Frage zu Erlaubnis von Herausgabe von Adressen und Aufnahme von Bildern

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    unser Sportverein hat eine Email rumgeschickt bezüglich Herausgabe von Adressen und Aufnahme von Bildern:




    Das ist so nicht rechtens, oder? Ich habe überhaupt keine Zeit, das rauszusuchen. ich bin mir aber relativ sicher, dass sie eine Unterschrift zur Erlaubnis brauchen. Kann eine von euch aus dem Kopf sagen, unter welcher Rechtsnorm das läuft und was alles an dieser Vorgehensweise nicht stimmt?

  • Hallo,


    ich kenne es nur anderes rum bzw. Jeder bekommt einen Wisch wo er unterschreiben muss und ankreuzen, womit er einverstanden ist oder nicht.


    Wie das rechtlich aussieht weiss ich nicht, ich musste jetzt z.B. das zweite Jahr infolge die Gruppenbilder der Sternsingeraktion einstampfen, da sich im Nachhinein rausstellte das 2 Kinder nicht mit aufs Bild für die Homepage durften. Die Anmeldung hatte eine Teamkollegin bei sich Zuhause liegen lassen und ich somit keine Info. :cursing:


    Leider nehmen das nicht alles so genau.

  • Ich kenne es auch andersherum, dass man es erlauben muss und sonst nicht veröffentlicht werden darf.


    Aber ich kenne es auch so, dass es sehr locker gehandhabt wird X/ nach der Geburt meines Sohnes hatte ich im Krankenhaus unterschrieben, dass sie das Foto auf die Klinikseite stellen dürfen, aber nicht an die Zeitung weitergeben sollen. Wo war es? In der Zeitung. Nachfrage: ach, das würden doch eigentlich alle erlauben. #hammer

  • Ich kenne es auch andersrum. Aber ich frage mich gerade, wo das Problem liegt?
    Wenn die, die sich melden, beachtet werden, ist es doch ok.


    Wenn einer kommt und klagt, weil nicht zugestimmt wurde, hat der Verein aber vermutlich schlechte Karten...


    Die zu sammeln, die nicht einverstanden sind, ist Platzsparender und unkomplizierter.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Ich kann Dir leider keine Paragraphen liefern. Grundsätzlich ist es so (und auch die Rechtssprechung folgt dem), dass Nicht-Widersprechen einer Zustimmung entspricht. Dann spricht man von "konsistentem Verhalten". Dies lässt sich besonders gut auf eine konkrete Situation anwenden. Wenn sich eine Person einer Kamera zuwendet und reinlächelt, dann gibt sie die Erlaubnis, fotografiert zu werden. Grundsätzlich ist es in Vereinen aber so, dass Vertrauensschutz gelten sollte. Also dass Bilder erst einmal für interne Zwecke verwendet werden (wovon man ausgehen darf), also Archiv o.ä. - wenn nichts Anderes vereinbart ist.


    Ist ein Fotograf als Pressefotograf zu erkennen, wird bspw. als solcher vorgestellt, und man grinst ihm in die Kamera, so ist das Fotografieren und auch das Verbeiten ebenfalls zulässig.


    Dass dies alles für unmündige Kinder nur bedingt oder auch gar nicht gilt ist klar.


    Im konkreten Fall würde ich vor allem ein Problem darin sehen, dass eine Sammlung von Daten, die nach Vertrauensaspekten zu bestimmten Zwecken angelegt wurde, zu denen nicht die Veröffentlichung oder Weiterverbreitung zählt, weitergegeben werden soll. Das ist sehr kritisch, da die Mail-Anfrage zwar rechtlich (so die betreffenden Personen zugesichert haben, diese Mails regelmäßig abzurufen) im Prinzip dem Briefweg gleichkommt, jedoch nicht zweifelsfrei als "zugestellt" gelten kann. Eine persönliche Abfrage wäre hier sinnvoller.


    Damit man mich nicht falsch versteht: Ich sehe es grundsätzlich so, dass eine POSITIVE Erlaubnis für die Weitergabe von Daten und das Verbreiten von Fotos gegeben werden muss. Also kein Widerspruch sondern eine explizite Erlaubnis. Eine nachträgliche Erlaubnis und das Anlegen einer Zweit-Liste, in die die Daten derer, die Erlaubnis erteilt haben, einfach rüberkopiert werden, wäre hier sinnvoller. Und vor allem im Computerzeitalter überhaupt nicht mit Aufwand verbunden. Wenn ohnehin geplant ist "Leute rauszunehmen", dann muss ohnehin eine zweite Liste angelegt werden. Würde man um Erlaubnis bitten könnte man evtl sogar die Liste mal ausmisten oder aktualisieren.


