geförderten Tagesmutterplatz in Elternzeit in Anspruch nehmen geht nicht?

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  • Eilige Frage:


    Wir haben ab Herbst einen Tagesmutterplatz, ursprünglich zum selber zahlen, also privatvertrag.


    Jetzt sind wir auf einen geförderten Platz gerutscht und müssten nur noch 1, 84 Euro zahlen. Nun geht das Gerücht, dass man in Elternzeit diesen Platz verlieren würde. Im Vertrag steht dazu nichts. Google sagt nichts.


    Habt ihr dazu Erfahrungen? verliert man den Platz fürs erste Kind, wenn man beispielsweise mit dem 2. In Elternzeit geht?


    Bayerische Hauptstadt, falls das hilft.

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Warum das denn 8I ??? Also ich habe fachlich überhaupt keine Ahnung, aber besteht nicht eigentlich Anspruch auf Betreuung unabhängig von Elternzeit? Wenn das Kind in die Krippe geht muss man doch auch nicht plötzlich voll zahlen, wenn man ein zweites Kind bekommt, oder?


    edit: Unfassbar, das scheint tatsächlich so zu sein...allerdings nur bei der Tagesmutter, in der Krippe wäre das nicht so.


    Erstaunte Grüße

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

    Einmal editiert, zuletzt von Silke1978 ()

  • Du arbeitest doch, TZ in EZ oder nicht? Das ist meiner Meinungn nach ausschlaggebend.


    EZ bedeuted in diesem Zusammenhang lediglich, dass die TZ befristet ist und der AG deinen TZ-Wunsch nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen ablehnen kann.

  • Ich glaube die Frage zielte darauf ab, was passiert, wenn man mit einem 2. Kind in Elternzeit geht ohne TZ zu arbeiten...

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Nebelung: Aber muss das Kind ernsthaft aus der Krippe wieder raus oder zahlen die Eltern plötzlich viel mehr, wenn die TZ wegfällt wg. 2.Kind?


    Ich finde das voll schräg...

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Du hast doch einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab 12 Monaten. Egal ob du arbeitest oder nicht. :)

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns muss das Kind aus der Krippe raus, wenn die Eltern zu wenig arbeiten. Eine Kollegin hatte schon einen Platz zugesichert bekommen, der ihr dann wieder gestrichen wurde, weil sie für das zweite Kind in Elternzeit war. Das hat sie mir verzweifelt erzählt und einen Tag später haben WIR dann ihren Platz angeboten bekommen (den wir aber eh nicht wollten).
    Als unser Großer bei der Tagesmutter war, mussten wir Eltern für die Förderung regelmäßig unsere Arbeitszeit nachweisen. Jetzt im KiGa ist es das Gleiche.
    (Der Große hat den Ü3-Platz trotz Elternzeit, aber wir dürfen nur von 8-12 deswegen. Die Kleine kommt in die Krippe, da mussten wir die Arbeit nachweisen.)

  • Meines Wissens nach ist der Anspruch auf Betreuung nach dem 1.Lebensjahr von der Elternzeit unabhängig. Ich betreue als Tagesmutter auch ein Kind, dessen Mutter noch in EZ ist.
    Bei uns bekommen nicht berufstätige Eltern allerdings maximal 25 Stunden pro Woche gefördert, alles was an Stunden darüber geht muss privat finanziert werden.

  • Bei uns war das bei der großen noch so, da es dort noch keinen Rechtsanspruch ab einem Jahr gab. Mittlerweile dürfte sie aber bleiben.

  • Komme Grad von der Tagesmutter, wir haben den Vertrag besprochen.


    Ja, Platz und Elternzeit geht nicht. Krippe ist wohl was anderes #yoga Ich kenne hier viele, die mitdem 2. Kind zuhause sind und das erste ist in der Krippe.


    Ich kanns schon irgendwie verstehen. Grade wenn man noch Elterngeld bekommt, istman ja quasi zweimal gefördert. Andererseits Krieg ich niemals beide Kinder unter, wenn ich wieder arbeiten gehen möchte.


    Das mit dem Rechtsanspruch kann ich echt nicht mehr hören #motz den gibt's wohl , aber wen interessiert es? Außerdem heißt Rechtsanspruch nicht, dass der Platz gefördert sein muss. Wenn ich klage muss ich auch nen 700 Euro Platz
    nehmen. Super Sache! Va in Elternzeit #hammer



    Edit: es geht nicht um jetzt, sondern um Elternzeit bei einem evtl. 2. Kind
    .

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

    Einmal editiert, zuletzt von Ludowica ()

  • Das stimmt nicht! Wenn du den 700euro Platz nur kriegst( nachweislich) dann muss er für dich finanziert werden! Da gibt es doch urteile( ich meine in Leipzig wurde da geklagt) geh zum Jugendamt und Nerve die. Rufe da ständig an und steh vor der Tür. Du hast Recht auf Betreuung, und wenn es nur 4 Stunden sind, wenn du arbeitest, kannst du doch aufstocken?

