und ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß "keiner erwerbstätigkeit nachgehen" nicht bedeutet, gar keiner tätigkeit nachzugehen.
finde ich es trotzdem absurd, Menschen dafür zu bezahlen, dass sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
kinder zu betreuen ist eine tätigkeit, es ist arbeit.
würde sie bezahlt, wäre sie erwerbstätigkeit.
die bezahlte betreuung von kindern anderer leute gilt ja schließlich auch als erwerbstätigkeit.
BGE wäre finanziell durchaus machbar, das wurde schon mehrfach durchgerechnet.