zeitgleich Elternzeit

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  • Interessant, Nokona. Bedeutet das, das die Mutter über den ersten Geburtstag hinaus noch 2 Monate EG beziehen kann, wenn der Vater nur 2 Monate EZ nimmt? Habe ich das richtig verstanden?

    Nein, falls sich da jetzt nicht gerade etwas geändert hat, nicht. Die Mutter erhält nach dem Mutterschutz nur zehn Monate lang Eltergeld. Das sind zumindest meine Infos.

  • So wurde es meinem Mann damals (leider viel zu spät) erklärt, ja. Sonst bekommt ja der Vater diese zwei Monate bezahlt, wenn er sie im Anschluss an die EZ der Mutter nimmt...


    Edit sagt, Nefret, wenn Du es so machst, wie in Fall 3 doch, ja.

    You never know how strong you are until being strong is the only choice you have

    .



    2 Mal editiert, zuletzt von Nokona ()

  • Mir wurde vor kurzem von der (allerdings sehr kurz angebundenen) Dame von der Elterngeldstelle ebenfalls gesagt, dass die Mutter immer nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beziehen kann, da die ersten zwei Monate nach Geburt in jedem Fall angerechnet würden.
    Ich fände das in der Tat unlogisch, denn so hätte man ja einen Nachteil bei der Variante Vater nimmt die ersten zwei Monate gegenüber Vater nimmt den 13. und 14. LM.

  • § 4 Abs. 5 S. 3 BEEG (Bundeselterngeldgesetz) lautet:"Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Leistungen zustehen,
    gelten als Monate, für die dieser Elternteil Elterngeld im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 bezieht."


    Ich verstehe das so, dass die Monate nach der Geburt automatisch als Elternzeit- und damit Elterngeldmonate der Mutter gelten, wenn die Mutter Leistungen wie Muttschaftsgeld bekommt.


    (Die in § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 genannten Leistungen sind: " Mutterschaftsleistungen in Form des Mutterschaftsgeldes nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte mit Ausnahme des Mutterschaftsgeldes nach § 13 Absatz 2 des Mutterschutzgesetzes oder inForm des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 14 des Mutterschutzgesetzes, die der berechtigten Person für die Zeit ab dem Tag der Geburt des Kindes zustehen; Dienst- und Anwärterbezüge sowie Zuschüsse, die der berechtigten Person nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit eines Beschäftigungsverbots ab dem Tag der Geburt des Kindes zustehen; dem Elterngeld oder dem Betreuungsgeld vergleichbare Leistungen, auf die eine nach § 1 berechtigte Person außerhalb Deutschlands oder gegenüber einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung Anspruch hat).


    LG Nele

  • Mir wurde vor kurzem von der (allerdings sehr kurz angebundenen) Dame von der Elterngeldstelle ebenfalls gesagt, dass die Mutter immer nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beziehen kann, da die ersten zwei Monate nach Geburt in jedem Fall angerechnet würden.
    Ich fände das in der Tat unlogisch, denn so hätte man ja einen Nachteil bei der Variante Vater nimmt die ersten zwei Monate gegenüber Vater nimmt den 13. und 14. LM.

    Wie man das für sich einteilt, müßte ja jeder für sich wissen.
    Aber letztlich ist es doch "egal" wie das Geld heißt, das man bekommt, oder? Klar, wären 2 Monate Mutterschaftsgeld + 14Monate Elterngeld mehr als insgesamt "nur" 14Monate Elterngeld. Aber das ist schon "jammern" auf hohem Niveau, finde ich.


    @Bioschnitte
    Ja, Pyramus und Dein Mann haben wahrscheinlich in dieser Hinsicht ein ähnliches Strickmuster ("Sie sind alle gleich, sie heißen nur anders" Zitat einer Kollegin )
    Danke, das sind sehr gute Anregungen. Ich denke tatsächlich, daß es auch für mich sinnvoll ist, VORHER Abmachungen mit meinem Mann zu treffen. In der Situation selbst ärgere ich mich sonst viel zu lange und mache zu spät meinen Mund auf, wenn es nicht läuft. Wir haben irgendwann auch mal Abmachungen für die alltägliche Hausarbeit getroffen und wenn die wieder in Vergessenheit geraten fällt es mir viel leichter, ihn daran zu erinnern, als jedes Mal Grundsatzdiskussionen zu führen. Und ich glaube, er fühlt sich auch nicht so bevormundet, wenn ich ihn an seine Aufgaben generell erinnere, anstatt ihm Dinge zu delegieren.


    Jetzt diskutieren wir noch ein bißchen über die Dauer seiner zweiten Elternzeit. Ich habe nämlich richtig Bammel vor dem Moment, ab dem wir beide wieder normal arbeiten müssen...

    großer Sohn (1/08) und kleiner Sohn (6/15)

  • Zitat

    Wie man das für sich einteilt, müßte ja jeder für sich wissen.
    Aber letztlich ist es doch "egal" wie das Geld heißt, das man bekommt, oder? Klar, wären 2 Monate Mutterschaftsgeld + 14Monate Elterngeld mehr als insgesamt "nur" 14Monate Elterngeld. Aber das ist schon "jammern" auf hohem Niveau, finde ich.


    Ich finde nicht, dass das jammern ist. Es ist einfach nur seltsam und unlogisch, dass es in der Hinsicht eine Ungleichbehandlung gibt, so dass ein Kind bei der zweiten Variante zwei Monate länger zuhause betreut werden kann. Soll man daraus schließen, dass es politisch gewollt ist, dass die Väter ihre Elternzeit lieber am Ende nehmen sollen? Oder wurde das einfach nicht bedacht?


    Wie auch immer, wir haben uns entschieden, dass mein Mann die ersten zwei Monate Elternzeit nimmt, weil es uns wichtiger ist am Anfang genug Zeit zu haben um uns als Familie einzufinden. Ich mache mir auch keine Sorgen, dass mein Mann das als "Urlaub" nutzen könnte. Männer, die das tun, bräuchten vermutlich ne Elternzeit ohne Mutter im Haus mit voller Verantwortlichkeit für Kinder und Haushalt um zu merken, wieviel Arbeit das ist.