Tetanusimpfung als Aufnahmebedingung - darf die Kita das?

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  • Hallo,
    wir haben uns für einen Waldkindergarten beworben und wurden zum Vorgespräch eingeladen. Darin wurde nun erwähnt, dass eine Tetanusimpfung Voraussetzung für den Kindergartenbesuch ist.


    Auf meine Nachfrage wurde als Begründung Folgendes genannt: "Denn selbst wenn Sie als Eltern die Betreuungsperson vor eventuellen Folgeschäden „frei sprechen", würde dies bei einem eintretenden Eventualfall und der daraus folgenden staatsanwaltlichen Ermittlungen, nur eine untergeordnete Rolle spielen."


    Wir sind verwundert bis irritiert - es gibt ja in Deutschland keine Impfpflicht. Wir kennen auch Waldkitas, die von ungeimpften Kindern besucht werden. Dürfen die solche Forderungen stellen? Also, mit anderen Worten: Darf jede Kita ihre eigenen Regeln aufstellen, was das Impfen anbelangt? Bitte keine Grundsatzdiskussion, danke :)

    "Warum haben Sie das getan?" frage ich.

    "Um die neue Welt schneller anfangen zu lassen, denn die alte muss geschubst werden, damit sie schneller umfällt..."

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach: ja.
    Das sind "Hausregeln", die dürfen strenger sein als der gesetzliche Rahmen. Und von Institution zu Institution unterschiedlich sein.


    Ich habe die Impfung von meinen Studierenden jeweils auch verlangt - und würde ich die Verantwortung für so kleine Kinder übernehmen, würde ich mich ebenfalls so absichern, speziell in D mit dem dortigen Versicherungs/Haftpflichtrecht.


    Ich denke also: welche Bedingungen der Kindergarten stellt, ist weitgehend deren Bier - ob Ihr diese annehmt und den Vertrag eingeht, wiederum Euer Bier.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Ich bin keine Juristin und kann deshalb die Frage nicht fachkompetent beantworten. Aus meiner Sicht dürfte eine Kita, die in der kommunalen Bedarfsplanung berücksichtigt wird und die staatliche Mittel erhält, den eindringlichen Wunsch nach einer Impfung formulieren, aber nicht die Aufnahme eines Kindes vom Impfstatus abhängig machen. Es besteht schließlich keine Impfpflicht.

  • Hallo,
    wir haben uns für einen Waldkindergarten beworben und wurden zum Vorgespräch eingeladen. Darin wurde nun erwähnt, dass eine Tetanusimpfung Voraussetzung für den Kindergartenbesuch ist.


    Auf meine Nachfrage wurde als Begründung Folgendes genannt: "Denn selbst wenn Sie als Eltern die Betreuungsperson vor eventuellen Folgeschäden „frei sprechen", würde dies bei einem eintretenden Eventualfall und der daraus folgenden staatsanwaltlichen Ermittlungen, nur eine untergeordnete Rolle spielen."


    Wir sind verwundert bis irritiert - es gibt ja in Deutschland keine Impfpflicht. Wir kennen auch Waldkitas, die von ungeimpften Kindern besucht werden. Dürfen die solche Forderungen stellen? Also, mit anderen Worten: Darf jede Kita ihre eigenen Regeln aufstellen, was das Impfen anbelangt? Bitte keine Grundsatzdiskussion, danke :)


    Nach nochmaligem Lesen finde ich die Begründung des Kindergartens noch seltsamer: Warum sollte eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten, wenn ein Kind im Kindergarten krank wird? Ein dringender Verdacht, der eine Straftat annehmen ließe, läge doch gar nicht vor.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, wenn ein Kind an Tetanus "erkrankt", dann ist das schon ein bisschen mehr als nur etwas krank - dann würde ich es, je nach Ausgang der Erkrankung, durchaus für verständlich halten, dass geprüft wird, ob die zuständigen Aufsichtspersonen sich a) des Risikos bewusst waren und b) fahrlässig oder korrekt gehandelt haben.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Tetanus wird ja bei kleinen Verletzungen übertragen, also bei Verletzungen, wo man als Wald-Kita-Erzieherin nicht unbedingt direkt die Eltern zum Abholen anruft. Wenn ein Kind nicht gegen Tetanus geimpft ist, werden ja - je nach Ausrichtung Maßnahmen empfohlen (schulmedizinisch die passive Immunisierung, die alternativen Behandlungsansätze kenne ich nicht, aber da gibt es ja auch Maßnahmen). Das hieße ja, die Erzieherinnen müssten für jeden Kratzer entscheiden, die Eltern anzurufen. Das kann ich mir im Waldkindergartenalltag nicht vorstellen.


    Ich vermute, dass daher diese Vorgabe kommt.

    Das B in Pegida steht für Bildung.

  • Und wo ist das Problem? Jedes Kind sollte eine Tetanus-Impfung haben.
    Ach ja, ich vergaß ... Die lieben Impfgegner mit ihren Schauermärchen ...
    Prinzipiell finde ich das Verhalten der KiTa vorbildlich. Es sollte Schule machen!

