Sohn macht im Hort was kaputt...

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  • Hier fahren die Kinder auch immer wieder mit den Fahrzeugen gegeneinander. Klar da geht dann au h mal was kaputt. Aber ob das nun durch das Kind passiert ist, ist fraglich. Die Dinger werden ja jeden Tag stark benutzt. Hier gibt's dann ne Belehrung. Wenn etwas mutwillig zerstört wird, dann ist es anders (hier wurde mal eine Türeingetreten). Dann müssen die Eltern zahlen.


    Aber dein Kind hat ja gespielt und konnte in dem Moment die Folgen nicht absehen. Mit Aufsichtpflicht hat das gar nichts zu tun. Das lässt ja schon der Personalschlüssel gar nicht zu.

  • Es sollte doch meiner Meinung nach so sein, dass im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung die Versicherung desjenigen greift, der die Pflicht verletzt hat. Wurde die Aufsichtspflichtverletzung nicht verletzt und geht dennoch was kaputt, greift die Versicherung des Kindes. Natürlich können 8jährige Kinder dann auch haftbar gemacht werden, sie sind ja nicht mehr dienstunfähig.


    Passiert etwas in der Betreuung, so sollten die Kinder dort versichert sein. Es greift ja auch eine eigene Unfallversicherung.


    Letztendlich weiß die eigene Versicherung auf jeden Fall Bescheid. Viele Grüße, MaFu

  • Mein Sohn und sein Freund, beide 8, sind heute im Hort absichtlich mit Spielfahrzeugen gegeneinander gefahren (ähnlich Ezyroller). Dabei ist bei einem der Rahmen gebrochen
    , und das Teil ist Schrott.


    also moment...
    die kinder verwenden spielzeugfahrzeuge, die bei einem frontalzusammenstoß solche schäden nehmen, dass die hauptelemente (rahmen) brechen?


    das ist mal streng genommen entweder ein fall für produkthaftung (gewährleistung) oder eine beanstandung unzureichender wartung wenn es sich um ältere geräte handeln sollte (hort). ein frontalzusammenstoß zweier baugleicher fahrzeuge durch personen die durch ihre größe für diese fahrzeuge geeignet sind, sollte egal ob absichtlich oder unabsichtlich nicht zu solchen schäden führen können. wäre hier ein kind körperlich zu schaden gekommen, wäre der hersteller auch hier für wiedergutmachung zuständig. mit haftflicht hat das nichts zu tun, es sind spielzeuge, keine fahrzeuge für den öffentlichen straßenverkehr. wäre absehbar, dass die fahrzeuge solche belastungen aufgrund ihres alters nicht mehr aushalten, hätten sie entweder ersetzt oder nachgebessert werden müssen oder alle benutzenden kinder auf entsprechende risiken hingewiesen werden müssen.


    keine juristische beratung, ich würde aber vermuten, dass im extremfall dies der weg der rechtsprechung wäre. zur bestätigung dieser unfachlichen vermutung bitte juristischen rat von einer entsprechend berechtigten person einholen.

    H A L L O !
    R E G E N B O G E N !
    S O F O R T !

  • Hallo.


    Ich wollte euch nur erst mal mitteilen, dass ich morgen zum Hort gehe.
    Ich halte euch dann auf dem laufenden.


    Danke und einen schönen Sonntag noch


    Schwanja