  • Bei uns in Hessen verliert man die Förderung in Elternzeit.


    Kann ich so nicht bestätigen - zumindest nicht, wenn das Kind, das den Platz in Anspruch nimmt über 1 Jahr alt ist (was ja bei Elternzeit mit Kind Nr. 2 sehr wahrscheinlich ist). Die Förderung steht dem KIND zu, nicht den Eltern und JEDES Kind ab einem Jahr hat ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz, der in einer Krippe ODER bei bei einer Tagesmutter sein kann, die Eltern haben da ein Wahlrecht.
    Wenn es also einen geförderten Platz bei einer Tagesmutter gibt, die euch zusagt, dann steht eurem Kind dieser Platz zu.
    Meine SB beim JA behauptet auch gerne mal solche Dinge, dass ein Kind, dessen Mama mit Nr.2 in Elternzeit ist bei mir gekündigt werden würde, wenn ein anderes diesen Platz dringend bräuchte, aber das ist absoluter Humbug, zumal ich als selbständige Tagesmutter mir aussuchen kann, welche Kinder ich aufnehme und welche nicht.


    Woh wohnst du denn und wie wurde das begründet? Nochmal: ist dein Kinder über ein Jahr alt, hat es das Recht auf einen Betreuungsplatz und dieser ist natürlich auch öffentlich gefördert und muss nicht komplett privat bezahlt werden (es sei denn die TM bietet nur Privatzahler-Plätze an, aber das klingt ja nicht so).


    LG, gaagii


    Edit: Nebelung, kann das sein, dass das eine Stadtinterne Sache ist? Bzw. die TM keine Lust auf Streit mit dem Amt hat? TM sind selbständig und kein Kind muss gehen, damit ein anderes kommen kann. Das kann das Amt nicht entscheiden. Die Leternzeit für Nr. 2 beeinflusst nicht die Förderung für Nr.1 - nur Betreuungsgeld und geförderter Betreuungsplatz geht nicht gleichzeitig - deswegen habe ich ein Privatzahler Kind, weil die Eltern in der Zeit leiber Betreuungsgeld bekommen.

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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    Einmal editiert, zuletzt von gaagii ()

  • Wie Nebelung schreibt, wenn das Kind über 1 ist hat es einen Anspruch auf den Platz. Arbeitet ein Elternteil nicht, sind es 4-5 Stunden. Wurde der Platz schon vor der Geburt des 2. mit mehr Stunden bewilligt, so bleibt das bestehen.


    Bekommt ihr ein zweites? #schäm

  • Bekommt ihr ein zweites? #schäm

    Nö, (noch) nicht #love. Ich hab aber grad Megaärger in der Arbeit und überlege, ob ich Elternzeit nehme #gruebel

    TM sind selbständig und kein Kind muss gehen, damit ein anderes kommen kann.

    Ja, aber wenn das Jugendamt die Förderung des geförderten Platzes nicht bezahlt, ist es ja auch für die Tagesmutter doof. Oder hab ich da irgendwas noch nicht verstanden?


    Woh wohnst du denn und wie wurde das begründet?

    Bayerische Hauptstadt #angst Begründet wurde es noch gar nicht. der Antrag geht erst raus. Es schwirren hier nur tausendundein Gerücht rum.


    Meine SB beim JA behauptet auch gerne mal solche Dinge, dass ein Kind, dessen Mama mit Nr.2 in Elternzeit ist bei mir gekündigt werden würde, wenn ein anderes diesen Platz dringend bräuchte, aber das ist absoluter Humbug, zumal ich als selbständige Tagesmutter mir aussuchen kann, welche Kinder ich aufnehme und welche nicht.

    Ich durfte die Dame von Jugendamt gestern kennenlernen und sie schien mir nicht sooo kompetent #angst


    Nochmal: ist dein Kinder über ein Jahr alt, hat es das Recht auf einen Betreuungsplatz und dieser ist natürlich auch öffentlich gefördert und muss nicht komplett privat bezahlt werden (es sei denn die TM bietet nur Privatzahler-Plätze an, aber das klingt ja nicht so).

    Sie hatte Förderplätze, heißt hier: Mit Ersatzbetreuung. Dann bekam sie selbst ein Kind und ging in Elternzeit. Und Schwubs, Pech gehabt. Keine Ersatzbetreuungsplätze mehr. Und das ist wohl v.a. wegen Rente und so oberdoof. Jetzt hat sie wieder einen, nur einen, auf den wir gerutscht sind, weil ein Kind abgesprungen ist. Vorher hätten wir privat gezahlt.


