Rechtliche Frage zu: Zahnarzt im Kiga - Einwilligung der Eltern

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
    • Offizieller Beitrag

    Amber: kostenlose Zahnarztuntersuchungen sind toll und ich würde die nie in Frage stellen. Trotzdem habe ich für mich gute Gründe um die bei meinem Sohn abzulehnen und dabei ist es mir doch schnuppe, wievielen Kindern oder Eltern diese Untersuchungen kein Problem darstellt.


    Ich denke nicht, dass es zuviel verlangt ist, wenn solche Sachen angekündigt werden und man den Eltern einräumt es abzulehnen.


    Nur weil es für viele stimmt, kann man doch eine Minderheit nicht übergehen.

  • Bei uns kommt einmal im die Zahnärztin und einmal die Prophylaxe-Fachfrau. Die Termine werden im Elternbrief angekündigt. Gibt es bei euch so etwas? Vielleicht könntest du das ja anregen, ggf. anbieten, dabei zu unterstützen.


    Bei den Untersuchungen bei uns im Kiga ist immer die Bezugserzieherin mit dabei, es wird aber auch kein Kind gezwungen, dass nicht möchte. Ich habe eine hohe Meinung von unseren Erzieherinnen und vertraue da auf deren Kompetenz, die Situation einzuschätzen und zu handeln. Es würde aber auch genügen, im Gespräch zu sagen, dass mein Kind nicht untersucht werden soll wegen xyz, dann wäre auch gut. Aus der Erfahrung mit meinen Kindern kann ich sagen, dass sie sich in solchen Gruppensituationen anders verhalten als mit mir und sich teilweise auch mehr zutrauen.

  • Weil du vorhin danach fragtest was "Fass aufmachen" für dich bedeutet:
    -Den Elternrat mit ins Boot holen
    -Mich an mehrere andere Eltern wenden, möglicherweise per Rundmail
    -Gesetzestexte rausschreiben
    -um ein offizielles Gespräch mit dem Elternrat und der Kita-Leitung bitten, anbei den Rücklauf des Rundschreibens und den Gesetzestexten
    -an den Träger wenden


    Ich habe übrigens nicht gesagt, dass du kein Fass aufmachen sollst, sondern dass ICH keins aufgemacht habe. Da ich meine oben genannten Aktionen überzogen fand für 1x kurz in den Mund schauen was meinen Sohn nichtmal stört.


    Ich kann absolut verstehen, dass du dich über die Nicht-Information ärgerst. In unserer Kita wurden u.a. auf mein Betreiben hin Whiteboards an den Gruppen aufgehängt, wo tagesaktuelle Infos hingeschrieben werden und ein regelmäßiger Rundbrief etabliert. Weil mich das MASSIV genervt hat, dass ich so wenig mitbekomme (oft sind die Elternvertreter informiert, geben das aber nicht weiter).
    Das würd ich auch versuchen, freundlich einzufordern (oder eben selber zu etablieren).


    Dass derartige Untersuchungen freiwillig sind setze ich übrigens voraus, und das "der schaut dann allen Kindern in den Mund" im Vorhinein verstehe ich als Vorbereitung für die Kinder. Wie gesagt, bei uns stört es die anderen Eltern nicht. Von daher fand ich es dann übertrieben einzufordern, die sollen bitte alle Ihre Erlaubnis erteilen müssen. Ich sag nicht "geh das nicht so an", ich würde nur anregen, dass es in deinem Falle ja ausreicht wenn du klarstellst, dass du bitte informiert werden möchtest und es dir vorbehältst, deine Tochter von der Untersuchung freizustellen (wenn sie das möchte).


    Ich hab mal aus Interesse in unser Kibiz (also Kinder und Bildungsgesetz oder so) geschaut, da steht auch nur folgendes drin:
    "Das Jugendamt arbeitet mit den für die Durchführung ärztlicher und zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen zuständigen Stellen zusammen und hat für jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen der Kinder in den Tageseinrichtungen Sorge zu tragen. Diese können nur entfallen, wenn sicher gestellt ist, dass diese jährlichen Untersuchungen für jedes Kind anderweitig erfolgen."


