Einkommensteuer-Kinderfreibeträge nicht berechnet?

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  • Hi,


    vielleicht weiß ja einer was.


    Hintergrund
    Ehemann berufstätig, Ehefrau nicht, gemeinsame Veranlagung, 3 Kinder


    In sämtlichen Steuerbscheiden der letzten Jahre ist in der Berechnung bei uns immer der Kinderfreibetrag aufgeührt. Dafür werden dann vom zu versteuernden Einkommen immer ein Teil abgerechnet, was das Einkommen und die daraus resultierende Steuerschuld immer mindert. Deutlich mindert.


    So nun bei der Eingabe unserer Erklärung schmeißt mir das Programm nun vehement eine Berechnung OHNE Kinderfreibeträge auf den Schirm mit der Begründung, durch Günstigerprüfung nicht anrechenbar. Was soll der Quark? Programm zu blöde oder ich? es hat sich weder die Veranlagungsform geändert noch die Auszahlung der Kindergeldes noch sonstwas was mir schlüssig scheint?


    Kann mich mal wer beruhigen?

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • summe der Einkünfte geringer?


    es wird immer entschieden, was günstiger für Euch ist: Kindergeld ODER Kinderfreibetrag
    (denn Geringverdiener(und damit geringe Steuerlast) haben vom Kinderfreibetrag ja nicht so viel.)


    Daher ist das Kindergeld sozusagen der untere Sockel, den jedes Kind auf alle Fälle bekommt.

    annalin mit Nr 1 M 9/2003 und Nr2 W 3/2006

  • sodele nachdem ich ewig rum gegrübelt habe habe ich einfach unseren alten Sachbearbeiter angerufen. Der hat mir erklärt, dass der Freibetrag vorher zwar auf dem Zettel vorkam aber nur für die Kirchensteuer. Für die Einkommensteuer hatten wir sowieso zu niedriges Gehalt. Nur hat mir vorher nie ein Programm gesagt, dass das völlig irrelevant für uns gewesen ist.


    Wieder was gelernt...

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren