Flugzeiten geändert, biite Rabenhilfe

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  • Hallo liebe Raben,
    folgendes Problem: wir haben im Oktober 2014 eine Woche Türkei gebucht für uns und die Kinder. Im Reisebüro haben wir ewig geschaut mit der Dame,nach günstigen Flugzeiten,sonst hätten wir ja gar nicht gebucht. Gestern bekommen wir die Unterlagen mit den Tickets. Hinflug von ursprünglich 5.30Uhr auf nachmittags 16 Uhr, Rückflug von 9 Uhr auf abends 23 Uhr. Ich werde morgen dort im Reisebüro natürlich anrufen. Mein Mann ist so wütend, dass er den Urlaub schon stornieren will. Hatte das schon mal jemand? Müssen wir das akzeptieren? Reiseveranstalter ist Tui. Ivh bin so bedient #flop .

  • Ich hatte das mal, vor Jahren als ich noch Schülerin war und meinen Freund überraschen wollte mit einem Flug nach Paris. Da wurde von Freitag Mittag auf Donnerstag Nacht geändert. Ich (Mein Papa;) ) habe dann einen Brief gefaxt und meone Flugzeit war sehr schnell wieder Freitag Mittag aber in der ersten Klasse weil die zweite Übersicht war.
    Also: dringliche Mail schreiben, sehr ausführlich und dann wird das schon :)
    Ich drück die Daumen.

  • Ich werde mich auf jeden Fall morgen im Reisebüro melden. Ich wollte nur nicht unvorbereitet sein. Aber uns geht ein ganzer Urlaubstag verloren, wenn wir erst 21 Uhr landen. So etwas hätten wir im Vorfeld nie gebucht!

  • Ihr habt euch doch sicher bei der Buchung die schriftliche Bestätigung über die Abflugzeiten geben lassen? Das würde ich dann als Kunde für verbindlich ansehen und mich umgehend beim Reisebüro beschweren, wenn mir die Flugzeiten einfach so - und auch noch mit einem Unterschied von etlichen Stunden! - geändert werden.

  • auf die Flugzeiten kann man sich aber auch mit schriftlicher Bestätigung nicht berufen, Änderungen sind in der Regel zu akzeptieren. Wie es rechtlich genau ist, weiss ich nicht, aber es kommt relativ häufig vor, dass geändert wird. Vor allem bei Flügen die mehrere Monate im Voraus gebucht wurden. Gib doch bitte hier Rückmeldung was das Reisebüro dazu sagt, nimmt mich wirklich wunder. Ich bibbere vor jedem Sommerurlaub und bin heil froh, wenn der Flug planmässig fliegt.

  • Ich nehme an ihr habt eine (guenstige?) Pauschalreise gebucht, eventuell sogar mit Charter-Fluegen und da duerfte bei TUI im Kleingedruckten stehen, dass das so ok geht. Absagen wuerde ich deswegen nicht, aber bei der naechsten Buchung im Hinterkopf behalten, dass wenn mir Flugzeiten extrem wichtig sind, ich in den finanziellen sauren Apfel beissen muss und Linienfluege buche.

    Frueher eine Tina & immer noch in den Low-Land's unterwegs ;)

  • Aber uns geht ein ganzer Urlaubstag verloren, wenn wir erst 21 Uhr landen. So etwas hätten wir im Vorfeld nie gebucht!

    Verstehe ich. Ist blöd.
    Aber auf dem Rückflug gewinnt Ihr doch fast einen gnzen Tag, oder? Planmäßig hättet Ihr in der Frühe fliegen sollen und nun fliegt Ihr sehr spät abends. Oder hab ich das falsch verstanden?


    Die Online-Potale warnen immer bei den Flugzeiten, dass sie nur geplant sind, sich aber jederzeit und ohne Ansprüche ändern können.


    LG,
    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Also eine billige Pauschalreise ist es nicht, wir zahlen 3500 Euro für eine Woche im Mai #kreischen . Ja der Rückflug ist später, aber man muss ja trotzdem meist bis 11 Uhr aus dem Zimmer raus und dann sitzt man auf gepackten Koffern bis abends. Genau deswegen hatten wir ja einen frühen Hinflug und auch frühen Rückflug gebucht #heul

  • Ich nehme an ihr habt eine (guenstige?) Pauschalreise gebucht, eventuell sogar mit Charter-Fluegen und da duerfte bei TUI im Kleingedruckten stehen, dass das so ok geht.


    wir buchen meist Linienflüge und da wurden wir genau so darauf hingewiesen, dass das passieren kann

  • aber man muss ja trotzdem meist bis 11 Uhr aus dem Zimmer raus und dann sitzt man auf gepackten Koffern bis abends.

    Manchmal kann man die Zimmer länger nutzen, wenn man lieb drum bittet und nicht alles ausgebucht ist. Manche Hotels bieten sogar für 20 EUR oder so eine Nutzung bis 18 Uhr an. Muss man halt nach fragen.


    LG,
    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Und am Anreisetag nicht um 5.30 im Flieger sitzen müssen, aber dafür gemütlich ausschlafen und frühstücken zu können, könnte auch ein netter Urlaubsstart sein! :)

  • Uns ist das auch passiert, Abflugzeit am Urlaubsort geändert ... auf 2h oder so (war vor 4 Jahren). Ist wohl rechtens, aber mein Mann ist im Reisebüro geplatzt und wir haben dann umbuchen können, sind dann aber in Hannover gelandet und mit dem Zug nach HH Gefahren (war inkl.) ich glaube, einen Brief schreiben reicht nicht. Mein Mann war wirklich stinkig ( weil wir ja auch extra im Reisebüro waren, da wir nicht nachts oder abends fliegen wollten )

    ...eigentlich bin ich ganz anders, ich komm nur viel zu selten dazu ...

  • uns ist das leider auch schon öfter passiert :S ,doof sowas!


    gib doch mal bescheid,ob ihr da was erreichen konntet,würde mich für die zukunft auch interessieren!

  • Ich fürchte da könnt Ihr wenig machen, hatten wir vor 2 jahren, da wurde die Hinreise nach hinten verschoben und die Rückreise vorgezogen so dass wir mitten in der nacht los mussten...fast 2 Tage weniger...dass steht auch immer irgendwo im Kleingedruckten....

  • Danke erstmal für eure Antworten.


    Ich habe mit dem Reisebüro telefoniert, und man kann nichts dagegen unternehmen. Die Dame hat nach Alternativflügen geschaut, fällt aber für uns aus, da es keinen Direktflug mehr gibt. DAS Urteil vom BGH hilft uns leider auch nicht, da es in diesem Urteil um Linienflüge geht, und wir haben Charterflüge gebucht. Ich kann es mit einer Reklamation direkt bei Tui versuchen, die Chancen stehen aber eher schlecht.

  • Vielleicht helfen Euch ja die folgenden beiden Links weiter:


    http://www.rechtsindex.de/reis…n-nicht-einseitig-aendern


    http://www.rechtsindex.de/reis…en-nicht-beliebig-aendern


    Es ist hierbei egal, ob Charter- oder Linienflug. Es geht um den Reiseveranstalter und die Gültigkeit der "Unverbindlichkeitsklauseln".


    Alles Gute & lG,
    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe