Juristische Stellungnahme Vorgaben der GKV zur Geburtshilfe

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  • Mir kommt da in den Sinn, dass es so etwas wie Sozialwahlen in den gesetzlichen Krankenkassen gibt. Weiß da jemand mehr drüber? Wie funktionieren die? Könnte man da so rein theoretisch kandidieren und dann was zu kamellen haben? Hat man da auch "Abgeordnete", die man anschreiben kann oder so? Haben die Leute, die man da wählt überhaupt was zu sagen oder sind die "Deko"?

  • Myrte, rein aus Interesse: wie hätten wir dich gut erreichen können? Über welchen Kanal wäre die Info gut bei dir angekommen? Wir wollen ja möglichst viele erreichen. Wie, außer über's Forum, wären wir an dich herangekommen?
    (Und wenn wir schon dabei sind: change.org/elternprotest, die Petition dazu).


    FrauMahlzahn, du kannst deine KK-Vertreter anschreiben. https://www.change.org/p/gebur…-elternprotest/u/10814637

    Do one thing everyday that scares you - Eleanor Roosevelt
    When you reach for the stars, you may not quite get one, but you won't come up with a handful of mud either - Leo Burnett

    Einmal editiert, zuletzt von sitopanaki ()

  • Elli Blume - ich hoffe, du fühlst dich nicht angegriffen. ("blöd dastehen"). Du musst dich gar nicht rechtfertigen! Ich meine wirklich nicht die, die es nicht mitbekommen haben, sondern die, die es nicht laut genug sagen...


    Alles gut #kuss ich wollte mich auch nicht so hart ausdrücken.

  • Danke, daß Ihr Euch so einsetzt. Und es auch hier postet. #knuddel


    Das ist ganz schlimm. Und es gibt KEINEN medizinischen Grund.



    Ich hatte auch nix mitbekommen. Danke, daß Du nachgefragt hast, Elli. :)

  • Da bin ich aber froh, dass meine Kinder schon auf der Welt sind. Sonst hätte ich drei Hausgeburten selbst bezahlen dürfen. :stupid:
    Ehrlich, hier läuft gerade so viel falsch, die Menschen werden immer weiter entmündigt und kaum jemanden interessiert's.


    Ich hatte die Petition übrigens bekommen, aber versäumt zu unterzeichnen. Habe es gerade nachgeholt.

    "Guck mal, hier ist ein bisschen Grün für Deine Kaninchen."
    "Mama, die essen nur Blau!"

  • Erzählt es weiter!

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  • Ich finde es auch wirklich krass wie da bestimmte Selbstbestimmungsrechte mit Füßen getreten werden sollen.


    Bestes Beispiel: auf jeder Zigarettenpackung wird aufgeklärt: Rauchen kann tödlich sein. Gut, liest jeder Raucher und entscheidet dann für sich ob er bereit ist, dieses Risiko auf sich zu nehmen. Und wird trotzdem medizinisch betreut wenn er Herzinfarkt, Blasenkrebs oder chronische Lungenprobleme bekommt. Und diese medizinsche Betreuung wird bezahlt.


    Auch wenn ich selbst nicht rauche, und auch Raucher nicht "verstehe", es ist nicht mein Bier oder das der Krankenkasse oder sonstwem...

  • sitopanaki


    Danke für den Link (Petition ist gezeichnet). Ich wollte mich mal an einen Entwurf für das Schreiben an die KK-Vertreter machen, aber ich bin zu doof herauszufinden WEM ich überhaupt schreiben muss. Nuja, ich werde in jedem Fall auch mal anmerken, dass für mich die Leistungen in der Geburtshilfe durchaus ein Kriterium für die Wahl der Krankenkasse ist.


    Ich übrigens 2013 oder 14 (weiß nicht mehr) auch mal ans Gesundheitsministerium geschrieben. Da kam erstaunlicherweise sogar ein Brief mit Inhalt zurück. Von meinem Bundestagsabgeordneten kam gar nichts, mit der Landtagsabgeordneten konnte ich damals sogar persönlich an irgendeinem Wahlstand sprechen. Aber genützt hat es irgendwie alles nicht sehr viel. Leider schaff ich es aber nicht mehr als ein paar Briefe / E-Mails zu schreiben. Es ist immer so wenig Zeit :(

  • Jeder Brief zählt! :)
    Auch wenn nichts zurückkommt. (Ich hab oft Standardbriefe bekommen. Am geilsten war ja der von Jens Spahn - alles fertig, nur nur Datum per Hand #lol, aber manchmal kam auch ein persönlicher Kontakt zustande. Mit den MdBs in meinem Wahlkreis stehe ich in regelmäßigem Emailkontakt, auch wenn ich oft nur Standardantworten bekomme. Jetzt gerade habe ich ihnen eine Email zu dem GKV-SV-Qualitätsscheiß und die juristische Stellungnahme geschickt.)

    Aufklären und nerven!
    Viele wissen einfach nicht Bescheid. Viele können die Folgen nicht einschätzen. (Wenn ich außerklinische Geburten ab Termin als Risiko einstufe, dann folgt dadurch bald, dass alle Geburten ab Termin riskant sind, also wird vermehrt ab Termin eingeleitet, also mehr Kaiserschnitte und beschissene Geburtserlebnisse, also weniger starke Frauen .. zum Beispiel.) Viele denken, es geht sie nichts an.


