@Hochschulmitarbeiterinnen

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  • Unser Mini-Sohn ist nun schon einen Monat alt, und allmählich wollen die ganzen bürokratischen Dinge bearbeitet werden. Zum Thema Mutterschutz und Elternzeit gibt es leider unterschiedliche Auffassungen zwischen der Personalabteilung und mir.


    Hat jemand von Euch einen Vertrag nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, womöglich sogar eine aus Studiengebühren finanzierte Stelle? Oder ist eine Hochschul-Personalfrau unter Euch? Zu der Frage, ob sich ein entsprechender Arbeitsvertrag automatisch um Zeiten von Mutterschutz und Elternzeit verlängert, suche ich dringend Informationen. Über Eure Erfahrungen oder Hinweise dazu wäre ich sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nur Erfahrung mit Drittmittelstellen; soweit ich weiß, verlängert sich der Vertrag, wenn Du nicht widersprichst. Ob das bei gebührenfinanzierten Verträgen anders ist, weiß ich nicht.
    Mein Tipp: Wende Dich an die Gleichstellungsbeauftragten. Die sind normalerweise gerafe in diesen Fragen sehr fit.
    Ich habe mit deren Informationen mal trotz glatter Fehlinformation seitens der Abteilungsleitung eine Vertragsverlängerung durchgekriegt.
    Viel Glück!

  • Die BMBF-FAQ ergeben für mich leider nichts eindeutig Klares. Eine Gleichstellungsbeauftragte würde ich zu meiner Frage gerne ansprechen. Aus Gründen, die ich hier nicht öffentlich machen möchte, kann ich mich damit aber nicht an unsere Gleichstellungsbeauftragte wenden, der außerdem sehr sicher die Sachkenntnis fehlen würde.


    Konkret geht es um die Frage, ob eine automatische Vertragsverlängerung nur bei Verträgen nach §2 Abs. 1 WissZeitVG erfolgt, nicht aber bei jenen nach §2 Abs. 2 WissZeitVG (Drittmittel). (Zusätzlich strittig ist, ob Studiengebühren überhaupt Drittmittel sind.)

    • Offizieller Beitrag

    Hilft Dir vermutlich nicht, aber wir sind damals in Berlin vor Gericht gegangen - die Univerwaltung vertrat die Ansicht, dass die aufschiebende Kraft der Elternzeit und des Mutterschutzes nur innerhalb des Zeitrahmens des ursprünglichen Vertrages gelte. Sei einmal das Vertragsende erreicht, beginne die Uhr wieder zu laufen (im übertragenen Sinne). War aber noch nicht das WissZeitVG, sondern das HochschulrahmenG.


    Ähm - wir waren erfolgreich. Bei Uni-internen Stellen (also nicht Drittmittel) werde die Zeit nicht auf die Vertragsdauer angerechnet.

  • Ich meine, da gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.


    Wie sieht es aus - kannst Du beim Personalrat nachfragen? Die müssten solche Sachen wissen.

    • Offizieller Beitrag

    Also meine Drittmittelstellen haben sich jeweils um die Schutzfrist verlängert. (Elternzeit hatte ich erst nach Vertragsende genommen.) Aber sie waren nicht gebührenfinanziert.


    Du könntest noch beim Bildungsministerium Deines Bundeslandes anfragen.

  • Bei mir erfolgte keine automatische Verlängerung. Eine Verlängerung um die MuSchu-Frist habe ich aber im Anschluss an die Vertragslaufzeit beantragt und genehmigt bekommen.

  • huhu,


    meine Drittmittelstelle (DFG) hat sich auf Antrag (formlos an die Personaabteilung) um Mutterschutz und Elternzeit verlängert. Die Verlängerung geht über die ursprüngliche Vertragslaufzeit hinaus (automatisch hätte sich mein vertrag nicht verlängert). Mein Vertrag läuft jetzt soar länger als die ursprüngliche Förderungsdauer des Forschungsclusters an dem ich meine Stelle habe (allerdings wurde die auch verlängert, spielt aber keine Rolle).