    Ob man da zustimmen muss oder ablehnen kann (das ist ja ein nicht unerheblicher organisatorischer Unterschied) steht da so gar nicht definiert #gruebel

  • Ok, nun habe ich für mich entschieden, was ein Fass aufmachen ist :D . Danke nochmal für deine ausführliche Rückmeldung.
    Das hat mir nun Klarheit verschafft. Ich werde es nun wie folgt handhaben, da es für mich so am stessfreieste ist:
    In den nächsten Vertrag einen extra Zettel einlegen und darauf hinweisen, das ohne meine Einwilligung keine Untersuchungen stattzufinden haben und ich über solche Termine im Vorwege informiert werden möchte.
    Sollten weitere Fragen kommen, habe ich dann meine Gesetze eben rausgesucht. Trotzdem werde ich es zusätzlich nochmal auf den kommenden Elternabend ansprechen, der für die neue Gruppe ansteht.
    Ich denke, dann habe ich auch alles gesagt.


    Es gibt unregelmäßige Elternbriefe, dann noch Terminbögen (alle 6 Monate) und wöchentliche Berichte, was gemacht wurde.
    In keinen dieser drei Möglichkeiten wurde darüber informiert.

  • Bei uns gibt es in Kiga und Schule lange vorab die schriftliche Info, wenn der Zahnarzt kommt. Im Kiga gibt es für alle Kinder ein Zahnputztraining mit Zahnbürste, Becher, Zahncreme als Geschenk (dazu noch ein Malbuch zum Thema).
    Wenn das Kind darüber hinaus vom Zahnarzt untersucht werden soll, müssen wir das vorab (!) auf dem Zettel unterschreiben. Einmal wollten wir das nicht und es war gar kein Problem, da die Kinder nur in Kleingruppen zum ZA gehen und der Rest weiter in der Gruppe spielt.


    Für die Schule müssen wir auch unterschreiben, wenn wir das gestatten/wünschen. Zusätzlich kann man einer Fluoridbehandlung zustimmen. Das bekommt meist nur ein Teil der Kinder, weil Eltern das entweder gar nicht wollen oder beim niedergelassenen Zahnarzt machen.
    Die Zahnarzthelferin ist damit beschäftigt, diese Elternzettel abzugleichen und entsprechende Behandlung anzusagen. Darüber hinaus schreibt sie auf, wie der Putzstatus ist und ob der ZA Zahndefekte irgendeiner Art gesehen hat und ob ein ZA-Besuch/Behandlung geraten wird.
    Diese Info geht dann an die Eltern, die dann über die Weiterbehandlung entscheiden.
    Es ist wiederum kein Problem, die Untersuchung ohne Begründung abzulehnen.
    Da wir regelmäßig selbst gehen, habe ich das auch schon gemacht.


    Zähne zu ziehen ist garantiert nicht gestattet, aber auch diesen Zettelaufwand würden Kiga und Schule nicht betreiben, wenn die Behandlung ohne elterliche Zustimmung zulässig wäre.
    Dann dürften sie ja auch Impfen o.ä.
    Einen Gesetzestext kenne ich nicht, aber es müsste ja wohl explizit positiv erlaubt sein, um das zu dürfen.
    Selbst im Kita-Aufnahmevertrag könnte das ja nur allgemein stehen und für die konkrete Behandlung braucht es die extra Zustimmung.

  • Also, ich habe tatsächlich einen Gesetzestext dazu gefunden, allerdings lässt sich der nicht verlinken, vielleicht kann ich es rauskopieren:


    Richtlinien des Sozialministeriums


    zur Durchführung der Jugendzahnpflege


    vom 15. Januar 1996 (GBl.
    S. 140), zuletzt geändert durch


    Verwaltungsvorschrift vom
    15. November 2004, Az.: 54-5433.2


    Nach
    § 8 Abs. 2 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 12. Dezember 1994 (GBI. S. 633)
    und der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung der Jugendzahnpflege
    vom 15. Dezember 1995 (GBI. 1996 S. 61) dient die öffentliche Jugendzahnpflege
    der Förderung der Zahngesundheit sowie der Vorbeugung und Erkennung von Zahnerkrankungen
    bei Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis achtzehn Jahren. Die
    Maßnahmen der Jugendzahnpflege werden in Kindertages-stätten und Schulen
    vorrangig in Gruppen (Gruppenprophylaxe) durchgeführt. In den nachstehenden
    Richtlinien wird im Einvernehmen mit dem Kultusministerium, dem Ministerium für
    Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst dem Ministerium Ländlicher Raum
    Näheres über die Zuständigkeit, die Durchführung, die Häufigkeit und den Umfang
    der Maßnahmen zur Jugendzahnpflege geregelt.


