Bekommt mein Mann nicht frei, wenn ich krank bin???

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  • Hallo,


    ich liege gerade mit Grippe im Bett, und wir dachten, na, dann kümmert sich eben mein Mann um die Kinder. Aber so einfach scheint es nicht zu sein. Wir müssten eine Haushaltshilfe beantragen...
    Urlaub kann er leider nicht nehmen, der muss bei ihm in den Ferien liegen (zum Glück hatte er sich letzte Woche eh Urlaub genommen, ich liege schon ein paar Tage flach).


    Sein Arbeitgeber ist zum Glück kulant, aber ist das tatsächlich so, dass mein Mann sich nicht um die Kinder kümmern darf, wenn ich krank bin?


    Viele Grüße,
    orange

  • Wir müssten eine Haushaltshilfe beantragen...
    Urlaub kann er leider nicht nehmen, der muss bei ihm in den Ferien liegen


    Sein Arbeitgeber ist zum Glück kulant, aber ist das tatsächlich so, dass mein Mann sich nicht um die Kinder kümmern darf, wenn ich krank bin?


    Was meinst Du denn mit "frei"
    Er kann nicht für Dich "krankgeschrieben" werden. Wenn die Kinder krank sind, kann man ja "Kind-krank geschrieben" werden, bei Eheleuten geht das nicht.
    Er kann aber Deine Haushaltshilfe sein.
    Dazu müßte er unbezahlten Urlaub nehmen und er bekäme dann als Haushaltshilfe von der Krankenkasse einen Lohnersatzleistung. (Allerdings oft nicht 100% des Lohns)
    Wenn sein AG kulant ist, sollte das doch gehen.


    Gute Besserung!

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

    • Offizieller Beitrag

    Hmmm, andersrum gefragt: Warum sollte er das dürfen? Also prinzipiell ist man als Arbeitnehmer schon geschützt, wenn man aus unverschuldeten Gründen nicht zur Arbeit erscheinen kann. Wenn deine Kinder also wirklich sich selbst überlassen wären und es keine Alternative gäbe, kann ihm durch fernbleiben von der Arbeit zumindest kein größerer Strick gedreht werden. Ich schlimmsten Fall ist der AG dann verpflichtet unbezahlten Urlaub zu gewähren. Aber vermutlich ist das nicht, was ihr euch vorstellt.


    Es gibt allerdings kein "Ehefrau-krank"-Status, analog zum "Kind-krank"-Status. Gibt ja auch Menschen, die sich immer alleine um ihre Kinder kümmern, das kann man nur schwerlich dem AG aufbürden.


    Aber bei der Lösung mit deinem mann als Haushaltshilfe wäre es doch gut geregelt, oder?

  • Ah, dankeschön. Das Problem ist wahrscheinlich, dass er in der Schulzeit einfach offiziell keinen Urlaub nehmen kann. Das könnte ja jede andere Bezugsperson (auch bei Alleinerziehenden) in der Regel schon.

  • Er kann nicht für Dich "krankgeschrieben" werden. Wenn die Kinder krank sind, kann man ja "Kind-krank geschrieben" werden, bei Eheleuten geht das nicht.


    Ich hab letztes Jahr von meinem HA ein Attest bekommen, dass mein Mann wegen Mama-krank für die Kinder frei haben muss. Ist das dann Haushaltshilfe oder was? #confused

    Das Sams (05/2005) + Don Blech (01/2008 )



    mit dabei seit 6.9.2004

  • Das Problem ist wahrscheinlich, dass er in der Schulzeit einfach offiziell keinen Urlaub nehmen kann. Das könnte ja jede andere Bezugsperson (auch bei Alleinerziehenden) in der Regel schon.


    Das kann auch nicht jede andere Bezugsperson. Ich finde den Anspruch schon etwas hoch. Auch wenn ich weiß, dass man mit einer Grippe wirklich ausgeknockt ist, bin ich noch nie auf die Idee gekommen, dass deshalb mein Partner zu Hause bleibt.


