Halbes Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft als Lehrerin?

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  • Hanna... Aber es wurde doch oben sehr anschaulich beschrieben, dass die Tätigkeit den physiologischen Schwangerschaftsverlauf gefährdet, oder?


    Es geht hier ja nicht um Bronchitis oder magen-darm ... Sondern um tätigkeitsbedingte wehen.


    @TS. (Kann in tapatalk nicht blättern) ... Sprich es doch genau so an. Dass dir klar ist, dass du neu bist etc.... Das Angebot machen ihn von der Schweigepflicht freizustellen gegenüber der hebi etc. Es braucht Mut und Überwindung, aber das ist jetzt doch einfach wichtig!


    Alles Gute dir!!

  • Krank ist sie ja nicht. BV kommt auch in Frage, wenn ganz normale Schwangerschaftsbeschwerden durch die Arbeit in unzumutbarem Maß verschlimmert werden, z.B. Rückenschmerzen, vorzeitige Wehen etc.. So hat es mir meine Krankenkasse jedenfalls erklärt und auf der Grundlage habe ich selbst den FA davon überzeugen können ein BV auszustellen. Im BV steht ja im Prinzip nichts anderes als dass die Weiterbeschäftigung Leben ODER Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährdet und die Gesundheit muss nicht erst durch sowas Drastisches wie Arbeit mit Giftstoffen gefährdet sein. Diese Unterscheidung findet man auch, wenn man im Netz dazu recherchiert.
    Meine KK hat mir dazu übrigens unaufgefordert ein Schreiben geschickt direkt als die AU länger andauerte (klar, die wollen auch kein Krankengeld zahlen müssen). Das hätte ich dem FA vor die Nase gelegt, wenn er sich geweigert hätte.

  • Das schwangerschaftsbedingte Beschäftigungsverbot wird dann ausgesprochen, wenn die Bedingungen Deines Arbeitsplatzes dazu beitragen, dass eine Gefährdung für Dein ungeborenes Kind und im Zweifel dadurch auch Dich besteht.
    Nachdem, was Du geschildert hast, ist das ganz klar der Fall und solange es in Deiner Schule keine Möglichkeit gibt, Dir eine Tätigkeit zu geben, die nicht diese Krämpfe und Schmerzen hervorruft, finde ich es ganz klar angezeigt, dass Du das Beschäftigungsverbot bekommen solltest.


    Alles Liebe für Dich!

    Das Fischlein ist da und wird jeden Tag überglücklich bestaunt #herzen

  • Das mit dem Gift war nur ein Beispiel, schon klar, dass sie nicht mit Gift und Strahlen hantiert, aber dort ist es eindeutig und klarer zu veranschaulichen. In den Empfehlungen hier klang an, dass man sich quasi das aussuchen könne (BV oder AU), was mehr Geld abwirft. So isses halt nicht und deshalb soll sie zum Gyn und das mit ihm besprechen. Unheimlich viele Schwangere wollen ein BV und es wird nicht immer eines ausgesprochen. Kommt ja drauf an, wie genau die Anforderungen am Arbeitsplatz sind und es sollte nach Möglichkeit auch geschaut werden, ob man innerbetrieblich eine andere Möglichkeit findet. Z.B. sitzende Tätigkeit oder so. Wenn sie auf dem Boden sitzen muss und "auf dem Boden sitzen" die Schwangerschaft gefährdet, dann wäre das wohl ein BV wert. Wenn man die Tätigkeit aber auch auf dem Stuhl verrichten könnte und das keine Wehen auslöst (als Beispiel) dann vielleicht nicht.

    hanna

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  • Meiner Meinung nach solltest du dich vom BAD beraten lassen. Die sind in NRW ja für diesen Zweck der erste Ansprechpartner zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bei schwangeren Lehrerinnen. Die Adresse und Telefonnummer müsstest du ja durch die Erstuntersuchung dort haben. Ansonsten schau hier nach: http://www.tresselt.de/download/BADZentren.pdf

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

    Einmal editiert, zuletzt von rotesPesto ()

  • Meine KK hat mir dazu übrigens unaufgefordert ein Schreiben geschickt direkt als die AU länger andauerte (klar, die wollen auch kein Krankengeld zahlen müssen).


    Na ja, wenn ein BV ausgesprochen wird, heißt das für die Schwangere ja weiter volles Gehalt - aber tatsächlich zahlt das die Kasse über die U2-Umlage (das gehört bei jedem einzelnem Arbeitnehmer dazu, der U2-Beitrag für solche Fälle, Solidargemeinschaft halt), wenn der Betrieb ein kleiner ist. Ab einer gewissen Mitarbeiterzahl ist die Kasse natürlich fein raus. ;) Da ist es von Vorteil, wenn der Arbeitgeber, der weiter zahlen muss, nicht der Vorgesetzte ist, den man jeden Tag im Büro sieht... :)

  • Als Beamtin landest du auch krankgeschrieben nicht im Krankengeld. Du bekommst bis zum Ende des Mutterschutz deine normale Besoldung. Ich war in der zweiten Schwangerschaft auch lange krank geschrieben, dass ist überhaupt kein Problem. Alles Gute

    "Es gibt Wunder, die müssen im Dunkeln geschehen." W. Moers

  • Hm. Hanna. Interessant was du Schreibst. Meine Wahrnehmung war bisher eher, dass sich viele Ärzte irgendwie nicht trauen ein BV auszustellen. Egal ob gyn oder Betriebsarzt.


    Da wird die hilfesuchende Schwangere erstmal hin und hergeschoben. In so einer Lage nicht grad hilfreich. Anstatt ihr die in D geltenden Rechte zuzugestehen bzw ihr zu sagen was f sie gilt und wer hilft.


    Ich persönlich hatte da grosses Glück bei meinem fürsorglichen BA!! Spreche von anderen Situationen. :(

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Antworten.


    Der Arzt hat mir nun ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz ausgestellt.