Frage zur Elternzeit 2. Kind

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  • Hallo liebe Raben,
    Ich habe eine Frage und vielleicht kennt sich ja jemand aus...


    Beim Frosch hab ich 3 Jahre Elternzeit beantragt, die läuft noch bis Dezember.
    Jetzt kam am Mittwoch unser zweiter Sohn auf die Welt und mir ist aufgefallen dass ich mich noch gar nicht um die Verlängerung der Elternzeit gekümmert habe #schäm .


    Ich hab bei meinem Arbeitgeber 2 Verträge.
    Der erste ist ein 100 Prozent Vertrag so wie ich vor dem Frosch gearbeitet habe.
    Der zweite ist ein 450 Euro Vertrag, so habe ich ab dem 1. Geburtstag vom Frosch gearbeitet.


    Für den 100 Prozent Vertrag hätte ich gerne wieder 3 Jahre Elternzeit.
    Und was ist mit dem 450 Euro Vertrag? kann ich da auch noch elternzeit beantragen? oder muss ich den kündigen? am liebsten würde ich in einem Jahr wieder auf 450 Euro Basis arbeiten.


    Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte!
    Iiebe Grüße,
    Erdbeerquark

  • Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Antritt beantragt werden, d.h. bis zum nächsten Mittwoch, da du acht Wochen Mutterschutz hast. Drei Jahre sind da wieder möglich, ich meine sogar, dass die Monate bis Dezember von Kind 1 drangehängt werden können. Dass man die Elternzeit für bestimmte Verträge nimmt, das kenne ich nicht so. Wohl aber, dass du Teilzeit arbeiten kannst in beliebiger Höhe. Da könntest du dich bei dem Bundesministerium telefonisch beraten lassen.

  • Das weiß ich leider nicht. Wenn es nicht so gehen sollte, dass ein Vertrag 3 Jahre ruht, der andere 1 Jahr, wäre es dann nicht möglich, den Vollzeitvertrag auf 450 Euro zu reduzieren als Teilzeit?