  • Kitas in privater Trägerschaft dürfen eigene Regeln aufstellen, staatliche dürfen sowas nicht verlangen.

  • Und wo ist das Problem? Jedes Kind sollte eine Tetanus-Impfung haben.
    Ach ja, ich vergaß ... Die lieben Impfgegner mit ihren Schauermärchen ...
    Prinzipiell finde ich das Verhalten der KiTa vorbildlich. Es sollte Schule machen!


    Ich finde, dass dieser Kommentar echt fehl am Platz ist. Es ging der TS nicht darum, dass Für und Wider von Tetanusimpfungen zu diskutieren. Warum muss denn daraus gleich wieder eine Impfdiskussion gemacht werden? Es geht hier lediglich um die rechtlichen Rahmenbedingungen.



    Liebe TS: Ich weiß leider auch keine Antwort drauf. Mir geht es aber wir dir: Da wir keine Impfpflicht in Deutschland haben, würde ich davon ausgehen, dass der KiGa das nicht darf - außer es ist eine private Einrichtung. Da würde das dann ja anders aussehen.


    Edit: Überschnitten mit Aviva: So dachte ich mir das auch.

  • Ich sehe zwar nach wie vor das Problem nicht, aber es ist nicht so, dass öffentliche Träger nicht ihre eigenen Regeln aufstellen dürften.
    Letztlich hat ja jede Kommune ihrn eigene Kindergartensatzung, ihre eigenen Gewerbesteuersatz oder eigene Straßenausbaubeiträge. Der Weg bis dorthin ist nur wesentlich länger als bei einem privaten Träger. Es ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates und des Stadtrates notwendig. Dem sollten Beratungen und Diskussionen vorangegangen sein. Sind juristische Belange im Spiel werden sicherlich auch noch entsprechende Gutachten bemüht und andere Stellen wie Jugendamt und/oder Ministerium angehört.


    Wenn ein Kind offiziell abgelehnt werden würde eben wegen des Impfstatus, dann könnten die Eltern dagegen allerdigns klagen. Das könnte sogar bis zur Verfassungsklage gehen, denn der Gleichheitsgrundsatz wäre verletzt. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob eine Einrichtung überhaupt detailliert begründen muss, warum sie das Kind nicht aufnimmt.

  • Öffentliche Einrichtungen dürfen das nicht, private Träger dürfen das.

    „Indianer sind entweder auf dem Kriegspfad oder rauchen die Friedenspfeife. Geschwister können beides.“
    Kurt Tucholsky

  • Für unseren Wald-Kiga gibt es diese Voraussetzung glücklicherweise nicht. Wir mussten Auskunft darüber geben, ob unser Kind gegen Tetanus geimpft ist und ob es im Fall einer Notfall-Verletzung nachgeimpft werden soll.


    Mardel - #augen

    Viele liebe Grüße von Sapotille mit Erdbärchen (03/11) und dem Braunbärchen (08/13) #sonne

  • Ich kann mir schon vorstellen, dass sie das dürfen. Kirchliche Einrichtungen können ja auch ungetaufte Kinder ablehnen (obwohl sie zu 90% von Steuergeldern finanziert werden...)

  • Ich kann mir nicht vorstellen dass das rechtens ist...
    In unserem Waldkiga war der größte Teil der Kinder sogar ungeimpft.
    Auf jeden Fall wäre das für mich sicher kein Grund mein Kind zu impfen!

    Wenn du nach dem Menschen suchst, der dein Leben verändert,
    Dann schaue in den Spiegel.

  • So weit ich weiß, dürfen städtische Kigas das hier nicht.
    Unser Waldkiga ist nicht städtisch und macht uns aber keine Vorschriften.

    Do one thing everyday that scares you - Eleanor Roosevelt
    When you reach for the stars, you may not quite get one, but you won't come up with a handful of mud either - Leo Burnett

  • Wir haben bei uns im Waldkindi den Passus drin: uns ist bewusst das das Gesundheitsamt dringend dazu rät eine Tetanus Impfung durchzuführen und lehnen jegliche Verantwortung ab wenn dies nicht so durchgeführt wird. Also so in etwa nur in Juristendeutsch...

  • Danke für eure zahlreichen Antworten.
    Es handelt sich um eine private Kita.
    Àrsòl, das klingt gut. Schlag ich denen glatt mal vor, auch wenns wahrscheinlich nichts bringen wird.
    Natürlich bin ich frei in der Wahl der Kita, aber die Auswahl (vor allem guter Kitas hier in der Nähe) ist nunmal doch begrenzt und da ist es schon schade, wenn dann auch noch welche durch sowas wegfallen für uns. Aber gut, so ist das dann halt. Trotzdem fühlt es sich ein bisschen unfair an.

    "Warum haben Sie das getan?" frage ich.

    "Um die neue Welt schneller anfangen zu lassen, denn die alte muss geschubst werden, damit sie schneller umfällt..."