    ...
    Unter Punkt 2 zu finden:


    Die Sorgeberechtigten der
    Kinder und Jugendlichen werden von den Erziehungs- und Lehrkräften rechtzeitig
    über bevorstehende Maßnahmen zur Jugendzahnpflege informiert. Sorgeberechtigten
    von Kindern und Jugend-lichen in Einrichtungen, die im Laufe eines
    Kindertagesstätten- und Schul-jahres nicht betreut werden können, wird
    schriftlich eine Vorsorge-untersuchung ihres Kindes bei einem niedergelassenen
    Zahnarzt oder einer Zahnärztin empfohlen (Verweisungsverfahren -Vordruck 1-Anlage 1).

    3. Verweisungsverfahren


    3.1 Die Gesundheitsämter leiten den
    Einrichtungen, die im Laufe des Schuljahres nicht betreut werden können, mit
    Beginn des Kindertagesstätten- und Schul-jahres die erforderliche Zahl von
    Vordrucken „Empfehlungen zur zahnärztlichen Untersuchung“ zu (Vordruck 1). Die
    Kindertagesstätten und Schulen übermitteln den Sorgeberechtigten -
    gegebenenfalls über die Kinder und Jugendlichen - die Vordrucke.



    Die Kinder und Jugendlichen geben die Vordrucke, nachdem die Sorgeberechtigten
    deren Erhalt bestätigt haben, in den Kindertagesstätten und Schulen zurück. Die
    Kindertagesstätten und Schulen leiten jeweils zum 31. Januar des laufenden
    Jahres die zurückgegebenen Vordrucke an die Gesundheitsämter weiter. Die
    Rückgabe der Vordrucke kann auch in einem verschlossenen Umschlag direkt an das
    Gesundheitsamt erfolgen. Die Vordrucke sind bei den Gesundheitsämtern
    verschlossen aufzubewahren.

    Einmal editiert, zuletzt von NordenMama ()

  • Hm, da steht "Vorbeugung und Erkennung" von Zahnerkrankungen. D.h., sie dürfen darüber hinaus nicht behandeln, also keine Zähne ziehen. Ob du dieser Gruppenuntersuchung zustimmen musst, steht da nicht. Wahrscheinlich steht das im anfangs erwähnten Gesetz und der Verordnung, die müsstest du dann ggf. kennen.

  • Liebe NordenMama, ich finde schon, dass Kiga immer informieren sollte wenn außerplanmäßige Dinge stattfinden. Vielleicht wurde einfach nur vergessen die Info rumzugeben. Ich denke, solche Dinge lassen sich immer im unaufgeregten Gespräch vor Ort Am besten aufklären, einfach kurz beim Abholen oder Bringen morge früh direkt nachfragen wie das üblicherweise gehandhabt wird, kommunizieren, dass Du ein wenig irritiert warst und darum bitten, dass Du gerne vorher informiert wirst.


    Wenn Du dabei Dein strahlendstes Lächeln zeigst wird sich das bestimmt für die Zukunft klären.

  • Aber da steht doch:
    Die Sorgeberechtigten der


    Kinder und Jugendlichen werden von den Erziehungs- und Lehrkräften rechtzeitig


    über bevorstehende Maßnahmen zur Jugendzahnpflege informiert. Sorgeberechtigten


    von Kindern und Jugend-lichen in Einrichtungen, die im Laufe eines


    Kindertagesstätten- und Schul-jahres nicht betreut werden können, wird


    schriftlich eine Vorsorge-untersuchung ihres Kindes bei einem niedergelassenen


    Zahnarzt oder einer Zahnärztin empfohlen (Verweisungsverfahren -Vordruck 1-Anlage 1).



    Letztendlich geht es mir jetzt gerade gar nicht unbedingt um den Umfang der Behandlung, sondern lediglich darum, dass
    sehr wohl eine Einwilligung der Eltern von Nöten ist.

  • Ringelblümchen:
    Derartige Gespräche sind in Anwesenheit, also beim Bringen und Abholen nicht erwünscht, was ich auch gut finde.
    Warum soll ich ein strahlendes Lächeln aufsetzen? Dann würde ich mich ja verstellen und bliebe mir nicht treu.
    Ich finde es ein Unding. Es wurde ganz sicher nicht vergessen, sondern einfach übergangen, weil das viel bequemer ist.
    Dann hätte es wenigstens im Nachhinein auffallen müssen, im Wochenbericht stand nur, man habe die Kinder im Vorwege darauf vorbereitet.


    Die Einwilligung der Eltern einzuholen darf einfach nicht vergessen werden. Das war ja auch kein spontaner Besuch, sondern offensichtlich schon länger geplant.

