Ich bin verwirrt - Internetkriminalität

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    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie überfordert folgende Aufgabe meinen Intellekt:
    wenn in einem Post auf Facebook steht: "ich spende für jeden Marinesoldaten, der eine Salve unter ein vollbesetztes Flüchtlingsboot setzt, 500 Franken" und ich dann auf der Meldestelle für Internetkriminalität unter der Rubrik Facebook lese: Wenn die Straftat die Schweiz betrifft, nutzen sie dieses Onlineformular, wenn es nicht die Schweiz betrifft, dann melden sie es den zuständigen Stellen (über Facebook).


    Also, der User ist ja definitiv Schweizer und will mit Schweizer Geld bezahlen. Ausserdem ist Aufruf zum Mord ein Offizialdelikt, oder?
    Andererseits soll das Verbrechen ja im europäischen Raum mit europäischen Bürgern durchgeführt werden - also doch "die zuständigen Stellen"?


    Ich verstehe die Welt nicht...


    Es ist übrigens eine rein fiktive Frage - Facebook habe ich das Post selbstverständlich gemeldet und ich nehme an, die Betreiber der betreffenden Facebookseite haben den Kommentar bereits verborgen.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Also erstmal kotze ich im hohen Strahl.


    Dann: Ich bin komplette Laiin, sowohl juristisch, wie auch kriminell, würde aber nach Bauchgefühl entscheiden das das an die Schweizer Stellen gemeldet werden muss, denn er ruft ja als Schweizer im "schweizer internet/facebook" zu dieser ekelerregenden Straftat auf...

  • Kann ich die Verwirrung mit dem Hinweis auflösen, dass nicht alles "entweder oder" ist? In Deinem Fall halte ich die Schweizer Polizei auf jeden Fall für zuständig, darüber hinaus könnte in anderen Länder ebenfalls eine Zuständigkeit liegen (spätestens wenn es tatsächlich zu so einem Wahnsinn kommt).

    • Offizieller Beitrag

    Naja, da der $*&^/#&& bei Amnesty Schweiz gepostet hatte, gehe ich davon aus, dass die sich kümmern.
    Und ich kümmer mich derweil drum, wie mein Handy Screenshots macht, fürs nächste Mal.


    Ich war nur so aufgewühlt von so viel Hass - das musste ich mit Euch teilen.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Schon klar, du schriebst ja auch das es eine hypothetische Frage ist, aber ich steh einfach drauf mir zu solchen Gedanken zu machen.


    #knuddel

  • Also erstmal kotze ich im hohen Strahl.
    .


    In der Tat. Unglaublich, echt.


    Meine Intuition wäre gewesen, dass die Schweizer Polizei zuständig ist, wenn die Straftat "Aufruf zum Mord" ist (oder so in der Art) und diese sich im Geltungsbereich Schweizerischen Rechts ereignet hat. Aber das jetzt ebenso hypothetisch wie deine Frage.

  • Talpa,


    meines Wissens nach hat die Schweiz keine Marine, daher auch keine Marinesoldaten...


    Das könnte bedeuten (rein hypothetisch), dass die Schweizer Behörden nicht zuständig wären: wo kein Anklagbarer, da kein Richter.

    Es wünsch mir einer was er will, es geb ihm Gott 2x soviel

  • Aber wenn ich in meinem Schweizer Wohnzimmer sitze, und jeden Holländer dazu aufrufe, dunkelhäutige Niederländer zu töten. Dann begehe ich doch in meinem Schweizer Wohnzimmer eine Straftat - nämlich Aufruf zu Mord! Das ist doch auch in der Schweiz eine Straftat, oder?
    Die Salve, sollte das jemand auch nur versuchen, ist dann nicht mehr Schweizer recht!


    Auch nur Laienmeinung....
    Also beides, der Aufruf müsste Schweizer recht sein und sollte jemand das versuchen, internationale Behörden (läuft das nicht unter terrorismus? Wäre das nicht Sache von Interpol?)


    Ich finde, solche Posts sollten drakonisch bestraft werden, das darf nicht salonfähig werden!!!!

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Zitat

    Talpa,


    meines Wissens nach hat die Schweiz keine Marine, daher auch keine Marinesoldaten...


    Das könnte bedeuten (rein hypothetisch), dass die Schweizer Behörden nicht zuständig wären: wo kein Anklagbarer, da kein Richter.


    Natürlich hat die Schweiz (obwohl kein direkter Zugang zum Meer besteht) eine Marine.


    Und ansonsten würde ich wohl auch sagen: dafür wäre die Schweizer Polizei zuständig. Erst mal. Weiter reichen können die dann allemal!

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  • Wäre der Täter Österreicher, wäre für mich klar dass die österreichische Polizei zuständig ist - das fällt hier soweit ich weiß mittlerweile unter "Verhetzung" und ist eine Straftat. Im Umkehrschluss müsste folglich in diesem geschilderten Fall die schweizer Polizei zuständig sein.


    Edit: ja, ich erinnere mich richtig: StGB $283: "(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt,"