Hi,
vielleicht weiß ja einer was.
Hintergrund
Ehemann berufstätig, Ehefrau nicht, gemeinsame Veranlagung, 3 Kinder
In sämtlichen Steuerbscheiden der letzten Jahre ist in der Berechnung bei uns immer der Kinderfreibetrag aufgeührt. Dafür werden dann vom zu versteuernden Einkommen immer ein Teil abgerechnet, was das Einkommen und die daraus resultierende Steuerschuld immer mindert. Deutlich mindert.
So nun bei der Eingabe unserer Erklärung schmeißt mir das Programm nun vehement eine Berechnung OHNE Kinderfreibeträge auf den Schirm mit der Begründung, durch Günstigerprüfung nicht anrechenbar. Was soll der Quark? Programm zu blöde oder ich? es hat sich weder die Veranlagungsform geändert noch die Auszahlung der Kindergeldes noch sonstwas was mir schlüssig scheint?
Kann mich mal wer beruhigen?