Hallo,
mein Sohn (9) hat Dellwarzen und ist deshab vom Schwimmunterricht ausgeschlossen worden.
Die Schule geht davon aus, dass diese höchst ansteckend sind. Von ärztlicher Seite habe ich die Information bekommen, dass die Ansteckungsgefahr gering sei und er problemlos teilnehmen kann, wenn er auf bestimmte Dinge achtet. Beispielweise sein Handtuch nicht an andere weiterzugeben. Deshalb haben wir erstmal kein Attest bzgl. der Schwimmbefreiung, lediglich ein Attest, das besagt, dass er an Dellwarzen leidet.
Nun bin ich verwirrt und frage mich, wer Recht hat.
Und wie handhabe ich es mit dem privaten Schwimmunterricht?
Kann mir jemand beim Gedankensortieren behilflich sein?
Vielen Dank!