    Ich würde den Club freundlich anschreiben und darum bitten, dass explizit um Erlaubnis gefragt werden sollte und gleich die Daten noch mal mit abgefragt, damit es aktulalisiert werden kann. Verkauf das denen doch gleich mit dem Argument, dass sie so vielleicht ein bisschen mehr Arbeit dafür aber nachher in jedem Fall aktuelle Daten haben. Und die Leute, die nicht auf die Mail reagieren, kann man beim nächsten Treffen auch gleich fragen, ob die Mailadresse evtl. nicht mehr aktuell ist. Das hat doch eigentlich nur Vorteile, oder?



    Auf die Schnelle das hier: http://www.ra-plutte.de/2014/1…m-eigenen-bild-beispiele/

  • Schaust du hier:


    https://www.activemind.de/date…lligung-mitarbeiterfotos/


    Ich glaube das hilft dir. Der Verein reitet sich damit ziemlich rein, wenn er das andersrum handhabt.

    "Jemanden ohne dessen Kenntnis an seinem Arbeitsplatz abzubilden, sollte ohnehin tabu sein."


    Das ist nicht ganz konkret und auch in vielen Fällen unwahr. Ein Müllmann bspw. muss hinnehmen, dass man ihn bei der Arbeit fotografiert, auch eine Busfahrerin, ein Polizist etc. Das ist völlig normal, da die Arbeit nicht Teil der Privatsphäre ist. Noch dazu ist hier als "sollte" formuliert. Es ist also vielleicht moralisch verwerflich, rechtlich aber bspw. im Büro m.W. gar nicht klar geregelt.

  • Adressen werden bei uns nur mit Einverständnis - schriftlich - weitergegeben. Fotos wurde in jeder Schule vorher schriftlich angefragt in welcher Weise man einer Veröffentlichung überhaupt zustimmt. Einen Verein weiss ich aber der machte es aber auch andersrum, also da sollte man sich melden wenn man dies nicht will. Der Vorsitzende wollte sich da nicht die Arbeit machen und alle einzeln anfragen.
    Wenn du einer Veröffentlichung nicht zustimmen möchtest wwürde ich dies schriftlich festhalten und dies dem Verein zukommen lassen mit bitte um Bestätigung oder Unterschrift und Kenntnissnahme

  • Rosi und genau das halte ich für total falsch. Das ist Blameshift in Richtung der Eltern/Vereinsmitglieder. WENN hier einer was nachweisen muss, dann ist es in meinen Augen der Verein. Die können nicht einfach davon ausgehen, dass sie mit den Fotos und Daten ihrer Mitglieder machen können was sie wollen.


    Ich finde so Fotoausstellungen auch total nett, aber man muss sich vor Augen führen, dass es tatsächlich (nicht selten) Konstellationen gibt, in denen ein Foto bspw. nicht in der Presse auftauchen sollte. Bekanntestes Beispiel ist das Pflegekind, dessen Aufenthaltsort man nicht verbreitet wissen möchte. Oder ein Kind, welches aus gewissen Gründen keinen Kontakt zu einem der Elternteile haben sollte... Es sind viele weitere Beispiele denkbar.

  • Nein, das ist nicht korrekt. Weitergabe von persönlichen Daten und Fotos brauchen das schriftliche Einverständnis.
    Ich werde auch andauernd gelöchert, dass ich Adressen rausgebe, ganze Listen bitteschön. #kreischen Manche Eltern sind da echt penetrant und meinen sie hätten ein Recht auf die Privatsphäre der anderen #yoga

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Ich finde das natürlich auch falsch! Du kannst also nur mit dem Verein reden , dass er alle anschreiben soll - wie eigentlich auch üblich - oder du entscheidest für dich ich will das so nicht und teilst es dem Verein mit.
    Ich teile übrigens voll deine Meinung, ich gebe keine Einverständnis für Homepage und so ähnlich. Aber ich weiss das ich da ziemlich alleine auf verlorenem Posten stehe. Andere Eltern ist das gelinde gesagt egal.

  • schon in Ordnung
    Ich hab mich vielleicht auch nicht richtig ausgedrückt
    Ich habe mit diesen Veröffentlichung auch immer Bauchschmerzen. Und steh wie gesagt da ziemlich alleine . Ich habe einer Veröffentlichung im Kindergarten, in der Schule und auch bei der Kommunion nicht zugestimmt. Und meine Telefonnummer steht nicht im gelben Buch. Und meine Adresse geht auch niemanden was an.

