Hallo,
wir haben uns für einen Waldkindergarten beworben und wurden zum Vorgespräch eingeladen. Darin wurde nun erwähnt, dass eine Tetanusimpfung Voraussetzung für den Kindergartenbesuch ist.
Auf meine Nachfrage wurde als Begründung Folgendes genannt: "Denn selbst wenn Sie als Eltern die Betreuungsperson vor eventuellen Folgeschäden „frei sprechen", würde dies bei einem eintretenden Eventualfall und der daraus folgenden staatsanwaltlichen Ermittlungen, nur eine untergeordnete Rolle spielen."
Wir sind verwundert bis irritiert - es gibt ja in Deutschland keine Impfpflicht. Wir kennen auch Waldkitas, die von ungeimpften Kindern besucht werden. Dürfen die solche Forderungen stellen? Also, mit anderen Worten: Darf jede Kita ihre eigenen Regeln aufstellen, was das Impfen anbelangt? Bitte keine Grundsatzdiskussion, danke