Halbes Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft als Lehrerin?

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  • Hallo zusammen,


    ich bin in der 21. Woche schwanger, habe zwei Kinder (3&4jahre) und arbeite Vollzeit als Förderschullehrerin.
    Nun hatte mein Mann vor einer Woche einen Unfall, verletzte sein Auge, musste notoperiert werden und hat momentan auf dem Auge noch 5%Sehkraft.
    Daher stämme ich Haushalt, Kinder und Job allein.


    Und gerate an meine Grenzen.
    Habe Abends wehenartige Schmerzen, bekomme von der Hebamme Bryophyllum.


    Zum 1.2. wechsel ich die Stelle, bin dann unbefristet, verbeamtet zur Probe an einer Grundschule als Sonderpädagogin.
    Ich möchte mich sowohl von meinen jetzigen Schülern und Kollegen vernünftig verabschieden, als auch mich an der neuen Schule wenigstens Blicken lassen, ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
    Nur voll schaffe ich das gerade nicht mehr


    Gibt's es die Möglichkeit eines halben Beschäftigungsverbotes? Gibt es dazu Links im Internet?
    Ich fürchte, dass mich mein Arzt, wenn ich da jammere, sonst gerne ganz raus nimmt.


    Vielen Dank fürs Lesen und eure Hilfe!

  • Links habe ich keine.
    Aber ich hatte ein Teilzeitbeschäftigungsverbot in der letzten Schwangerschaft. Es war auch problemlos das zu bekommen. Ich war gegen Ende immer müde und erschöpft nach 8h Arbeit. Das habe ich beim FA so gesagt und auch gesagt, dass ich aus beruflichen gründen nicht vollständig wegbleiben kann. Dann hat er es eben so attestiert.
    Wichtig ist: ich durfte wirklich nur 4h am tag arbeiten. Also nicht zwei tage voll und zwei tage frei oder so.

  • Ich hatte das auch. Mein Frauenarzt hat ein Attest geschrieben, dass ich maximal 4 Stunden am Tag noch arbeiten darf aus gesundheitlichen Gründen.
    Mein Schulleiter hat laut juhee gerufen und dann meinen Stundenplan ausgemistet. Meine Kollegen mussten so nur ganz wenig vertreten.
    Ich hab ihm gesagt, dass ich vollzeit nicht bis zum ende durchhalte (hatte einen katastrophalen Stundenplan mit x Freistunden und viel nachmittagsunterricht. So konnte ich bis zum Mutterschutz arbeiten.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Ich hatte zwar ein komplettes Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft (FöS ES), aber das Beschäftigungsverbot kann auch nur für bestimmte Zeiten (s.o.) oder auch Bereiche gelten - also z.B. keine Aufsichten, bestimmte Altersgruppen nicht, kein Sportunterricht usw. Je nachdem was du für ein Verhältnis zur Schulleitung hast, sprich das doch einfach mal an.

  • In der Infoschrift "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" vom Ministerium NRW steht was von "individuellen Beschäftigungsverboten" ("Sie berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in §3 Abs. 1 MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt ausgesprochen werden").


    Der genannte §3 ist allerdings sehr allgemein gehalten und geht nicht auf Teilzeitbeschäftigungsverbot ein #gruebel .


    Aber vielleicht hilft es Dir schon mal weiter, wenn Du unter "individuelle Beschäftigungsverbote" und "Schwangerschaft" googelst (?).


    edit: an Deiner Schule gibt es doch sicherlich eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen. Setz die da doch mal drauf an. Das fällt eindeutig in deren Aufgabenbereich!

    Liebe Grüße von cosalema


    "Dein Kind sei so frei es immer kann. Lass es gehen und hören, finden und fallen, aufstehen und irren" - Pestalozzi

    2 Mal editiert, zuletzt von cosalema ()

  • Fjorlanda #love #love #love #love


    Herzlichen Glückwunsch!!


    Und ja, wie die anderen schreiben, Teilzeitbeschäftigungsverbot geht. Hatte ich auch erst und das wurde dann nochmal aufgestockt.

    "Finish each day and be done with it. You have done what you could. Learn from it; tomorrow is a new day."
    Ralph Waldo Emerson


  • Ihr Lieben, Danke für eure Antworten.


    Schokowuppi, danke für die Glückwünsche!


    Gestern Abend war ich so schrecklich müde. Ich weiß gerade nicht wie ich das alles schaffen soll.


    Mal angenommen ich bekomme doch ein volles Beachäftigungsverbot, wie ist das mit der festen Stelle? Unterschrieben habe ich den Vertrag ja, aber meine Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe bekomme ich ja erst in der Schule.
    Geht das überhaupt im Beschäftigungsverbot? Nicht das mir nachher die Stelle und der Beamtenstatus flöten geht.


    Ob ich mich traue die Gleichstellungsbeauftragte zu fragen an meiner jetzigen Schule weiß ich noch nicht...
    Sieht schon ein bißchen nach "geplant vor der Arbeit drücken" aus, oder?

