rückstellung in niedersachsen

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • hilfe!!!!!! #kreischen



    meine tochter ist am 1.oktober 2010 geboren. ich habe mich immer in sicherheit gewähnt, weil der stichtag zur einschulung hier beim 30.9.liegt.
    nun haben wir am sa post bekommen, dass sie zur anmeldung soll....kurze nachfrage heute...sie hätte am 30.9.2016 ihr 6.lebensjahr vollendet und wäre damit schulpflichtig. so ein scheiß!!!!


    ich will nicht, dass sie so früh zur schule kommt. ich erlebe, wie es kindern in unserer grundschule ergeht, die noch so jung sind und finde es ganz oft nicht optimal.



    hat jemand eine ahnung wie schwer so ein rückstellungsantrag in niedersachsen zu realisieren ist?

    Susanne mit Kasperle 08/04 , Seppel 01/07 und Gretel 10/10 :) und Überraschungsstar April/2014


    Pippi Langstrumpf:" Es ist unbedingt wichtig für kleine Kinder ein
    geordnetes Leben zu haben. Besonders, wenn sie es selbst ordnen dürfen." :D

  • Ich würde eventuell die Schule ansprechen. Die Rektorin unserer Grundschule (auch Niedersachsen) ist der Ansicht, dass Fünfjährige eher nicht eingeschult gehören und sie hat denen, die Sepemberkinder zurückstellen wollten, immer sehr geholfen. Bei manchen hat sie es den Eltern auch nahegelegt. und da meines Wissens die Schule das letzte Wort hat,würde ich als erstes dort nachfragen. Oder den Kinderarzt.
    Viel Erfolg!
    Holly

  • Oh Gott, da würde ich auch nen Herzkasper kriegen.
    Ich weiß nicht mehr wo, aber ich bin mir recht sicher, in den letzten Wochen hier irgendwo gelesen zu haben, dass eine Rückstellung in Niedersachsen (oder war es Bremen...?) recht einfach sei.
    Vielleicht hat irgendjemand einen Gedankenblitz dazu und weiß, wo das stand und wer es schrieb.


    Meine Daumen habt ihr, dass die Rückstellung durch geht!

  • ich würd aufjeden fall mitm kindergarten und der schule sprechen. wenn du diese auf deiner seite hast, sollte es eher problemlos werden :) ich drückeuch die daumen

    liebe grüße Susi mit H(Juli04) N(Juni07) L(April10) K (April14) und T (Juni2016) #herzen

  • Bei unserer Tochter war es eine Weile nicht sicher ob sie als schulreif eingestuft wird. Sie hätte im Falle einer Rückstellung dann aber nicht im Kindergarten bleiben dürfen, sondern in eine Vorschule gemusst.

  • Ich würde die Antwort, die Du bekommen hast, nochmal in Frage stellen.
    Das 6. Lebensjahr hat dein Kind juristisch gesehen um 24 Uhr am 30.9. vollendet.
    Im schulgesetz nrw steht zb explizit drin, kinder, die "zu Beginn des 30.9." das 6. Lebensjahr vollendet haben,...
    Und dein Kind hat das erst 24 std später!!
    Mach das schriftlich, dann müssen die die Antwort etwas ernsthafter geben und ggf nochmal prüfen


    Viel Erfolg

  • Ich würde die Antwort, die Du bekommen hast, nochmal in Frage stellen.
    Das 6. Lebensjahr hat dein Kind juristisch gesehen um 24 Uhr am 30.9. vollendet.
    Im schulgesetz nrw steht zb explizit drin, kinder, die "zu Beginn des 30.9." das 6. Lebensjahr vollendet haben,...
    Und dein Kind hat das erst 24 std später!!
    Mach das schriftlich, dann müssen die die Antwort etwas ernsthafter geben und ggf nochmal prüfen


    Viel Erfolg

    Das würde ich auch machen.
    Sie hat am 1.10. Geburtstag und wird dann 6 Jahre.


    Wenn es wirklich auf eine Rückstellung hinausläuft, hat an unserer Schule der Schulleiter das letzte Wort. Bei einem anderen Kind, das ich kenne, hat es auch der Schulleiter entschieden (andere Schule). Wir sind auch in Niedersachsen (gar nicht so weit weg :) ). In einem Fall war es total leicht, bei 2 anderen Kinder war es komplizierter, hat aber auch geklappt.

  • Von wem kam denn diese Auskunft mit dem Datum?
    Ich würde einfach die Landesschulbehörde anrufen und hierzu um Stellungnahme bitten:


    Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden.


    Denn deine Tochter vollendet das 6. Lebensjahr erst am 01.10. in der Minute, in der sie geboren wurde.

    Das B in Pegida steht für Bildung.

