Es ist sogar laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt, dass im Religionsunterricht die Glaubensinhalte der Religionsgemeinschaft als Wissen zu vermitteln sind (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1987 - 1 BvR 47/84)
ZitatAlles anzeigen„Seine Sonderstellung gegenüber anderen Fächern gewinnt der
Religionsunterricht aus dem Übereinstimmungsangebot des Art. 7 Abs. 3
Satz 2 GG. Dieses ist so zu verstehen, daß er in „konfessioneller
Positivität und Gebundenheit“ zu erteilen ist. Er ist keine
überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren, nicht
bloße Morallehre, Sittenunterricht, historisierende und relativierende
Religionskunde, Religions- oder Bibelgeschichte. Sein Gegenstand ist
vielmehr der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen
Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist
seine Aufgabe.
Dafür, wie dies zu geschehen hat, sind grundsätzlich
die Vorstellungen der Kirchen über Inhalt und Ziel der Lehrveranstaltung
maßgeblich."
Quelle: http://www.athmann.de/docs/Ath…ionsunterricht_ZthG10.pdf
Daher ist der konfessionelle Religionsunterricht keine Wissensvermittlung!