  • Zu den Kontaktdaten: hier fände ich es wichtig, dass nochmal extra die Daten erhoben werden, die rausgegeben werden dürfen. Der Verein sollte ein Interesse daran haben, dass Eltern ihm auch Notfallrufnummern anvertrauen, die nicht unbedingt jede/r wissen soll (weil es z.B. die Nummer von der Arbeit ist, wo Eltern angerufen werden können, wenn das Kind einen Unfall hatte, aber nicht wegen irgendwelcher Nachmittagsverabredungen).

  • Katrin, wie meinst du das? Kontaktdaten dürfen grundsätzlich gar nicht rausgegeben werden.

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Katrin, wie meinst du das? Kontaktdaten dürfen grundsätzlich gar nicht rausgegeben werden.

    Ich beziehe mich oben auf die Frage. Offensichtlich soll es eine Adressliste geben - was im Verein ja auch Sinn mahct. Die sollte dann aber nur an die gehen, die mit drauf stehen und die müssen diesen Daten explizit zugestimmt haben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es auch andersrum. Aber ich frage mich gerade, wo das Problem liegt?

    Ich will nicht, dass der Verein sich reinreitet, weil er da Schmuh betreibt. Ich habe kein Problem mit Bildern meiner Kinder in der Zeitung oder der Herausgabe meiner Adresse an andere. Ich will sie nur davor bewahren, verklagt zu werden.

  • Wegen Photos ist es wohl so dass wenn die Kinder auf Gruppenphotos zu sehen sind ( mehr als 4? Kinder) dann braucht es keine individuelle Einverständnis Erklärung. So hat es mir mal eine Mitelternraetin erklärt die Juristn ist. Da gehe ich davon aus dass es stimmt.
    Zur Liste weiß ich nix kluges zu sagen .
    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Naja, Kalliope, dann würde ich es wirklich ganz freundschaftlich so halten, denen die Vorteile einer anderen Vorgehensweise aufzuzeigen.


    Hier kamen ja schon eine Menge guter Hinweise:


    - welche Daten genau sollen weitergegeben werden?
    - ist alles noch aktuell?
    - wie dürfen Fotos verwendet werden (wenn überhaupt)?
    - generell ist Herausgabe zustimmungspflichtig
    - allein die mangelnde Reaktion auf die Frage ist noch keine Zustimmung, da Mail bspw. nicht zugestellt/gelesen worden ist
    - es zählt die Erlaubnis in schriftlicher Form, eine Nicht-Nicht-Zustimmung lässt sich aber nicht schriftlich belegen


    Das sind doch gute Gründe, die "freigegebenen" Daten noch einmal getrennt zu erheben. Das mag ein bisschen mehr Aufwand sein. Letztlich stärkt es aber auch das Vertrauen. Und wenn jemand fragt, warum das nun noch mal extra erhoben werden muss, dann nennst Du Gründe 1 und 2. Das klingt dann nicht ganz so gruselig wie "wir wollen nicht verklagt werden". Denn durch so eine Ansage fühlen sich manche Vereinsmitglieder, die eben keine Ahnung von der Problematik haben, vielleicht auch verletzt.

  • Wegen Photos ist es wohl so dass wenn die Kinder auf Gruppenphotos zu sehen sind ( mehr als 4? Kinder) dann braucht es keine individuelle Einverständnis Erklärung. So hat es mir mal eine Mitelternraetin erklärt die Juristn ist. Da gehe ich davon aus dass es stimmt.
    Zur Liste weiß ich nix kluges zu sagen .
    Schoko

    Das ist eine Erklärung, die man so nur auf "Straßenphotos", also mehr oder minder zufällige Aufnahmen und tendenziell auch nur auf mündige Erwachsene anwenden darf/kann. Da geht es dann darum, dass es sich um eine Gruppe handelt, aus der das Individuum nicht mehr so sehr hervorsticht wie auf einem Einzelbild. Es gibt auch noch "Beiwerk", das bezieht sich auf eine Aufnahme bspw. eines Hauses, auf der zufällig eine Person durchs Bild huscht. Die ist dann aber nicht "Gegenstand der Aufnahme" sondern nur "Beiwerk". Entsprechend sind ihre Rechte nicht verletzt.


    Im Kontext der Vereinsarbeit würde ich die Bestimmungen enger fassen, da es sich hier um eine geschlossene Gruppe in nicht-öffentlicher Veranstaltung handelt. Die Schutzrechte unmündiger Kinder sind etwas, worüber Eltern entscheiden müssen. Es können durch die Veröffentlichung des Bildnisses auch weitere Schutzrechte berührt sein (siehe mein Posting weiter oben).