wäre es, man könnte vorher ausloten, wie eine einvernehmliche zeitregelung da aussehen könnte - aber wenn dein mann dann angst haben muss, unter einem vorwand gekündigt zu werden, natürlich nicht. die frist für den kündigungsschutz wurde ja schon genannt.

  • Ich denke, wir werden erstmal aurechnen müssen, wie wir finanziell am wenigsten Verluste haben. Wahrscheinlich am ehesten, wenn mein Mann 30 Stunden macht? Da dürfte doch dann mehr bei rauskommen als wenn er komplett in Elternzeit geht ohne zu arbeiten, oder?


    Wenn wir zu wenig Geld haben bringt es mir auch nicht viel, wenn er daheim ist...

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    (Mahatma Ghandi)

  • Das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate wird berechnet. Egal ob Lohn oder Gehalt oder Erwerb aus Selbständigkeit.


    Was euch finanziell besser liegen wird, müßt ihr ausrechnen. Das muß man dann einfach mal ausrechnen. Wenn er arbeitet, kriegt er ja auch anteilig weniger Elterngeld. Guckst du hier: http://www.familien-wegweiser.…erzeichnis,did=93576.html


    Hier gibt es auch mehr Infos: http://www.elterngeld.com/elterngeld-einfuehrung.html


    Uns hat damals die Kindergeldstelle in Siegburg gut beraten. Vielleicht macht ihr da mal einen Termin?

  • Kindergeldstelle in siegburg ist ein super Tipp! Kostet die Beratung da etwas?

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    (Mahatma Ghandi)

  • Ja, den Anruf zur Terminvereinbarung. ;)
    Kann sein, daß es die Elterngeldstelle war. Einfach über die Zentrale gehen und mal fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Oder du fragst bei der Elterngeldstelle oder beim Servicetelefon des Familienministeriums (die Nummer steht im Link oben).

  • Ich grübel auch schon ob Elternzeit und Co fairy....es ändert sich ja auch immer mal was.
    Seit neustem ist es ja so, dass nicht mehr das defacto Nettoeinkommen zur Berechnungsgrundlage genommen wird, sondern vom Bruttoeinkommen eine Pauschale abgezogen wird, die so angesetzt ist, dass weniger rauskommt als was man Netto bekommt (Beschiss halt #hammer ).
    Wir hatten es bei der Kleinen so gemacht, dass mein Mann zwei Monate 30 h gearbeitet hat und somit einen freien Tag in der Woche hatte. Da hat der Chef problemlos mitgespielt. Und da er nicht der Großverdiener ist, waren die 300 € EG (die man immer bekommt)mehr als die Differenz, die für die 10 Stunden weniger. Also hatten wir ein paar Euro mehr + nen freien Tag. Das hat sich schon gelohnt *find*
    Diesmal würde es passen, wenn mein Mann länger als zwei Monate 30 Stunden arbeitet, da somit wenigstens schon ein Arbeitstag von mir abgedeckt wäre. Mal schauen am sinnvollsten wäre es wahrscheinlich, wenn ich vier Monate EG nehme und dann TZ in EZ arbeite und mein Mann die anderen zehn (EG) Monate + TZ.

  • Es ist richtig, dass man die Elternzeitmonate aufteilen kann und nicht am Stück nehmen muss. ABER:


    Es müssen zwingend zwei ganze Lebensmonate Elternzeit genommen werden. Z.B. Kind wird am 16ten geboren. Dann gehen die Lebensmonate immer vom 16ten eines bis zum 15ten des nächsten Monats. Für Elterngeld müssen dann mindestens zwei dieser Zeiträume abgedeckt sein.