zeitgleich Elternzeit

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  • Hallöchen Ihr Raben,


    wir sind noch im Findungsprozeß, wie wir die Elternzeit diesmal (ET Juni) gestalten.


    Die Idee war bisher, ich nehme im Anschluß an die Geburt ein Jahr, mein Mann dann zeitgleich einen Monat und auch ein Jahr, wenn ich wieder arbeite (evtl. mit einem Monat Überschneidung).
    Wir arbeiten beide Schichten (ich 3, mein Mann 2), ich habe dazu noch eine einfache täglich Anfahrt zur Arbeit von knapp 1h.


    Dann brachte mein Mann auf, daß er gerne die ersten beiden Monate Elternzeit nehmen würde, weil dann ja so schön Sommer ist, und das Jahr im Anschluß an mein Jahr trotzdem.


    Jetzt hat er sich überlegt, daß er gerne das erste halbe Jahr mit mir zu Hause wäre (hat berufliche Gründe) und im Anschluß an mein Jahr dann 8 Monate.


    Meine erste Reaktion war NEIN!
    Wir sind jetzt erstmal so verblieben, daß ich drüber nachdenke und wir nochmal sprechen.


    Meine Bedenken sind
    - er geht mir vielleicht auf den Geist, wenn ich mich mit dem Kleinchen erstmal eingerichtet habe. 2 Monate am Anfang fand ich wirklich gut (ein Monat absolut notwendig nach meiner Erfahrung beim Großen)
    - gemeinsame Elternzeit endete im Bekanntenkreis letztlich oft so, daß die Frau Elternzeit und der Mann ausgedehnten Urlaub hatte
    - es ist schade, die Zeit so zu "vergeuden", wo ich denke, wir können sie nach meinem Wiedereinstieg in den Beruf viel besser gebrauchen


    Vorteile gäbe es natürlich auch.
    - wenn er sich wirklich vernünftig einbringt wäre es eine dauerhafte Entlastung für die ganze Familie und die Gefahr, daß der Große ein bißchen hinten runter fällt, deutlich geringer
    - ich hätte ungeahnte Freiräume in meiner Elternzeit weil ich ja einen hauptberuflichen Babysitter hätte (Rückbildung ohne Baby, auch mal in Ruhe zum Pferd das ich auch habe) und könnte schon wieder ein bißchen "normales" Leben wiederaufnehmen, was mir beim Großen damals sehr gefehlt hat


    Habt Ihr Erfahrungen mit so langer gemeinsamer Elternzeit über die Ihr berichten könnt und mögt?


    Bzgl. meiner Bedenken irgendwelche Tips oder Strategien? Das sind ja alles Punkte, die eigentlich nicht unlösbar sind.


    Grüße, Thisbe

    großer Sohn (1/08) und kleiner Sohn (6/15)

  • wir hatten/haben gemeinsam elternzeit muss aber dazusagen, ist das 1. kind hier ;)


    ich fands/finde es super! natürlich geht man sich (mal) auf den geist, vor allem, wenn man vorher eben nicht 24/7 aufeinanderklebte... im allgemeinen hat man aber jemanden absolut verlässlichen um sich herum, den man eben gut kennt, vertraut etc.


    ich denke absprachen sind wichtig, am besten im vorfeld und (was mir nicht so gelungen ist am anfang) die zeit wirklich nutzen, die das kind dann 'weg' ist :)

    Weihnachtskind 2013

    Sternenkind 11/2017

    Sternenkind 08/2019

  • #gruebel Elterngeld gibt es aber doch nur 14 Monate für beide, dh. gleichzeitig kann jeder nur 7 Monate Elterngeld bekommen, wie finanziert ihr das denn?

    Gruß Conny
    mit 2 Großen *93 und *95, Zwergi *03.07 und Minimaus *01.12
    #kerze #kerze

  • #gruebel Elterngeld gibt es aber doch nur 14 Monate für beide, dh. gleichzeitig kann jeder nur 7 Monate Elterngeld bekommen, wie finanziert ihr das denn?


    Siehste, das ist ein Aspekt, an den wir beide bisher gar nicht gedacht haben #hammer
    Also, wenn ich wieder arbeite, dann ist es nicht so problematisch, wenn sein Einkommen erstmal weg fällt. Da hätte ich gedacht, ich nehme 12Monate Elterngeld, er 2. Und er eben ein Jahr dann "nur" die Elternzeit.