    Bei den KK kannst du an den Vorstand schreiben, am besten an jedes Vorstandsmitglied einzeln.

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  • Ich könnte meine Frage auch per PN schreiben, aber ich denke es ist gut, wenn der Therad mal wieder hoch kommt. Offensichtlich haben ja noch längst nicht alle Raben mitbekommen, was da los ist.


    Von Seiten der GKV heißt es immer, man wolle ja nur Kriterien für die Hausgeburten festlegen, wie es sie für Geburtshäuser schon immer gibt. Aber für Geburtshäuser gibt es doch nicht die Beschränkung, dass man nach ET+1 nicht mehr dort entbinden darf - oder? #confused
    Mich wundert, dass das auf den Aktionsseiten nicht prägnanter formuliert ist.


    Kann mich mal jemand aufklären.

  • Ja, das ist etwas frickelig.


    Ich kopiere ganz faul eine Antwort von Katharina Hartmann (Human Rights in Childbirth, Mother-Hood Vorstand) von Facebook:


    Zitat

    Der entscheidende Unterschied ist, dass bei den Geburthausstandards immer noch die Mutter die letzte Entscheiderin ist, nachdem sie aufgeklärt wurde.
    In §9 der Vereinbarung heißt es : "Die Wünsche der Versicherten sind bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen sowie die Patientenrechte zu wahren." und danach noch: " Qualität wird in erster Linie durch die Betreuungsformen und -inhalte bestimmt, sie kann nicht allein durch Ausschlusskriterien garantiert werden." Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/.../Geburtshaeuser...


    Das soll bei der Regelung für Hausgeburten jetzt wegfallen. Dort steht was von "partizipativer Entscheidung" (aber mein Körper ist keine Demokratie, schönen Dank!) und vor allem darf die Mutter entscheiden "sofern" nicht etwas aus Sicht des GKV-SV dagegen spricht. Dieses kleine "sofern" macht im Zweifel alle Wahlfreiheit zu Nichte. Ein kleines Wort, ein großer Unterschied! Wörtlich soll es heißen:
    Geburten im häuslichen Umfeld fallen nicht unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sie unter die absoluten Ausschlusskriterien nach Ziffer 1 des Beiblatts 1 der Qualitätsvereinbarung fallen oder die Voraussetzungen zur Leistungserbringung bei den relativen Ausschlusskriterien nach Ziffer 2 des Beiblattes nicht erfüllt werden.


    Wie immer steckt der Teufel im Detail…. niemand hat etwas dagegen, die Geburtshauskriterien zu übertragen - nur ist das nicht die Dynamik….. Und: Auch die Geburtshauskriterien sind nur vorläufig, weil nicht evidenz-basiert - die Studien dazu laufen gerade, der Bericht kommt frühestens nächstes Jahr. Allerdings müssen wir dann auch aufpassen, dass die Evidenz nicht jegliche Wahlfreihiet zunichte macht, denn EBM wird oft falsch verstanden: EBM sagt etwas über Wahrscheinlichkeiten in großen Kohorten aus - nicht über individuelle Risikoprofile. Von daher muss es IMMER die Mutter sein, die die letzte Entscheidung fällt, denn niemand kennt sie so gut wie sie sich selbst.


    Dadurch wird nebenbei ganz dezent Geburt ab ET als pathologisch deklariert (immerhin braucht man dann das OK das Arztes), und das wird über kurz oder lang in die Kliniken überschwappen. Da wird dann einfach viel mehr ab ET eingeleitet, weil warten ja ultragefährlich ist.


    https://www.change.org/p/gebur…erte-geburt-elternprotest

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    3 Mal editiert, zuletzt von sitopanaki ()

  • Mal 'ne ganz blöde Frage am Rande: was ist eigentlich mit Frauen, die privat versichert sind?

    Das Sams (05/2005) + Don Blech (01/2008 )



    mit dabei seit 6.9.2004

  • Die sind (noch) nicht direkt betroffen.
    Aber die privaten Versicherungen orientieren sich an den gesetzlichen.
    Von daher ist es nur eine Frage der Zeit, bis die nachziehen.

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  • Und auch für die Betreuung der privat versicherten Frauen ist es für die Hebamme aus haftungstechnischen Fragen schwierig, weil sie in so einem Fall als grob fahrlässig handelnd gilt und dann die Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr greift...

  • Mhm, da steht ja tatsächlich unter §9 Absatz 2:


    "(2) Kriterien, die eine Geburt in einer HgE im Sinne des Ergänzungsvertrages nach gründlicher Abklärung durch weitere Diagnostik, fachärztliches Konsil und Teamentscheidung sowie nach spezieller Risikoaufklärung nicht aus- schließen


    […]




    unklarer Geburtstermin, Verdacht auf Übertragung, Überschreitung des Geburts- Termins"
    [...]


    #confused


    klar, es ist noch ein sehr, sehr wichtiger Unterschied, dass am Ende die Frau entscheiden darf, aber wieso hat der Hebammenverbund damals dieser Formulierung zugestimmt? Damit hat man ja damals den ersten Stein zu der absurden Entwicklung gelegt, Terminübertragungen als Risiko zu definieren.

  • #weissnicht
    Um überhaupt einen Vertrag zu haben?

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  • Die Hebammen sind schon eine ganze Weile dabei ;)

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