angestellt und freiberuflich - frage zu steuern

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  • moin! :)


    demnächst fange ich zusätzlich zu meinem 25 stundenjob eine honorartätigkeit an, die nur einen geringen stundenumfang hat, aber gut bezahlt wird, so dass ich einiges an zusatzeinnahmen habe. ich habe mich schon informiert, wie die vorgaben in bezug auf den zeitlichen und finanziellen umfang sind. aber ich habe keine ahnung, was da an steuern auf mich zukommt.


    mir werden relativ wenig kosten entstehen, so dass ich vermutlich diese pauschale ansetzen werde, von der ich gelesen habe. aber dennoch bleibt die frage, mit wieviel steuern ich rechnen muss, ich muss das ja als rücklage haben und will da nicht in stress kommen. gibt es da irgendwelche seiten, auf denen man sich informieren kann?

  • Naja, das ist einfach total individuell. Ich weiß nicht, wieviel du verdienst, was du von der Steuer absetzt usw..... Ich hab damals grob ein Drittel zurückgelegt, habe aber etwas weniger bezahlt, aber nur, weil ich auch noch zusätzliche Ausgaben hatte in dem Jahr, Umzug etc....

  • Das hängt von deinem Gesamteinkommen an, und ggf. dem deines Mannes, das freiberufliche Honorar kommt einfach on top, und wird mit dem Steuersatz berechnet, den ihr für alles zusammen habt.

  • Das mit der Pauschale hab ich auch nicht verstanden.


    Ich kann deine Frage nicht wirklich beantworten, da ich Honorare in sehr unterschiedlicher Höhe und auch von unterschiedlicher Versteuerungsregelung neben meinem Beamteneinkommen habe. Ich erklär mal, was ich mache, vielleicht kannst du damit was anfangen.


    1. Ich muss alles außer künstlerischer Tätigkeit und schriftstellerischer Tätigkeit vom Dienstherren genehmigen lassen. Heißt: Wenn ich konzertiere und dafür Geld kriege, muss der Dienstherr nicht gefragt werden. Wenn ich (wissenschaftliche) Bücher und Buchbeiträge schreibe, muss der Dienstherr nix davon wissen. Wenn ich als Chorleiterin arbeite, muss ich das alljährlich genehmigen lassen, denn es ist eine Lehrtätigkeit. Mein Nähgewerbe musste der Dienstherr genehmigen, alle 2 Jahre (die Fristen setzte mein dienstherr.im Grunde kann er das alles bis 5 Jahre genehmigen). Alles an Einnahmen, ob genehmigungspflichtig oder nicht, was eine bestimmte Summe im Jahr überschreitet, muss ich dem Dienstherrn melden, wenn es das dreifache dieser Summe überschreitet, muss ich es an den Dienstherren abführen (was natürlich nie passiert ist;))


    2. Ich gebe alles bei der Steuer an, so, wie mein Steuerprogramm es veranschlagt. Heißt: Für das Nähgewerbe Anlage G mit Einnahme-Überschussrechnung. Für die Schriftstellerei und die künstlerischen Honorare Angabe unter "selbstständige Tätigkeiten Aoide". Für die Chorleitertätigkeit bekomme ich gemäß § 3 Nr. 26 EStG ("Übungsleiterpauschale"/ Ehrenamt und so) 200 Euro monatlich oder 2400 Euro jährlich steuerfrei anerkannt. Das ist für mich meist günstiger, als wenn ich den tatsächlichen Aufwand in Rechnung stelle (also meine Kosten, Noten, Muckenkleidung, Fahrten - steuerlich absetze, denn davon bekäme ich ja nur meinen Stueranteil wieder, nicht alles, ich müsste aber alles versteuern).


    3. Alles, was steuerpflichtiges Einkommen ist, also mein Brotberuf und alle nicht steuerbefreiten Nebeneinkünfte, werden zusammengerechnet. Meine Werbungskosten etc. davon abgezogen. Übrig bleibt mein zu besteuerndes Einkommen. Nach diversen Richtlinien bestimmt das Finanzamt meinen Steuersatz (momentan irgendwas um 26%). D.h., von allem zu versteuernde Einkommen wird mit gut 1/4 abgezogen. Völlig egal, aus welcher Quelle das kam. Steuerfreies Einkommen (die Chorleiterdings) bleibt davon völlig unabhängig steuerfrei.


    Hilft dir das weiter?

  • Hallo,


    das eine sind die Steuern, das andre ist die Krankenkasse die dann auch ihren Teil haben möchte. Bei der Krankenkasse würde ich Monatlich angeben wie viel ca. verdient wird, denn sonst kommt das auch noch, meist Zeitgleich mit der Steuer zum nachzahlen. Genauso wie das Finanzamt, kennt auch die Versicherung keinen Aufschub- Meist kommt die Feststellung und der Abzug auf dem Konto zeitgleich.


    Wie ich Selbständig mit gleichzeitiger Anstellung 20 Stunden, hatte ich für die Steuern ein eigenes Unterkonto, damit wirklich das Geld übersichtlich da bleibt. Als "Steuersatz" habe ich 30 % gerechnet. Also bei jeder überweisung sofort die 30 % auf das Unterkonto. Je nach dem wie viel Dein Mann verdient müsstest Du mit dem Steuerprogramm durchrechnen was günstiger kommt, getrennte oder gemeinsame Steuererklärung.


    Ein einigermaßen gutes Steuerprogramm ist auf jeden Fall günstiger wie ein Steuerberater, der lohnt sich erst wenn du wirklich Einkommen hast und ein was zum abschreiben auf mehrere Jahre.


    Gruß Nanook


    P.S. für Honorar und Selbständige Arbeit gehört pro Woche mindestens 1 Stunde Bürozeit dazu. Plane die immer mit ein, sonst bist du hoffnungslos verlohren. Ach ja und sei ja ordentlich mit allen Belegen #freu (nur so ein klugschei.... -tipp)

  • Ich habe zu der Zeit, als ich 20 h pro Woche angestellt arbeitete, und ca. 10 h pro Woche selbständig, dies genau so der KK gemeldet, auch die zu erwartenden Einkünfte. Ich musste überhaupt gaar nix zusätzlich an die KK abführen.