Sohn macht im Hort was kaputt...

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  • Mein Sohn und sein Freund, beide 8, sind heute im Hort absichtlich mit Spielfahrzeugen gegeneinander gefahren (ähnlich Ezyroller). Dabei ist bei einem der Rahmen gebrochen
    , und das Teil ist Schrott.
    Der Neupreis vor 3 Jahren lag bei 269 Euro.
    Die Leiterin ist nun der Meinung, dass wir für den Schaden aufkommen sollen.
    Wie seht ihr das, und wie ist die rechtliche Lage? Unsere Versicherung wird das denk ich mal nicht zahlen.


    Danke Schwanja

  • Also dein Sohn ist schonmal nicht schadenersatzpflichtig und du nur, wenn du grob fahrlässig deine Aufsichtspflicht nicht erfüllt hast. Die hast du aber ja guten Gewissens an den Hort abgegeben, insofern müssen sie dort wohl eher prüfen, ob die von ihm beauftragte Aufsichtsperson ihre Pflicht grob fahrlässig nicht erfüllt hat.


    Disclaimer: meine Laienmeinung!

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

    2 Mal editiert, zuletzt von Sosh ()

  • Also dein Sohn ist schonmal nicht schadenersatzpflichtig

    Wieso? Das Kind ist über 7, natürlich kann es schadensersatzpflichtig sein. Mit 8 Jahren müsste einem eigentlich schon klar sein, dass so ein Ding kaputt gehen kann, wenn man volle Kanne gegeneinander fährt.


    Schwanja, wieso denkst du, dass das eure Versicherung nicht zahlt? Ich würde jetzt denken, dass Ihr (und die anderen Eltern) für den Schaden aufkommen müsst und Euch an Eure Haftpflicht wenden solltet.

  • Der Hort hatte ja die Aufsichtspflicht. Und nicht wir als Eltern. Ist es nicht so, dass bei Kindern die Aufsichtspflicht verletzt sein muss, damit die Haftpflicht greift?

  • Also, ich denke nicht, dass die Eltern dafür aufkommen müssen. Da haben doch die Erzieher versagt.

    Es gibt Tage, an denen Du denkst, dass Du untergehst. Wie stark Du wirklich bist, erkennst Du erst, wenn Du sie überstanden hast...

  • Ich seh das wie Knalli, du hättest ja nicht mal die Chance gehabt ihn davon abzuhalten weil du im Hort nicht dabei warst und der Hort in dem Moment die Aufsichtspflicht hatte.

  • Ich sehe es wie AnnL . Dein Sohn ist über 7 und müsste über die Versicherung gedeckt sein. Ist ja ein normaler Haftpflichtschaden und kein Straßenverkehr.

  • Meiner Tochter ist mal aus Versehen im Hort ein Globus kaputt gegangen, als sie stolperte. Das hat anstandslos die Haftpflicht bezahlt. Ruf da doch erstmal an. Das Budget für neues Spielzeug etc. ist in einem Hort ja nicht groß.

  • Ich glaube, über die individuelle Frage, ob ein 8jähriger wirklich immer solche Folge absehen kann (dass das Ding kaputt gehen könnte, wenn ich x oder y damit mache) streiten sich die Gerichte...


    Aber was die Aufsichtspflicht betrifft, über die Schiene kann man euch keinen Strick drehenn.

    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: Die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.
    Dante Alighieri

    Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.

  • Hier wurde im Hort mal etwas von unserer Tochter beschädigt (also ein anderes Kind hat etwas von unserem Kind kaputt gemacht). Da sagte der Hort direkt, dass es ja über die Versicherung der Einrichtung gedeckt sei und wir uns bitte melden sollen #weissnicht

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Wieso? Das Kind ist über 7, natürlich kann es schadensersatzpflichtig sein.


    #stirn Verständnis-Fehler: ich hatte beim Antworten beim Wort "Hort" die ganze Zeit "Krippe" im Kopf und vor dem inneren Auge dann einen 2-3jährigen. #schäm

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Also, ich denke nicht, dass die Eltern dafür aufkommen müssen. Da haben doch die Erzieher versagt.


    Die Erzieher haben versagt, wenn zwei 8-Jährige mit Absicht einen Zusammenstoß herbeiführen? In dem Alter darf man Kinder durchaus auch mal einige Minuten unbeaufsichtigt im Hof lassen. Was genau hätten die Erzieher denn da tun sollen?

    • Offizieller Beitrag

    Äh, es ist üblich, Eltern bei kaputt gegangenen Sachen zur Kasse zu bitten?
    Ich weiss, das Versicherungssystem in D ist komplett anders als hier - aber das ist doch echt strange... Wo Kinder spielen, geht auch mal was kaputt. Dafür gibts ein Budget, in das man das einkalkuliert. Und für grosse Posten eine Versicherung.


    In unserem Hort gibt es für so "Blödsinn machen" ein ernstes Gespräch der Aufsichtsperson mit den Rabauken, evtl eine "Ströfzgi" (eine zusätzliche Arbeit, die sie erledigen müssen) - und das Fahrzeug wird halt erst ersetzt, wenn die Ersatzrunde dran ist.


    Aber damit hat es sich - das sind 8jährige, keine kleinen Schwerverbrecher, bei denen die Schuldfrage geklärt werden muss...


