Elternzeit Krankenversicherung? Wer zahlt die?

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  • Irgendwie habe ich entweder einen Denkfehler oder eine Lücke, deshalb frage ich mal.


    Ich werde ja demnächst in Elternzeit gehen. Hatte bei meinen 1. Kindern jeweils das 1. Jahr genommen, in dem man das Elterngeld bekommt, deshalb kam die Frage nie auf.


    Wenn ich Elterngeld beziehe bin ich doch darüber irgendwie kranken- und rentenversichert, bis das ausläuft.
    Nun habe ich aber vor noch etwas länger zuhause zu bleiben 2,5 Monate länger und danach brauche ich noch den Resturlaub auf.
    Nur wer zahlt mir in den 2,5 Monaten meine Krankenversicherung? Da ist doch noch nicht mein Arbeitgeber für zuständig oder? Der muss ja theoretisch erst übernehmen, wenn ich meine Resturlaub aufbrauche. Ich kann ja schlecht 2,5 Monate ohne Krankenversicherung sein.


    Hoffe, es kennt sich jemand damit aus, danke schon mal.

    Es gibt eben Dinge zwischen Himmel und Acker, die wir Schweine nicht verstehen."
    Piggeldy und Frederick

  • Hm, ich hab 3 Jahre Elternzeit, also auch nur das erste Jahr Elterngeld bekommen.
    Mir wurde gesagt, dass ich über die Elternzeit komplett automatisch weiter beim Arbeitgeber versichert bin, solange mein Vertrag noch besteht. Erst nach Ende der Elternzeit und Nichtwiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses müsste ich mich selbst versichern, wenn ich dann nicht woanders arbeite. Habe mich aber auch schon gefragt, ob dann die Krankenkasse jeden Monat bei meinem Arbeitgeber abbucht, obwohl ich 3 Jahre nicht arbeite...hmmm.


    Edit: Das hat mir die Krankenkasse gesagt. Die meinten auch, es gäbe eine 4-Wochen-Übergangsfrist,wenn man z.B. im Mai die Elternzeit beendet und erst im Juni eine neue Stelle hat, da müsste man sich nicht selber versichern. Nur wenn eine längere Lücke ist. Das wären bei mir z.B. so um die 180 Euro im Monat, weiß nicht, ob das bei allen KK ähnlich ist.

    When you’re a kid, they tell you it’s all… Grow up, get a job, get
    married, get a house, have a kid, and that’s it. But the truth is, the
    world is so much stranger than that. It’s so much darker. And so much
    madder. And so much better.

    Einmal editiert, zuletzt von Naru ()

    • Offizieller Beitrag

    also ich werde in elternzeit kostenlos weitergeführt sofern ich unter einem gewissen satz einkommen bleibe, was gegeben ist, wenn du ganz daheim bleibst.
    (Ich arbeite teilweise)

  • Die Krankenversicherung ist während der gesamten beantragten und durch den AG gewährten Elternzeit beitragsfrei und bleibt bestehen, das ist unabhängig vom Bezug des Elterngeldes und wird quasi von der Solidargemeinschaft übernommen:-))

  • Wenn Du vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert bist, dann besteht der Versicherungsschutz für die Dauer der gesetzlich geregelten Elternzeit (egal ob mit oder ohne Elterngeld) in Form einer beitragsfreien Freiwilligen Versicherung weiter. Das gilt aber nur, wenn Du Dich in der gesetzlichen Elternzeit befindest (z.B: gibt es im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, sich über die drei Jahre hinaus unbezahlt beurlauben zu lassen, da geht das dann irgendwann nicht mehr). Es gibt ein paar Voraussetzungen hinsichtlich des Einkommens und des Versicherungsstatut des Ehemanns zu beachten. Darüber sollte Deine Krankenkasse aber Bescheid wissen und Dich dazu auch beraten (gehört zu den gesetzlich geregelten Beratungspflichten). Von daher würde ich empfehlen, einfach mal dort anzurufen / hinzugehen und nachzufragen.

