Elternzeit - wie aufsplitten?

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  • Bei meinen anderen Kindern war es so, dass ich jeweils die vollen 3 Jahre Elternzeit auf einmal genommen, und währenddessen teilzeit gearbeitet habe.


    Jetzt würde ich es gerne anders machen - meine Elternzeit beginnt Ende April, und ich würde sie gerne bis zum September des Folgejahres nehmen, also knapp 17 Monate, bis zum Ende der Sommerferien, weil mein Mann ebenfalls gerne Elternzeit nehmen würde - über die Dauer der Sommerferien, so dass wir gemeinsam für 6 Wochen reine Familienzeit hätten.


    Ich habe bei google mal gesucht, bin aber nicht wirklich fündig geworden:


    Kann man auch "ungerade" 17 Monate Elternzeit nehmen, oder muss es immer auf genaue Jahre aufgeteilt werden?
    Dürfen Mutter und Vater die Elternzeit gleichzeitig nehmen?




    DANKE schonmal für Eure Infos dazu!

    Das Fischlein ist da und wird jeden Tag überglücklich bestaunt #herzen

  • Ich weiß es nicht, denn ich bin der Einfachheit halber immer volle Jahre in Elternzeit gewesen.
    Aber vielleicht kannst Du das Bundesministerium dazu anrufen? Die haben da so eine Bertaungsstelle...


    Alles Gute für Euch,
    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Klar.
    Ich war erst 10 Monate, dann noch mal 7 und dann habe ich gerade auf 22 insgesamt verlängert.
    Und ja, beide Elternteile dürfen auch gleichzeitig nehmen.

  • Mir hat jetzt gerade eine Bekannte gesagt, dass sie glaubt, wenn ich nur 17 Monate nehme, dann würden die restlichen 7 Monate verfallen, da man abrechnungstechnisch (ich weiß gerade nicht, wie ich das anders formulieren soll) immer nur ein volles Jahr nehmen dürfte. Sie habe 19 Monate Elternzeit genommen und bei ihr seien dann die restlichen 5 Monate verfallen - das eine Jahr, das dann noch überbleibt, schiebt sie bis Schulanfang #confused #confused

    Das Fischlein ist da und wird jeden Tag überglücklich bestaunt #herzen

  • Du kannst so lange EZ nehmen wie du möchtest (also im Rahmen der 36 Monate), du musst dabei nichtmal auf volle Monate achten. Meine kleinen Kinder kamen am 3. und 4. eines Monats und angefangen habe ich wieder an einem 1. Alles kein Problem. Mit dem Eltrengeld klappt es so, wie ihr das vorhabt aber nicht. Das muss in den ersten 12/14 Monaten geschehen. Auch muss der Mann mindestens 2 Monate machen, wenn er EG haben möchte, ohne EG ists egal.


    Achso, ja, man kann nur 1 Jahr aufheben. Der Rest verfällt, wenn du es nicht in Anspruch nimmst.

  • Gartenprinzessin; heisst das, wenn mein Mann nicht unmittelbar an das erste Jahr angrenzend seine Elternzeit nimmt, bekommt er für die zwei Monate kein Geld??? 8I

    Das Fischlein ist da und wird jeden Tag überglücklich bestaunt #herzen

  • Ja, so ist das. Elterngeld gibts maximal 14 Lebensmonate lang, wenn der Partner mind. 2 Monate nimmt. Es sei denn ihr beantragt halbes Elterngeld über die doppelte Zeit.


    Ich meine mit dem neuen Elterngeld Plus ginge euer Plan, aber nur wenn ihr beide Teilzeit arbeitet anstatt ganz zuhause zu sein. Schau mal nach den Elterngeld Plus Bedingungen, hab mich damit nicht so genau beschäftigt, da es für uns nicht in Frage kam. Ach nee, das gilt glaube ich erst für Kinder, die nach Juli 2015 geboren werden.


    Grundsätzlich ist Elternzeit unabhängig vom Elterngeldbezug.

  • Hallo,
    Elternzeit und Elterngeld sind grundsätzlich unabhängig voneinander!


    Die Elternzeit steht jedem Elternteil für 3 Jahre zu!
    Von diesen drei Jahren musst du dich für die ersten 2 Lebensjahre festlegen (das ist dann mit dem "verfallen" von Monaten gemeint). Ein Jahr kannst du auf später schieben, zwischen das 3. und 8.LJ des Kindes. Dass solltest du aber deinem AG auch schon vorab mitteilen, dass du das vorhast - nicht exakt wann, aber DAS. Denn sonst kann es auch verfallen.


    Unabhängig davon (also egal, ob du Elternzeit beantragt hast, oder nicht), gibt es Elterngeld, diese 12 Monate +2 Partnermonate.
    Das ist eine Lohnersatzleistung, die den entfallenden Lohn für die Betreuung des Kindes zum Teil ersetzen soll. Die gelten grundsätzlich nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate. Es sei denn, man verdoppelt die Zeit (und halbiert somit die Auszahlung).

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019