  • Mit kurzfristiger Anmeldung sollte doch aber ein Gespräch möglich sein. Da kannst Du den Zettel ja trotzdem ankündigen, damit sie es schriftlich haben.

  • Wie gesagt, die Erzieherinnen möchten am Nachmittag angerufen werden, beim Hinbringen und Abholen soll sowas generell nicht besprochen werden.

  • Ringelblümchen:
    Derartige Gespräche sind in Anwesenheit, also beim Bringen und Abholen nicht erwünscht, was ich auch gut finde.
    Warum soll ich ein strahlendes Lächeln aufsetzen? Dann würde ich mich ja verstellen und bliebe mir nicht treu.
    Ich finde es ein Unding. Es wurde ganz sicher nicht vergessen, sondern einfach übergangen, weil das viel bequemer ist.
    Dann hätte es wenigstens im Nachhinein auffallen müssen, im Wochenbericht stand nur, man habe die Kinder im Vorwege darauf vorbereitet.


    Die Einwilligung der Eltern einzuholen darf einfach nicht vergessen werden. Das war ja auch kein spontaner Besuch, sondern offensichtlich schon länger geplant.


    Okay, das wusste ich nicht und ich kenne das so nicht. Wenn ich meinen Sohn gebracht habe ist er direkt zu den Kindern und man konnte solche Kleinigkeiten besprechen.


    Lächeln löst die Spannung und schafft eine positive Gesprächsathmosphäre. Ich mach das sehr oft, wenn ich etwas Unangenehmes anspreche und mache damit hervorragende Erfahrungen.


    Allgemein habe ich gerade den Eindruck, dass Du keine sehr gute Meinung über Euer Kiga Personal hast. Da stellt sich mir die Frage, ob das der richtige Ort für Euch ist. Mir war immer ein Vertrauensverhältnis zu den Betreuern meines Kindes enorm wichtig, vielleicht wäre das ein Punkt den ey zu überlegen gilt.


    Zu guter Letzt will ich Dir hier nur helfen, irgendwie fühle ich mich gerade unwohl bei Deiner Reaktion. Denn auch ich investiere beim Verfassen meiner Beiträge Zeit und Energie, und fände es schade wenn Du Dich angegriffen fühlst, wenn ich hier lediglich einen wohlgemeinten Vorschlag für den Umgang mit Deiner Situation unterbreite. #weissnicht

  • Wenn das beim Bringen/Abholen nicht gewünscht ist, würde ich mich an diese Kigaregel halten. Ich persönlich könnte das aber auch nicht auf sich beruhen lassen oder unsicher hoffend verbleiben, dass jmd den Zettel liest/findet.

  • Ich kann deine Bedenken und das schlechte Bauchgefühl verstehen. Ich habe das mal während eines Praktikums an einer Schule mitgemacht. Da wurde am Termintag oder einen vorher mitgeteilt, dass der Schulzahnarzt käme (also den betroffenen Lehrkräften) und dann kamen zwei ältere Damen, die die Kinder in der Schlange stehen ließen und ihnen nacheinander in den Mund geguckt haben - zwar mit Einweghandschuhen, die wurden aber nicht gewechselt - auch nicht pro Klasse. Vom Umgangston her waren sie eher forsch-rabiat. Lehrer hatten danebenzustehen und in Anwesenheit des Kindes wurde denen dann gesagt, dass sie wegen der Zähne die Eltern kontaktieren sollen. Nein danke, ich als Elternteil würde da auf jeden Fall vorher informiert und um Zustimmung gebeten werden wollen.

  • Richtlinien des Sozialministeriums zur Durchführung der Jugendzahnpflege


    vom 15. Januar 1996 (GBl. S. 140), zuletzt geändert durch

    Du zitierst hier Durchführungsrichtlinien zum baden-württembergischen Gesundheitsdienstgesetz. Woher weißt du, dass das in deinem Bundesland genauso ist?