  • Mit dem niedersächsischen Schulrecht kenne ich mich nicht aus, aber Deine Tochter beendet sicher erst irgendwann im Laufe des 01.10. das sechste Lebensjahr, denn sie ist ja sicher nicht um Mitternacht geboren. So eine Korinthenkackerei, auf die Idee wäre ich ja echt auch nicht gekommen #hammer .
    Viel Erfolg bei einer Beschwerde bzw. eine erfolgreiche Rückstellung wünsche ich Euch.

  • Mir geht diese dämliche Regelung gar nicht richtig aus dem Kopf. Ich vermute ja, dass irgendwelche spitzfindigen Eltern mit Kind vom 1.10. irgendwann mal geklagt haben, weil sie ihr Kind früher einschulen lassen wollten.
    Und ja, in gewisser Hinsicht mag es korrekt sein, dass das Lebensjahr dann am 30.09. vollendet wird. Ich denke nicht, dass die Geburtszeit berücksichtigt würde.
    Aber: Ich vermute in der Tat eine unsaubere und undurchdachte Formulierung und bin sicher, dass man im Sinn hatte, Kinder von Oktober des einen Jahres bis September des Folgejahres oder auch Kinder vom 4. Quartal bis 3. Quartal des Folgejahres zusammenzufassen. Würde man es in Daten ausdrücken, würde sich doch kein Mensch einen Jahrgang mit Alterszusammensetzung 2.10. bis 1.10. des Folgejahres ausdenken?

  • Das ist ja wirklich bescheuert. Aber wehe, man würde mit dieser Argumentation irgendwelche Vorteile ergattern wollen... Wenn 30.9. der Stichtag ist, dann ist das nun mal nicht der 1.10. *haarerauf*


    Ich drück die Daumen. :)

    mit Sohn groß (2007) und Sohn klein (2010)

  • Im schulgesetz nrw steht zb explizit drin, kinder, die "zu Beginn des 30.9." das 6. Lebensjahr vollendet haben,...


    das ist NRW. Hier geht es um NDS
    Aber sushi, es gibt Hoffnung. denn das Gesetzt sagt:

    Zitat


    "Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden."

    quelle
    und hier steht:


    Zitat

    "Im Schuljahr 2016/2017 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2009 und 30. September 2010 geboren wurden."

    quelle

  • danke leute!!!! wir werden uns beschweren und dagegen angehen. ich halte euch auf dem laufenden. würdet ihr erst mit dem schulleiter sprechen oder mit der schulbehörde und wie würdet ihr die beschwerde formulieren? mensch...in sowas bin ich echt nicht fit #schäm

    Susanne mit Kasperle 08/04 , Seppel 01/07 und Gretel 10/10 :) und Überraschungsstar April/2014


    Pippi Langstrumpf:" Es ist unbedingt wichtig für kleine Kinder ein
    geordnetes Leben zu haben. Besonders, wenn sie es selbst ordnen dürfen." :D

  • Ich würde erst nochmal mit der Stelle telefonieren, von der Du den Brief bekommen hast. Und dann aber schon die Quellen, die hier verlinkt wurden parat haben. Wenn das wieder nicht fruchtet, würde ich einfach beim Schulleiter nach Informationen fragen, Du kennst den ja sicherlich schon. Ansonsten einfach bei der Schulbehörde anfragen, was nun stimmt.

  • ich wollte mal den neusten stand berichten.


    gerade habe ich mit der sekräterin unserer schule telefoniert...eigentlich wollte ich den direktor sprechen aber der ist heute nicht da. ich habe ihr dann kurz das problem geschildert und sie war gleich im bilde. die haben nämlich die kopien von den anmeldungsaufforderungen die die familien bekommen vorliegen und da ist selbst ihr direkt aufgefallen, dass das mit dem datum 1.10.2010 komisch ist...eigentlich müsste meine tochter demnach eben ein kannkind sein.
    sie will jetzt selbser mal da auf dem amt anrufen und am freitag gibts wohl eh ne besprechung in der schule zu dem thema....danach melden sie sich bei uns. jetzt habe ich doch erstmal hoffnung, dass sich das problem löst. drückt uns mal die daumen!! :)

    Susanne mit Kasperle 08/04 , Seppel 01/07 und Gretel 10/10 :) und Überraschungsstar April/2014


    Pippi Langstrumpf:" Es ist unbedingt wichtig für kleine Kinder ein
    geordnetes Leben zu haben. Besonders, wenn sie es selbst ordnen dürfen." :D

  • Ich auch! :) Notfalls zieht ihr zu uns, ich hab gestern nochmal den Aushang an unserer Schule durchgelesen, und hier sind Kinder nur bis Geburtsdatum 30.9. schulpflichtig. :D

    mit Sohn groß (2007) und Sohn klein (2010)