    Bei mir ist es so, dass die Uni die Gelder für meine Stelle auch während meiner Elterneit bekommen und dann "geparkt" hat. Ich bekomme das jetzt einfach weiter ausgezahlt. Ich könnte mir vorstellen, dass man das mit den Studiengebüehrengeldern auch machen kan/gemacht hat (es sei denn jemand anderes wurde davon bezahlt während Du in Elternzeit warst).

  • Wenn der Personalrat auch keine Ahnung hat ggfs. Gewerkschaft. Oder könntest du bei der Gleichstellungsbeauftragten einer anderen Hochschule vor Ort ;) oder eines anderen Instituts ganz lieb inoffiziell nachfragen?
    Für studiengebührenfinanzierte Stellen könnten durchaus andere Regeln gelten als für Drittmittelstellen, wobei auch dort die Regelungen (wohl nicht ganz unabsichtlich :S ) ziemlich undurchschaubar sind. Die Verlängerungsregeln bei Drittmittelstellen ergeben sich ja mehr aus den Laufzeiten der übergeordneten Projektverbünde etc.
    Viel Erfolg!

    • Offizieller Beitrag

    Jabberwocky: laut dfg-richtlinien hätte ein antrag eigentlich nicht nötig sein müssen. Die projektleiter wissen das manchmal nicht...

  • Eine tolle Rabenfrau hat mir viele wertvolle Informationen gegeben, und außerdem lasse ich die Sache nun von einer Arbeitsrechtlerin prüfen. Es geht nämlich nicht nur darum, ob Studiengebühren Drittmittel sind und welche Konsequenz daraus mit Blick auf Mutterschutz und Elternzeit entsteht, sondern grundsätzlich um die Befristungsgrundlage meines Vertrages. Ich lasse Euch wissen, wie es weiter geht, das könnte ja für die eine oder andere auch interessant sein.

  • Ja, das wollte ich schon längst tun, weil es vielleicht auch für ändere interessant sein könnte. Mein hartnäckiges Dranbleiben, das Engagement des Personalrats und die Investition in die Arbeitsrechtlerin waren erfolgreich und mündeten in einer außergerichtlichen Einigung mit meinem Arbeitgeber: Der Vertrag wurde verlängert!


    Ob es sich bei Studiengebühren bzw. Qualitätssicherungsmitteln des Landes nach Abschaffung der Studiengebühren um Drittmitteln handelt, ließ sich nicht eindeutig klären. Überwiegend wird die Meinung vertreten, es handele sich nicht um Drittmittel. Doch selbst wenn es sich um Drittmittel handeln sollte, fehlt dieser Art von Drittmitteln ein entscheidendes Merkmal, welches eine Drittmittelbefristung auf der Basis von §2 Abs.2 Satz 1 WissZeitVG begründen könnte: Die Mittel sind nicht vom Mittelgeber, also den Studierenden oder dem Land, für eine ganz konkrete Aufgabe und einen fest definierten Zeitraum bewilligt worden. Von daher sind Studienbeitragsgelder bzw. Qualitätssicherungsmittel nicht für den Abschluss befristeter Verträge auf dieser Rechtsgrundlage geeignet.


    Aufgrund des vielen Ärgers und der mangelnden Loyalität meines Arbeitsgebers hätte ich beinahe gekündigt und stand kurz davor, einen anderen Vertrag zu unterzeichnen. Dann erhielt ich von unserer neuen Hochschulleitung ein sehr attraktives Angebot, deshalb bleibe ich nun doch noch ein weiteres Jahr. Unser Frühchenbaby hat noch besonderen Unterstützungsbedarf, und da scheint es mir sicherer, jetzt noch nicht mit Probezeit etc. bei einem neuen Arbeitgeber zu starten. Außerdem wurde mir bezüglich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit enorme Flexibilität zugesichert.