  • Ringelblümchen
    Natürlich ist das von dir ein wohlgemeinter Vorschlag. Du hast damit gute Erfahrung gemacht und deswegen teilst du diesen mit mir.
    Ich gebe dir auch recht, dass es in gewissen Situationen sicher anwendbar ist, ich möchte mich (gerade als Frau), aber auch darin üben, wütend sein zu dürfen. Ich habe nämlich eher die Erfahrung gemacht, dass ich mit einem Lächeln eher nicht so ernst genommen wurde, wie ich es mir gewünscht hatte. Das heißt nicht, dass ich nicht weiterhin freunldich bin und über viele Sachen auch einen Schwamm drüber mache, aber in dieser Hinsicht, wenn es darum geht, dass ohne meine Einwilligung über mein Kind verfügt wird, da kann ich dann nicht mehr lächeln.
    Dann würde ich meine eigene Situation bagatellisieren, in der Hoffnung, es möge nur kein Sturm aufkommen.
    Ich habe schon so oft Dinge nur für den lieben Frieden her gemacht, habe mich verstellt, angepasst, abgenickt und runtergeschluckt.
    Das hat mich einiges gekostet. Heute versuche ich (auch in Zusammenhang mit euren Reaktionen) die Situationen abzuwägen, von mehreren Seiten an zuschauen und dann zu entscheide, wie mein Weg aussieht, um zu mir und meiner Meinung zu stehen.
    Weißt du, wie ich das meine?


    Ich habe hier schon öfters gelesen, dass andere herauslesen, dass ich offensichtlich keine gute Vertrauensbasis zu den Erziehern habe.
    Ich kann es nicht genau sagen. Dafür ist meine Tochter auch immer nur ein Jahr in einer Gruppe. Man kennt sich bedingt, viele Dinge laufen einfach anders ab, als ich sie erwartet hatte (wäge auch wieder hier ab: Wer hat das Problem, ich oder das Kind?).
    Ich muss sagen, dass ich das Konzept gut finde, den Umgang mit den Kindern auch gut, Umgang mit Problemsituationen, da bin ich enttäuscht.
    Ich glaube ich habe, als Hochsensible, einfach ein anderes Verständnis von einem Fachpersonal und wieder sehr hohe Ansprüche und Erwartungen.
    Daraus ergeben sich natürlich viele Dinge, die mir da aufstoßen, ich aber hier in unserer näheren Umgebung keine Alternative sehe.


    Schnacki:
    Argh, das erinnert mich total an meine erste Reihenuntersuchung in der Schule. Ekelhaft. Da schaudert es mich gleich wieder.
    Danke für deine Schilderung, ich finde sowas kann Eltern auch mal für die andere Seite sensibilisieren.


    Anne::
    Baden-Würtenberg?! 8I  #confused
    Das habe ich übersehen. Wo hast du das gefunden?

  • Wenn man das ganze Dokument aus dem du zitiert hast durchschollt steht ziemlich oft BW ^^da. Einmal als BW und sogar ausgeschrieben:


    Zitat

    Rahmenvereinbarung nach § 21 Sozialgesetzbuch
    Fünftes Buch, (SGB V)


    vom 20. Dezember 1988, BGBI. I S. 2477


    1. Der AOK-Landesverband Württemberg-Baden,
    der AOK-Landesverband Südwest – Rheinland-Pfalz, Südbaden und Südwürttemberg (Hohenzollern),


    Auf Seite 1, von der du zitierst steht ganz unten:

    Zitat

    © LZK BW 1/2005 Landesgesetze - Richtlinie Jugendzahnpflege Seite 1


    Da steht auch "Landesgesetz". :)


    Aber ich gehe davon aus, dass es bei euch (wo wohnst du denn?) ähnlich ist. ;) Musst halt nur, wenns dir wichtig ist, den passenden Text suchen.

    Wyrd bið ful aræd!


    Einmal editiert, zuletzt von Iverna ()

  • Baden-Würtenberg?! 8I  #confused
    Das habe ich übersehen. Wo hast du das gefunden?

    Hast du das Dokument nicht von www.lzk-bw.de geladen? Das ist die Web-Seite der Landeszahnärtzekammer Baden-Württemberg. Da findet es jedenfalls Google. Außerdem wird im Text ständig auf Baden-Württemberg Bezug genommen, z.B. auf die rechtliche Lage.
    Ich denke, wenn du nicht in Ba-Wü wohnst, kannst du dich auf diese Richtlinie nicht berufen.


    edit: Man sollte doch erst alles lesen. Iverna hat es ja bereits geschrieben.

  • Ich wohne ja auch in SH und in unserem Kiga sind wir immer rechtzeitig informiert worden und es hieß, sie bräuchten unsere Einwilligung.
    Dann kam die Schnecke in die Schule und erzählte mir irgendwann, der Schulzahnarzt sei dagewesen, besser gesagt die Schulzahnärztin. Da war dann aber auch schon alles gelaufen.
    Da meine Tochter da sehr entspannt ist, habe ich mir ehrlich gesagt kaum Gedanken dazu gemacht. Obwohl ich es auch etwas befremdlich fand, darüber so gar nicht informiert worden zu sein.