  • Mal angenommen ich bekomme doch ein volles Beachäftigungsverbot, wie ist das mit der festen Stelle? Unterschrieben habe ich den Vertrag ja, aber meine Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe bekomme ich ja erst in der Schule.
    Geht das überhaupt im Beschäftigungsverbot? Nicht das mir nachher die Stelle und der Beamtenstatus flöten geht.


    Nicht ganz die Antwort auf Deine Frage, aber irgendwie vergleichbarer Sachverhalt: ich weiß, dass im Mutterschutz - der ja eigentlich auch eine Form von Beschäftigungsverbot ist - die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt. Da kommt man dann halt zum Urkundeabholen in der Zeit in die Behörde.

  • Ob ich mich traue die Gleichstellungsbeauftragte zu fragen an meiner jetzigen Schule weiß ich noch nicht...
    Sieht schon ein bißchen nach "geplant vor der Arbeit drücken" aus, oder?


    Quatsch!!! Wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht (egal ob teilweise oder voll), dann hat das seinen Sinn/eine Berechtigung und hat nichts mit "vor der Arbeit drücken" zu tun. (und wer das annimmt oder unterstellt, der ist doof und kann Dich mal ;) !).


    Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Deiner Schule ist für Dein Anliegen zuständig. (und: sie unterliegt der Schweigepflicht!). Du kannst sie sehr wohl in dieser Angelegenheit ansprechen. Nur Mut!


    P.S.: Kleiner Klugschiss am Rande ;) : Die für Dich an der Schule zuständige Person heißt "Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen" und nicht "Gleichstellungsbeauftragte". Die Gleichstellungsbeauftragte ist die für diesen Bereich zuständige Person bei der Bezirksregierung.

    Liebe Grüße von cosalema


    "Dein Kind sei so frei es immer kann. Lass es gehen und hören, finden und fallen, aufstehen und irren" - Pestalozzi

  • Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber in Ba-Wü soll die Beauftrage für Chancengleichheit rein formell die Schulleitung unterstützen und beraten. Wenn du also Bedenken hast, dich an sie zu wenden, kannst du dich auch an den Personalrat eurer Schule wenden (der rein formell für das Kollegium da ist und nicht der Schulleitung zugeordnet ist) oder evtl. auch an den Bezirkspersonalrat mit der Bitte, die Frage vertraulich zu behandeln. Bist du in einer Gewerkschaft? Die GEW hat z.B. kompetente Leute, die auch gut beraten können.


    Ansonsten denke ich, dass es durchaus im Interesse der Schulleitung liegt, wenn du nur ein Teilbeschäftigungsverbot hast, weil dann nicht so viele Stunden ersetzt werden müssen. Wenn bei euch die Situation ähnlich ist wie bei uns ist das ja recht schwierig.

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

    • Offizieller Beitrag

    Es mag eine unbedarfte Frage sein, aber wäre das nicht ein Fall, um bei der Krankenkasse/Unfallversicherung um eine Haushaltshilfe anzusuchen?
    Immerhin ist ja die eine Hälfte der Haushaltsführung arbeitsunfähig - ich würd's probieren.


    Sinn der Krankschreibung in der Schwangerschaft ist ja eigentlich nicht, dass Du dann zuhause ackerst, sondern Dich schonen kannst.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Guten Morgen,


    ich habe mich jetzt erstmal für heute und morgen krankgemeldet. Hatte gestern das erste mal schon in der Schule dieses wehenartige Ziehen und einen harten Bauch. Das kam über den Nachmittag und Abend verteilt immer wieder. Teils so fies, dass ich mich echt anders hinsetzen musste. Nur in der Badewanne war es ganz weg.


    Meine Kollegen haben mich direkt für die ganze Woche aus dem Plan genommen und gehen davon aus, dass ich auch die letzten zwei Wochen nicht wiederkomme. Sie machen sich Sorgen um das Baby und mich, ich solle mir die Ruhe antun und mich um uns kümmern.


    Wir haben einen Schüler (bin ja auf der Förderschule) dessen Auffälligkeiten daher kommen, dass die Mutter während der Schwangerschaft einen Schlaganfall hatte. Sie wollte unbedingt noch ihre Ausbildung beenden, bevor das Baby kommt.
    Das haben wir natürlich alle immer im Hinterkopf :(


    Mal sehen was der Arzt morgen sagt.


    Einige Kollegen meinen auch, dass ich trotz Beschäftigungsverbot auf jeden Fall die Stelle sicher habe, da der Vertrag ja unterschrieben ist. Wir denken auch, dass für die neue Schule ein volles Beschäftigungsverbot sogar besser wäre, da ich ansonsten nur 8 Wochen käme. Mit BV könnten sie direkt eine Vertretungsstelle ausschreiben...

  • Schön, dass deine Kolleginnen so achtsam sind.