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • da müsste definitiv der hort bzw. dessen versicherung zuständig sein.
    man hat die aufsichtspflicht DORT verletzt.


    wobei ich schon finde, dass definitiv sowas nicht geht und 8jährige ganz klar absehen können MÜSSEN, was passiert, wenn man solche teuren teile für crashfahrten missbraucht. da ist keine schuldfrage zu klären, weil die schuldigen bekannt sind. da sie selber aber nicht haften können, muss eigentlich haften, wer sie in der zeit hätte beaufsichtigen müssen.


    mein sohn ist in der schule mal gejagt worden und dann erschrocken und ängstlich gegen eine feuerschutztür geprallt. daraufhin hatte diese einen riss in der scheibe. mir sagte die schulleiterin dann, ich solle den schaden meiner haftpflichtversicherung melden. das kam mir schon sehr merkwürdig vor, denn a) ist mein sohn nicht aus spaß oder gar absicht ängstlich durch die schule gerannt, b) warum hätte ich zahlen sollen (oder meine versicherung), wenn ich nicht dabei war und c) eine feuerschutztür, die durch den aufprall eines 18-kilo-godzillas einen riss bekommt, MUSS vorher schon defekt gewesen sein.


    ich rief meine versicherung an, der mann sagte mir dort, dass ich recht hätte und dass das allein sache der schule sei. ich müsse nichts unternehmen. so war es auch.



    anrufen kostet nichts, ich würde das mit der versicherung so besprechen.


    lg patrick

  • Wir hatten einen ähnlichen Fall mal im Kiga. Unser Sohn hat gemeinsam mit anderen Kindern die neuen und wohl sehr teuren Schuhe eines anderen Kindes im Riesensandkasten vergraben.
    Die Erzieherin und die Eltern des betroffenen Kindes waren der Meinung, wir müssten mit den anderen Eltern die Schuhe ersetzen. :stupid:


    Ich hätte mich geweigert, da ich dort die Erzieherinnen in der Pflicht sehe. Oder eben die Haftpflicht des Kigas. Mein Mann hat sich dann die zwei anderen Papas geschnappt und sie haben den Sandkasten umgegraben und die Schuhe gefunden (und ein paar andere Spielsachen).

  • Äh, es ist üblich, Eltern bei kaputt gegangenen Sachen zur Kasse zu bitten?
    Ich weiss, das Versicherungssystem in D ist komplett anders als hier - aber das ist doch echt strange... Wo Kinder spielen, geht auch mal was kaputt. Dafür gibts ein Budget, in das man das einkalkuliert. Und für grosse Posten eine Versicherung.


    Nein, dass muß auch hier nicht von den Eltern gezahlt werden. Das ist Versicherungstechnisch über den Hort abgedeckt, in deutschland gilt im privaten Umfeld in dieser hinsicht das Motto "Eltern haften für Ihre Kinder", im Hort ist aber eben nicht das "private Umfeld" und die Kinder sind in dieser Hortbetreuung eben versichert. Wir hatten diesen Fall gerade in Ps. Klasse in der Nachmittagsbetreuung, das hat ein Kind das E-Piano der Schule geschrottet...


    Kiwi

  • Weil jetzt noch ein paar Mal die Auffassung vertreten wurde, im Hort sei die Aufsichtspflicht verletzt worden: ich bin mir sehr sicher, dass dem nicht so ist (ich habe mich vor ein paar Jahren mal intensiv mit dem Thema Aufsichtspflicht in Grundschul-Mittagsbetreuungen auseinandergesetzt). Es ist völlig in Ordnung, wenn zwei 8-Jährige mal für einen gewissen Zeitraum (irgendwas zwischen 15 und 30 Minuten, meine ich mich zu erinnern) unbeaufsichtigt im Garten der Einrichtung spielen, sofern vorher Verhaltensregeln abgesprochen wurden. Und ich sehe keine Veranlassung, Kindern in dem Alter explizit zu erklären, dass sie keine Spielgeräte mutwillig zerstören dürfen. Das sollte ihnen klar sein (und ist es bestimmt auch).


    Ich würde jetzt in erster Linie vermeiden, in Anwesenheit der Kinder über die "Mitschuld" der Erzieher zu spekulieren. Wer den Mist gebaut hat, ist klar, das sollte jetzt nicht relativiert werden.

  • sendlingerin, das sehe ich auch so, wie man mit den kindern verfährt ist die eine sache. in deren gegenwart würde ich mich auch anders äußern als im gespräch mit versicherungen, träger etc..


    aber rein rechtlich meine ich, der wirklich hohe schaden ist von der versicherung der einrichtung zu tragen.


    lg patrick <- merkt gerade, sie hat nen 6-cm-stock im hintern bzgl "streichen" und "mist machen"

  • aber rein rechtlich meine ich, der wirklich hohe schaden ist von der versicherung der einrichtung zu tragen.


    Das glaube ich auch; ich glaube auch, es ist irrelevant, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde: falls ja, haftet vermutlich der Hort selbst, falls nein, die Versicherung. Allerdings ist das nur meine Vermutung, daher wollte ich dazu eigentlich nichts schreiben.


    Ich finde es nur fatal, den ErzieherInnen hier die Schuld zu geben, denn die sehe ich hier einfach nicht.

  • Ich würde mal meine Haftpflicht anrufen und den Fall schildern und mich ggf auf deren Aussage berufen.