Im Krankenhaus (und als solches werden Geburtskliniken ja auch geführt) pflegt man die Patienten nicht zu fragen, ob man therapeutisch intervenieren darf, sondern man verordnet. Das ist meines Erachtens idR okay, sonst wäre das ein Diskutierclub.
Das stimmt so nicht, Irene. Zwangsbehandlungen sind in Deutschland nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Umgekehrt darf man in den meisten Fällen eine Behandlung jederzeit ablehnen. Und eine Behandlung ohne Einwilligung der Patientin oder des Patienten wird in vielen Fällen rechtswidrig sein.
Ich war als Erwachsene kaum in Kliniken, aber gelegentlich bei Ärzten. Ich hätte mich schön bedankt, wenn jemand einfach an mir herumgeschnitten hätte.