    Haben deine Kinder denn nicht vielleicht eine weitere Bezugsperson, die Urlaub nehmen könnte?


    Ansonsten ginge es vielleicht wirklich nur über die Beantragung einer Haushaltshilfe, wofür dein Partner sich freistellen lassen könnte.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Zur Antwort müsste man wissen, ob dein Mann beamtet oder angestellt ist und in welchem Bundesland ihr lebt. Ich habe mal für NRW das passende rausgesucht. Schau mal unter 6. (Urlaub zur Betreuung eines kranken Kindes bzw einer Betreuungsperson, wenn das Kind unter 12 ist): http://www.brd.nrw.de/schule/p…_Sonderurlaub-aktuell.pdf


    Edit: Sind deine Kinder denn nicht schon in der Schule/ im Kinderarten? Kannst du andere Eltern bitten, sie zu bringen und abzuholen und noch etwas zu betreuen?

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

    2 Mal editiert, zuletzt von rotesPesto ()

  • Danke für die Antworten! Also wie gesagt, wir haben im Moment kein Problem. Aber ich muss mir einfach mal Gedanken machen, wie wir das in Zukunft so handhaben könnten. Bisher war ich noch nie SO krank.


    Mein Mann ist an einer Privatschule, nicht verbeamtet.

  • orange, wir hatten mal den Fall, daß ich von heut auf morgen für eine Woche im KH gelandet bin. Das ging dann über die Haushaltshilfenlösung (S. war damals noch keine 2 Jahre alt, Omas ewig weit weg, im Kiga war sie auch noch nicht). Das gab dann bezahlt 8h pro Tag zu irgendeinem fiktiven Stundensatz, ich glaube, um die 8,50Euro abzüglich 10Euro Selbstbeteiligung pro Tag. Wir hatten ziemliche finanziellen Einbuße deswegen, aber immerhin gab´s überhaupt was. Vom AG dann eine unbezahlte Freistellung dazu.


    Sprich - Dein Mann darf sich durchaus um die Kinder kümmern, er ist dann eben die Haushaltshilfe. Bei uns ging das recht fix durch ein paar Telefonate mit der Krankenkasse und man braucht eine Bescheinigung vom Arzt, daß Du nicht in der Lage bist, den Haushalt zu führen. Ich würde jetzt nicht drauf wetten, aber imho bekommt man den vollen Tag (also die 8h) nur, wenn die Kinder nicht in der Schule/im Kiga sind, sonst wird die entsprechende Zeit wieder abgezogen.

    LG H. mit J. (volljährig) und S. (Teenie)

  • orange, wir hatten mal den Fall, daß ich von heut auf morgen für eine Woche im KH gelandet bin. Das ging dann über die Haushaltshilfenlösung (S. war damals noch keine 2 Jahre alt, Omas ewig weit weg, im Kiga war sie auch noch nicht).

    Puh, das ist aber heftig.


    Ums Geld geht's mir
    nicht, sondern nur um die Kinderbetreuung. Problem ist, dass ich meine
    Tochter quasi der Lehrerin in die Hand drücken muss, sonst geht sie mir
    nicht in die Schule, abholen muss ich sie auch, aber das ist ein anderes
    Thema. Vielleicht macht sie ja bald mal einen Entwicklungssprung und
    geht alleine bzw. mit ihren Freundinnen und das Problem löst sich
    dadurch von alleine. Solange sie im Kindergarten war, hab ich die Kinder dann eben zu Hause gelassen, wenn ich krank war.

  • Mein Mann hat nach meiner OP von meiner Hausärztin ein Attest bekommen, mit dem er "wegen zu pflegender Angehöriger"(wir waren damals noch nicht verheiratet und unser Kind noch sehr klein) zuhause bleiben konnte für 2 Tage. Das war kein Problem und ist wohl auch üblich. Es war allerdings dann unbezahlt, meine ich.