    Die Leternzeit für Nr. 2 beeinflusst nicht die Förderung für Nr.1 - nur Betreuungsgeld und geförderter Betreuungsplatz geht nicht gleichzeitig - deswegen habe ich ein Privatzahler Kind, weil die Eltern in der Zeit leiber Betreuungsgeld bekommen.

    Das versteh ich. Ist auch logisch. Klar, zwei Förderungen für ein Kind gehen nicht.


    Nochmal zum Auftröseln für mich: Angenommen mein Kind ist 6 Monate und geht zur Tagesmutter. Dann nehm ich entweder einen Privatplatz und bekomme Elterngeld oder nehm den geförderten Platz und kein Elterngeld.
    Angenommen mein 3jähriges Kind ist bei der Tagesmutter auf einem Förderungsplatz, dann kann ich mit meinem Säugling selbstverständlich daheim bleiben und für den Säugling Elterngeld bekommen. Ist Nr. 2 dann 15 Monate bekomm ich für Nr. 2 Betreuungsgeld. Geht Nr. 2 mit zur Tagesmutter auf einem auch geförderten Platz, gibts kein Betreuungsgeld.


    Richtig so? #gruebel

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Ich bin keine Expertin auf dem Gebiet, aber es kann doch nicht sein, dass Elterngeld von einem geförderten Platz abhängt! Ab Juli gibt es doch auch Eltergeld plus und die Partnerschaftsmonate, da wird es in der Praxis doch öfter dazu kommen, dass beide Eltern Elterngeld bekommen und das Kind in der Kita ist!
    Elterngeld ersetzt das Gehalt von davor, nicht die (fehlende) Betreuung!?!

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde unsere Stadt mal wieder total familienunfreundlich, wenn ich das hier lese. Hier kann definitiv kein Kind einen Krippenplatz bekommen, wenn Mama in Elternzeit ist. Da hilft es gar nicht, dass es schon über ein Jahr alt ist. Das Kind meiner Kollegin war zwei, als das Geschwister kam und das Große eigentlich in die Krippe sollte. Der Platz war schon zugesagt, aber wegen Elternzeit dann auch wieder abgesagt. Ich habe bei Zusage für unseren Krippenplatz unterschrieben, dass wir zusammen 1, 5 Stellen besetzen, sonst hätten wir kein Anrecht auf den Platz gehabt. Letzte Woche hat mein Mann den Arbeitszeitnachweis abgegeben (meinen hatten sie schon), wir wurden extra per Brief dran erinnert.
    Für die Förderung der Tagesmutter müssten wir damals auch immer vom Arbeitgeber einen Wisch ausfüllen lassen, wie viele Stunden wir arbeiten.

  • Nochmal zum Auftröseln für mich: Angenommen mein Kind ist 6 Monate und geht zur Tagesmutter. Dann nehm ich entweder einen Privatplatz und bekomme Elterngeld oder nehm den geförderten Platz und kein Elterngeld.
    Angenommen mein 3jähriges Kind ist bei der Tagesmutter auf einem Förderungsplatz, dann kann ich mit meinem Säugling selbstverständlich daheim bleiben und für den Säugling Elterngeld bekommen. Ist Nr. 2 dann 15 Monate bekomm ich für Nr. 2 Betreuungsgeld. Geht Nr. 2 mit zur Tagesmutter auf einem auch geförderten Platz, gibts kein Betreuungsgeld.


    Richtig so? #gruebel


    Theoretisch hast dus, ja. #top Nun kommt nur noch der Umstand hinzu, dass das Betreuungsgeld ja gekippt wurde. Dann ist dieses ganze Gedöns mit gefördert und ungefördert hinfällig, Betreuungsgeld gibts ja dann keins mehr. Außer du lebst in einem Bundesland, wo es noch Landeserziehungsgeld gibt, Bayern zählt da meines Wissens aber nicht dazu.


    Elterngeld ersetzt das Gehalt von davor, nicht die (fehlende) Betreuung!?!


    Elterngeld ersetzt das Gehalt im Bezugszeitraum solange du dein Kind nicht in die Betreuung gibst. Sobald du dein Kind betreuuen lässt, kannst du ja arbeiten gehen und brauchst den Lohnersatz demzufolge nicht mehr.


    Nebelung, das ist ja total fies bei euch! 8I Wie ist das denn mit arbeitslosen Elternteilen auf Jobsuche? Bekommen die auch keinen Platz? Hier in Dresden isses völlig Wurst ob einer, alle beide oder keiner oder halbtags gearbeitet wird, wenn du einen Platz hast, hast du den. Und wenn man sich den nicht leisten kann aufgrund der Einkommenssituation trägt die Stadt die Kosten ganz oder teilweise.

    Phönix mit Prinzessin (03/12), kleinem Mann (03/14) und Krümel (02/23)


    Wenn dich dein Leben nervt, streu Glitzer drauf.

    Einmal editiert, zuletzt von Phönix ()