    Wie sich das rechnet, wenn sein Einkommen parallel zu meiner Elternzeit wegfällt weiß ich nicht.
    Ob er dann seine zwei Monate auf 4 aufteilt, ob ich ihm noch einen Monat abgebe und er dann 3 Monate auf 6 verteilt?


    Die Finanzierung wäre halt letztlich das Totschlagargument. Das ist eh ein schwieriges Thema für sein Ego, weil ich so ungleich viel mehr verdiene als er :S

    großer Sohn (1/08) und kleiner Sohn (6/15)

  • Wir hatten ab dem dritten Lebensmonat zwei Monate parallel Elternzeit und ich dann noch einen Monat während meine Frau wieder in den Job eingestiegen ist. Die Zeit haben wir für Unternehmungen zu dritt und einen Urlaub genutzt. Da es durch die viele Freizeit insgesamt weniger Struktur gab, haben wir uns auch in der Zeit etwas mehr gestritten. Im Endeffekt war es für uns drei aber eine tolle Erfahrung, die wir nicht missen möchten. Wir kümmern uns aber auch gleichberechtigt (und in etwa gleich viel) um Mister T.

    Every time you make a typo, the errorists win.

  • Die 14 Monate EG gibts aber in echt auch nur, wenn der Mann in der Muschu Zeit 2 Monate EZ nimmt, denn sonst endet die EG Zeit der Frau zum 1. Geburtstag des Kindes.
    Wussten wir damals nicht, mein Mann hat 6 Wochen Überstunden und Gleitzeit abgebaut und wollte später die zwei Monate nehmen. Wäre dann nur unbezahlt gegangen...

    You never know how strong you are until being strong is the only choice you have

    .



  • unsere gemeinsame elternzeit war schrecklich. er hat den großen zum kiga gebracht, auf dem rueckweg Brötchen geholt - und damit war sein soll erfüllt. ich hab mit neugeborenem im tuch und brustdruesenentzuendung den haushalt gemacht, monsieur saß am pc und erzaehlte aller welt via skype, wie anstrengend das leben mit zwei kindern ist. und dafuer haben wir die finanziellen Einbußen gehabt. könnte heute noch kotzen bei der erinnerung...

  • Stimmt, das wollte ich ja auch noch s hreiben. Wie dein Mann sich in der EZ verhält, slltest du selber am besten einschätzen können. Meiner hat zB den ganzen Haushalt geschmissen und ich habe in der Zeit genau 1x die Windel gewechselt.

    You never know how strong you are until being strong is the only choice you have

    .



  • Die 14 Monate EG gibts aber in echt auch nur, wenn der Mann in der Muschu Zeit 2 Monate EZ nimmt, denn sonst endet die EG Zeit der Frau zum 1. Geburtstag des Kindes.
    Wussten wir damals nicht, mein Mann hat 6 Wochen Überstunden und Gleitzeit abgebaut und wollte später die zwei Monate nehmen. Wäre dann nur unbezahlt gegangen...


    Ist das vielleicht schon länger her? Mittlerweile kann man die zwei Monate nehmen, wann man will. Mein Mann hatte den ersten Monat und im September demnächst den 13., das war kein Problem.

  • #gruebel Die Elterngeldzeit der Frau endet immer nach dem 12. Monat des Kindes (außer bei AZ). Wenn sie im Mutterschutz noch Geld bekommt, wird das mit dem Erziehungsgeld verrechnet. Der Vater muß mindestens 2 Monate nehmen, kann die aber natürlich aufteilen, also zB. 1. und 13. LM des Kindes, oder halt 13. und 14. LM.

