Frage an die Lehrer - gibt es eine HA-Vergabe-Pflicht an staatlichen Schulen?

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  • Hallo,


    Eine Frage an die Lehrer unter uns...


    Gibt es so etwas wie eine "Hausaufgaben-Vergabe-PFLICHT?


    Wir kamen in einem anderen Strang drauf, da gab es u.a. die Vermutung, daß (staatliche) Schulen auch mit alternativpädagogischem Profil (Montessori z.B.) nicht auf die Vergabe von HA verzichten könnten, weil sie vom Schulgesetz her Pflicht wären?


    Das habe ich noch nie gehört, obwohl ich ja an einer staatlichen Schule im Nachmittagsbereich (in dem auch die HA gemacht werden, wenn es welche gibt) arbeite. Und ich weiß inzwischen auch von staatlichen (Grund)Schulen, die ganz ohne oder mit seltenen und dann immer individuell vergebenen HA auskommen. Die müssten ja dann gegen das Schulgesetz verstoßen, oder?


    Wie ist das? Gibt es generell eine HA-Vergabepflicht oder ist das Bundesländersache? Oder immer die Entscheidung des Kollegiums oder einzelnen Lehrers?

  • Meine Kinder waren/sind an einer Grundschule mit Montessori Orientierung und es gibt fast keine Hausaufgaben (zumindest in den unteren Klassen). Klar mündliche, wie lesen üben oder was mitbringen, aber jetzt keine festen Seiten zu erledigen oder sowas. Man kann das ja auch sehr dehnbar auslegen, wenn man möchte (falls es so eine Regel gibt).

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

  • Wir kamen in einem anderen Strang drauf, da gab es u.a. die Vermutung, daß (staatliche) Schulen auch mit alternativpädagogischem Profil (Montessori z.B.) nicht auf die Vergabe von HA verzichten könnten, weil sie vom Schulgesetz her Pflicht wären?


    Nein. Es gibt diese Pflicht nicht. Hat unser Schulleiter deutlich gesagt.

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


    Lass die Hoffnungswaschmaschine laufen!


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    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.

  • Von einer HA-Pflicht habe ich noch nie gehört (Baden-Württemberg). Ich vermute mal, wenn es eine gäbe, hätte ich das spätestens im Referendariat mitbekommen.


    So wie ich es mitbekommen habe, dienen HA zur Übung und Festigung von Dingen, die im Unterricht gelernt wurden. Oftmals auch, weil im Unterricht zu wenig Zeit ist, z.B. in den Fremdsprachen, zu jedem Thema so viele Übungen zu machen, wie es sinnvoll wäre, um das Gelernte einzuüben und zu routinisieren. Ob und wie viele HA einE Lehrerin jedoch gibt, ist meiner Kenntnis nach ihre Entscheidung.

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • ich denke es ist wie nece perce sagt, die schülerinnen und schüler müssen den unterrichtsstoff üben und festigen können, wie das geschieht liegt im ermessen von lehrer lehrerin und schule. mein eines kind geht auf eine staatliche gesamtschule. auf den igssen hier gehört es zum pädagogischem profil das es statt regelmässiger hausaufgaben "arbeiten und üben" stunden gibt in der schule. das ginge ja nicht, wenn sie per schulgesetz verpflichtet wären hausaufgaben aufzugeben.

  • Danke!


    Es ist also nicht eine Frage ob "Privatschule oder staatliche Schule", ob und wie viele HA aufgegeben werden ("müssen"), auch staatliche (Grund)Schulen könnten Konzepte ohne bzw. mit wenigen HA entwickeln, ohne damit gegen irgendwelche staatlichen Vorschriften - oder andersrum können sich Schulen auch bei überreichlichen HA mit "Wir müssen die aufgeben" rausreden.


    Das dachte ich mir auch so, denn ich denke, ich hätte sonst auch schon davon gehört.


    Danke schön noch mal!

  • Berlin:


    Auf der Seite des Landeselternausschusses:
    http://www.lea-berlin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=285:gesetze-und-verordnungen-zum-thema-hausaufgaben&catid=77:hausaufgaben&Itemid=69


    Da ist eine Ausführung zum Zweck der Hausaufgaben und daraus ergibt sich schon, dass eine gewisse Regelmäßigkeit angestrebt wird, fraglich ist halt, ob die reformpädagogisches Schulen geltend machen können, dass sie angestrebten Ziele auch ohne HA erreichen können


    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Also, ich ersehe daraus nicht, dass HA gegeben werden müssen, sondern lese da nur die Regeln, die gelten, wenn welche gegeben werden.

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


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  • Ich würde daraus auch keine Pflicht rauslesen, sondern nur, dass HA grundsätzlich als sinnvolles Mittel erachtet werden.

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  • Zitat

    4 Voraussetzungen
    (1) Hausaufgaben sind nur zu erteilen, wenn sie unter didaktischen Gesichtspunkten notwendig sind. Es ist nicht erforderlich, täglich Hausaufgaben zu erteilen.