  • Ich muss Birdy widersprechen. Die kostenlose Versicherung während der Elternzeit gibt es nur, wenn man pflichtversichert ist, nicht aber, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist. Erkundige dich dazu wirklich am besten bei deiner Krankenkasse.
    Bei uns ist es z.B. leider so, dass mein Ehemann privat versichert ist, ich vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert war und in der Elternzeit bzw. egal ob ich ein Einkommen habe oder nicht, das halbe Haushaltseinkommen der Beitragsberechnung für mich zugrunde gelegt wird. Da mein Mann mehr verdient als ich, können auch unsere Kinder nicht bei mir familienversichert sein und sind auch freiwillig selbstversichert.

    Viele Grüße SonnenLotte #sonne
    mit Groß (4/12) #love und Klein (3/16) #herzen

  • Hallo Sonnenlotte, danke für die Praezisierung- tatsächlich habe ich unterstellt, dass gesetzlich versichert mit pflichtversichert gleichzusetzen ist, was natürlich nicht stimmt. Spricht erst recht dafür, direkt bei der Krankenkasse nachzuhaken.

  • Wer gesetzlich versichert ist, der bleibt gesetzlich versichert. Wer privat bzw. freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auch während der Elternzeit seinen Versicherungsbeitrag von Summe x, den er ja auch schon vorher entrichtet hat - das bleibt. Mein Mann und meine Kinder sind auch privat versichert, ihre Beiträge mussten wir auch in der Elternzeit weiter privat bezahlen (was ich auch logisch finde). Ich bin gesetzlich versichert und war das auch während der gesamten elternzeit von drei bzw. zwei Jahren mit meinen Kindern.

  • Als freiwillig gesetzlich Versicherte wird die Krankenkasse bei Elterngeldbezug übernommen, sobald das Elterngeld wegfällt, wird der Beitrag fällig. In dem Fall gibt es wohl auch keine Übergangsregelung. Endet das Elterngeld beispielsweise in der Mitte eines Monats und erst ab Beginn des darauffolgenden Monats fängt die Versicherte wieder an zu arbeiten, muss sie für den halben Monat Pause zahlen. Bei Pflichtversicherten gilt Elternzeit oder Elterngeldbezug als Vorraussetzung. Solange man also einen Vertrag hat (und daher in EZ), ist man beitragsfrei versichert. Endet das Arbeitsverhältnis gilt die beitragsfrei Versicherung nur so lange wie auch Elterngeld bezogen wird.

  • Ich bin keine Expertin, aber meiner Meinung nach kann man sich, wenn man verheiratet ist, doch über den Ehemann familienversichern lassen, oder? Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das bei meinem Großen so gemacht habe.

  • Stimmt, das geht bei Verheirateten, bei denen beide gesetzlich versichert sind, natürlich auch! Da denk ich meist nicht dran, da im engeren Familien-/Freundeskreis meist eine(r) privat bzw. Beihilfe versichert ist, da geht es nicht.

  • Wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist (und nicht über den Partner mitversichert werden kann), muss man während der gesamten Elternzeit seinen Krankenkassenbeitrag selbst zahlen.

    Das Tragische an jeder Erfahrung ist, dass man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte. (Nietzsche)

  • also, ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe während der Elternzeit keine Beiträge zahlen müssen. Mein Mann ist gesetzlich versichert - ich war aber nie bei ihm mitversichert sondern immer eigenständig (wir haben unterschiedliche Krankenkassen) und auch beide Kinder sind bei mir.

    Gruss izi mit Käfer 12/07 und Murmel 08/10

  • Ich habe als freiwillig gesetzlich versicherte auch meinen Krankenkassen Beitrag selber zahlen müssen. Tat schon etwas weh muss ich sagen, aber ich wusste es ja vorher.

  • ich bin pflichtversichert, danke für eure Antworten. Ich muss morgen eh in die Krankenkasse, da frage ich auch nochmal nach.

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    Piggeldy und Frederick