    Ich denke auch, dass es für die neue Schule organisatorisch besser so ist, wenn du gar nicht kommst und das auch vorher schon klar ist. Dann haben sie auch rechtlich die Möglichkeit, eine Vertretung einzustellen und müssen nicht die Kolleginnen, die schon dort arbeiten, mehr belasten. Mach dir keinen Kopf deswegen und ruh dich aus! Mach nur das Nötigste im Haushalt, das ganze Drumherum ist ja schon genug mit Mann und Kindern. Talpas Vorschlag finde ich auch gut, vielleicht gibt es ja wirklich die Möglichkeit einer Haushaltshilfe?


    Ich drücke die Daumen, dass du zur Ruhe kommst und die Wehen aufhören und du eine gute unbelastete weitere Schwangerschaft hast!

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • Ja, das ist wirklich eine gute Idee, Talpa. Ich ärgere mich ein bißchen, dass ich da nicht früher drauf gekommen bin.


    Mit dem Mann von der Unfallversicherung haben wir morgen einen Termin, da werde ich das Thema Haushaltshilfe auf jeden Fall mal ansprechen.

  • Hallo ihr Lieben,


    es hat sich einiges getan und dennoch sind noch einige Fragen offen.
    Da ihr mir schon so gut geholfen habt, probiere ich nochmal meine Fragen zu stellen :)


    Ich war nun letzte Woche an der neuen Schule und habe voll gearbeitet. Das tat mir gar nicht gut. Sonntag hatte ich so heftige Krämpfe, dass ich nicht aufzustehen wusste. Sie kamen ganz plötzlich und verschwanden genauso plötzlich nach 2h und mehreren Einnahmen Bryophyllum auch wieder.


    Montag habe ich es dann nochmal 4h in der Schule probiert. Aber allein dieses ständige Hocken bei den 1. und 2. Klässlern, das ständige hinsetzen und wiederaufstehen... ich schaff es nicht.
    Meine Schulleitung ist total nett, meine Kollegen toll. Alle achten auf mich, sagen ich soll zu Hause bleiben.


    Mein Hausarzt würde mich bis zum Mutterschutz krankschreiben, wenn ich das möchte. Aber dann käme ich in eine Lohnfortzahlung. Daher hält er es für sinniger, wenn der Frauenarzt mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt.
    Ist das so richtig?


    Den Frauenarzt wechsel ich gerade. Habe morgen den ersten Termin dort und Angst, dass er mich nicht ernst nimmt. Eine Schwangere die direkt beim ersten Termin nach nem BV fragt ist ja schon doof.
    Mein Hausarzt hat mir eine Überweisung geschrieben, mit dem Vermerk des Beschäftigungsverbotes. Meine Hebamme sagte, der Arzt könne sie auch gerne anrufen. Sie hält es für grob fahrlässig wenn ich weiter arbeiten gehen würde.


    Also seht ihr das auch so, dass das BV für mich jetzt besser ist als eine lange Krankschreibung?

  • Hallo Fjorlanda, gut, dass das neue Kollegium nett ist!


    Ja, BV ist viel besser als krankschreiben! Krankgeschrieben bekommst du nach 6 Wochen nur noch Krankengeld (merke gerade, ich weiß nicht wie das bei Beamten ist?) Im BV erhältst du dagegen die ganze Zeit dein volles Gehalt. Die Arbeitgeber sind dagegen versichert, fürdie ist das auch besser.
    und darüber hinaus ist es besser planbar! Krankschreiben ist dann immer noch zwei Wochen und so weiter!
    Die Entlastung für dich selbst ist eine ganz andere wenn du definitiv weißt, bis zur Geburt nicht mehr arbeiten zu müssen!


    Alles Gute!

  • Ich finde es nicht grob fahrlässig, wenn Du weiter (Teilzeit?) arbeitest. Die Frage ist, ob Du Dich auch psychisch in der Lage fühlst, das scheint mir ja eher nicht so zu sein.
    Wegen der Wehen: Sind sie denn muttermundwirksam? Das ist doch die entscheidende Frage. Es gibt Frauen, die haben ab der 20. Woche oder schon eher diese wilden Wehen und entbinden dennoch termingemäß oder übertragen sogar.


    Du schriebst weiter vorn, dass die Wehen weggehen, wenn du in der Badewanne liegst. Das klingt für mich eher nach nervöser Muskulatur, und wenn das Bryophyllum da hilft, finde ich es typisch dafür.

  • Beschäftigungsverbot ist in jedem Fall besser als eine lange Krankschreibung, dann landest Du nicht im Krankengeld. Das BV kann auch durch den Hausarzt ausgestellt werden.

  • BV und AU sind nicht einfach so austauschbar.
    BV heißt, dass die Arbeit die Schwangere oder das Kind gefährdet (Strahlen, bestimmte Keime, gewalttätige Schützlinge). Ist letzteres bei dir der Fall?
    AU heißt, dass die Schwangere krank ist.
    Sprich am besten mit dem Frauenarzt drüber, der hat das Thema jeden Tag x mal. Als HA würde ich z.B. kein BV ausstellen, nur eine AU.