    Das ist mMn recht eindeutig:


    Hausaufgaben "aus Prinzip, weil es nun mal - womöglich noch (fast) täglich - eben Hausaufgaben zu geben hat", sind nicht nur nicht notwendig, sondern nicht mal zulässig.


    Und wenn es eine Schule schafft, ihren Stoff auch so gut zu vermitteln - und offenbar gibt es inzwischen auch etliche staatliche (zumindest Grund-)Schulen, die das schaffen oder zumindest anstreben - dann braucht sie keine HA zu geben.


    Das heißt, wie schon gedacht, die vermutete Begründung , staatliche Schulen seien da irgendwie in Zugzwang und hätten da im Gegensatz zu Schulen in freier Trägerschaft keine andere Möglichkeit, stimmt nicht.


    Danke schön.

  • In unserem Bundesland ist es so, dass es zwar keine Hausaufgaben-Pflicht gibt, aber dass Schulen, die an bestimmten Modellen der Nachmittagsbetreuung mitmachen und dafür natürlich entsprechende Mittel und Lehrerstellen bekommen, auch eine Pflicht haben, eine gewisse "Übzeit" anzubieten. Das ist dann üblicherweise und der Einfachheit halber dann die Hausaufgabenbetreuungszeit. Wobei es aber nicht zwingend als "Hausaufgabenzeit", sondern nur als "Übzeit" definiert ist. Wer also keine HA geben möchte, könnte die Übzeit auch anders füllen. Macht aber kaum eine Schule :-(.

  • Hier in Bayern an der Grundschule sind Hausaufgabe Pflicht.


    Steht so in dem grünen Merkblatt für die Eltern der Schulanfänger:
    "5. Hausaufgaben
    Die Lehrkräfte sind verpflichtet, Hausaufgaben aufzugeben (§ 42 VSO).
    ..."


    Edit:
    Hier hab ich auch noch was dazu gefunden: Hausaufgaben - Rechtliche Grundlagen (Quelle: Schulleiter-ABC Bayern) - PDF


  • Bildung ist Ländersache. Deshalb auch die Schulgesetze und Schulordnungen.


    Ich kenne keine Hausaufgabenpflicht in RLP.

  • Hallo,


    Was bin ich froh, daß wir nicht in Bayern leben... (Obwohl ich sonst nichts gegen Bayern habe, aber schultechnisch scheint es ein ganz eigenes Kaliber zu sein... ).


    Denn her gab es in den letzten tagen selten HA, damit die Kinder das schöne Wetter genießen können... So finde ich das richtig.


    Noch schöner wäre es natürlich, wenn es gar keine HA gäbe, und die Zeit verplanbar wäre. Was kännte man dann alles am Nachmittag tun... auch mal ein längeres Bastelpjojekt anfangen... sie könnten ihr aktuelles Bauprojekt viel intensiver betreiben und kämen nicht erst dazu, wenn ein Teil schon gehen muss und vorher dank HA kaum Zeit zum bauen war. Man könnte einen geplanten Ausflug in den Wald oder den Bach machen (ungeplant geht nicht, weil die Eltern ja die Kinder zwischendurch abholen wollen und ev. Termine haben) . Vermutlich hätten sie mehr Lust, andere Angebote anzunehmen...


    Aber ich bin schon mal froh, daß es in den meisten Bundesländern offenbar keine HA-Pflicht gibt, da bleibt noch die Hoffnung, daß sich irgendwann rumspricht, daß es auch ganz ohne geht.

  • Trin
    Unsere Lehrer sind zum Glück aber sehr nett.
    So hatten die Kinder bei tollem Badewetter vor den Ferien ganz oft offizielle Hausaufgaben, wie "Im Freibad schwimmen üben", "30min draußen beobachten was sich so in einer Wiese tummelt", "wieviele Schritte sind es von deiner Haustüre bis zur Eisdiele und dies dann in Meter bzw. Kilometer umrechnen"...
    Oder es gab dann halt nichts schriftliches auf, sondern 15min 1x1 Kopfrechnen, das ABC rückwärts üben, 15min laut vorlesen.... :D

  • Unsere Grundschule schreibt auf ihrer Homepage im "Grundschul-ABC" folgendes:


    "Hausaufgaben sind ein notwendiger und verbindlicher Teil der schulischen
    Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Sie stehen nicht zur Disposition des
    einzelnen Lehrers, sondern müssen erteilt werden."


    Als Zitat. Ohne Quellenangabe. Also wer die obigen Sätze behauptet, ob Kultusminister, Schulleiter oder Hausmeister, ist nicht klar.

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings müssen es keine täglichen Hausaufgaben sein. So wurde es uns erklärt.

    LG, Kalliope


    Und bist du nicht willig, so brauch ich Geduld! (Prof. Peter Kruse) tap.gif