So ist aber die Rechtslage. Ein Pflichtpraktikum im Studium wird nicht besteuert. Jeder Azubi, jeder Friseur, jede Fleischerin etc. müssen Steuern zahlen...da gibt es gar keine Frage.
Ich glaube, das ist ein bisschen zu sehr vereinfacht. Steuerfrei sind Einnahmen aus Pflichtpraktika m.W.n. nur bis zu einem bestimmten Betrag (irgendwas knapp über 8.000 € pro Jahr). Eine Verkäuferin mit dem gleichen Einkommen hat dann aber auch einen Steuersatz von 0% - Stichwort Grundfreibetrag.