    Gruß Conny
    mit 2 Großen *93 und *95, Zwergi *03.07 und Minimaus *01.12
    #kerze #kerze

  • Auch wenn es bei uns noch in weiter Ferne liegt, haben mein Mann und ich uns auch überlegt, ob er bei einem zweiten Kind eventuell auch die ersten sechs Monate zeitgleich mit mir Elternzeit nimmt. Die Überlegung hängt bei uns einfach mit den Erfahrungen bei unserm ersten Kind zusammen. Sie hat leider zu Beginn ständig geschrien und ließ sich auch mit viel Tragen eigentlich kaum beruhigen. Ich war in der Zeit fix und fertig, habe ständig die Wochenenden herbeigesehnt und hätte ganz dringend mehr Unterstützung gebraucht! Habe es selber kaum geschafft, mir etwas zu essen oder nen Tee zu machen, weil ich das schreiende Kind nicht ablegen wollte und Tragetuch irgendwie auch nicht geklappt hat. Wie ich da noch ein älteres Kind versorgen sollte? Keine Ahnung #weissnicht


    Sollte (wie wir hoffen) das zweite Kind ruhiger sein, wäre die Entlastung in dem Maße nicht erforderlich. Dann hätten wir aber vielleicht eine tolle Familienzeit, welche in so einer Weise nie wiederkommen wird.
    Ob man sich dann gegenseitig auf die Nerven geht, kann man vorher natürlich auch nicht so genau wissen. Wenn ihr so schon schnell mal jeder euren Freiraum braucht, wäre die Gefahr für ein schnelles Nerven sicher höher. Vielleicht könnte man dafür aber im Vorfeld schon durch eine Aufgabenverteilung gegenwirken. Oder ihr unternehmt wechselseitig alleine etwas mit dem älteren Kind. Dann hockt man nicht nur aufeinander und das erste Kind fühlt sich vielleicht nicht so schnell durch das Baby zurückgesetzt.


    Wie gut das finanziell machbar ist, muss natürlich jeder für sich durchrechnen. Das wäre bei uns auch noch zu klären. Einer von euch könnte allerdings ja auch ja nach Job evtl. eine recht geringe Stundenzahl in der Elternzeit weiterarbeiten? Oder Dein Mann nimmt gar nicht so lange Elternzeit und arbeitet dafür länger Teilzeit? Dann wäre das Finanzielle vielleicht zumindest etwas aufgefangen und man geht sich nicht so schnell auf die Nerven.


    Das waren alles so unsere Gedanken dazu. Wollte sie Dir hierlassen auch wenn wir eben noch keine tatsächliche Erfahrung damit haben...

  • Der Elterngeldbezug ist so geregelt, wie Tamaco es beschrieben hat.
    Ich würde als erstes schauen, wie lange das Geld reicht.
    Mein Mann hatte im 5./6. Monat nochmal Elternzeit. Das war sehr passend, da unser Kind zu der Zeit eine extreme Armphase hatte. Meine Handgelenke wurden gerade zur rechten Zeit entlastet.

  • . Einer von euch könnte allerdings ja auch ja nach Job evtl. eine recht geringe Stundenzahl in der Elternzeit weiterarbeiten?


    genau, das hab ich vergessen oben zu erwähnen. da ich mehr verdiene, bin ich ab dem 6. monat wieder in teilzeit arbeiten gegangen, das ist immer noch so - mein mann ist noch in elternzeit - geld ist halt knapp, aber reicht

    Weihnachtskind 2013

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    Einmal editiert, zuletzt von Mondkalb ()

  • unsere gemeinsame elternzeit war schrecklich. er hat den großen zum kiga gebracht, auf dem rueckweg Brötchen geholt - und damit war sein soll erfüllt.

    :|
    Ja, so ungefähr habe ich es schon öfter gehört. Die Wahrscheinlichkeit, daß es hier auch ähnlich wird ist da, sonst würde ich mir wohl keine Sorgen deswegen machen.


    Ich bin nach wie vor unschlüssig :S

    großer Sohn (1/08) und kleiner Sohn (6/15)

  • wenn pyramus auch so gestrickt ist wie mein mann solltet ihr vll die aufgaben vorher fest zuordnen und vertraglich festhalten.


    1.) wer die naechte macht, darf morgens liegenbleiben, waehrend der andere baby und grosskind fertigmacht.
    2.) wer das baby rumtraegt ist waehrend dieser zeit von allen anderen aufgaben befreit.
    3.) beide elternteile haben anspruch auf 15 minuten allein im bad pro tag.
    4.) gekocht wird immer abwechselnd, waehrenddessen kümmert sich der andere elternteil ums baby.
    5.) schul/kita-bringen ist alleinige papa-aufgabe.
    6.) stillen ist alleinige mama-aufgabe.
    7.) die windel wechselt der, der grad das baby hat.
    8.) wer grad nicht das baby hat, raeumt auf und macht waesche.
    (...)


    haette ich damals echt gebraucht. ..

