Hallo
Mein Antrag auf TZ wurde abgelehnt. Im Gesetz steht, dies müsste schriftlich erfolgen. Gilt dann auch eine Email?
Hallo
Mein Antrag auf TZ wurde abgelehnt. Im Gesetz steht, dies müsste schriftlich erfolgen. Gilt dann auch eine Email?
ich glaube schon. Hat er denn die Fristen eingehalten?
Du kannst die Teilzeit evtl. vor dem Arbeitsgericht erstreiten. Weißt du, aus welchem grund dein Antrag abgelehnt wurde?
Fristen sind eingehalten, Ablehnung war aus betrieblichen Gründen
würden denn diese betrieblichen gründe vor Gericht standhalten?
Gute Frage.
Hängt wahrscheinlich vom Richter ab.