  • #gruebel Die Elterngeldzeit der Frau endet immer nach dem 12. Monat des Kindes (außer bei AZ). Wenn sie im Mutterschutz noch Geld bekommt, wird das mit dem Erziehungsgeld verrechnet. Der Vater muß mindestens 2 Monate nehmen, kann die aber natürlich aufteilen, also zB. 1. und 13. LM des Kindes, oder halt 13. und 14. LM.



    Ich habe gestern nochmal mit meinem Mann gesprochen. 2012 war es definitiv noch so, dass die Mutterschutzzeit nach der Geburt zur Elternezeit der Mutter zählte und damit ihr Elterngeld am Tag vor dem ersten Geburtstag des Kindes endete. Klar der Mann konnte dann während oder im Anschluss EZ nehmen und bekam noch 2 Monate Geld.


    Wenn aber - und das meinte ich in meinem Post - der Vater in der Mutterschuzzeit Elternzeit nahm, bekam er für diese beiden Monate Elterngeld und erst danach bekam die Frau volle 12 Monate EG.


    In der ersten Variante (Mann nimmt später EZ) Bekommt die Frau ja in der Mutterschutz Zeit keine. Elterngeld, weil sie idR ihr Gehalt weiter bekommt. So verschenkt das Paar dann quasi zwei Monate EG.



    Dass das 2012 so war, da bin ich mir 100℅ sicher. Mein Mann meinte aber auch, dass sich ja an den ganzen Regeln inzwischen was geändert hat. Ist das also heute anders?
    Aber effektiv bekommt doch auch heute die Frau nur 10 Monate Elterngeld, oder nicht?

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  • Komisch, da wurde meinem Mann damals in der Beratung durch den firmeninternen Experten was anderes gesagt. Aber gut zu wissen.

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  • Nochmal nachgefragt und eine logische Antwort bekommen #stirn
    Elternzeit mit Anspruch auf Elterngeld muss ab Geburt des Kindes genommen werden.
    3 Fälle sind möglich:


    1. Mutter nimmt x Monate EZ, Vater gar nicht oder irgendwann dabei oder im Anschluss. EZ der Mutter wird dann ab Geburt gerechnet, EG aber erst nach dem MuSchu gezahlt.


    2. Mutter und Vater nehmen parallel ab Geburt des Kindes EZ. Ist eigentlich dämlich, weil Fall 3 logischer wäre


    3. Vater beantragt 2 (oder mehr) Monate EZ ab Geburt und bekommt für diese Zeit EG. mutter beantragt dann erst nach dem MuSchu EZ und bekommt ab da EG. (Das geht, geht ja andersrum auch, also erst Mutter, dann Vater).


    Fall 3 ist der einzige, in dem wirklich ganz in echt 14 Monate EG fließen, weil die Mutter erst nach dem Muschu bedacht wird.


    Bei allen anderen Versionen verzichtet man auf zwei Monate EG, weil die Mutterschuzzeit immer dann mit in die EZ eingerechnet wird, wenn die Mutter von Beginn an EZ nimmt.


    Zumindest vor der Gesetzesänderung jetzt war es auch zwingend vorgeschrieben, dass EG gekoppelte EZ AB Geburt des Kindes lückenlos genommen werden muss. Nur wer anfängt ist eben eigentlich egal.


    So, ich hoffe, dass ich das jetzt verständlich geschrieben habe.


    Da sich ein paar Dinge im Gesetz ab Januar geändert haben ist es eh sinnvoll, sich nochmal ganz konkret neu zu informieren (machen wir auch grad, mein Mann liest sich da seit gestern fleißig durch).

    You never know how strong you are until being strong is the only choice you have

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  • Interessant, Nokona. Bedeutet das, das die Mutter über den ersten Geburtstag hinaus noch 2 Monate EG beziehen kann, wenn der Vater nur 2 Monate EZ nimmt? Habe ich das richtig verstanden?