Firma wird aufgelöst und nun (Mutterschutz, Elternzeit)?

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  • Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin im Moment ein wenig ratlos und durch den Wind und brauche ein wenig Input.


    Also, ich arbeite in einer kleinen Firma (GmbH). Vor ein paar Monaten eröffnete unser Chef uns, dass er die Firma so nicht mehr weiterführen möchte und er etwas anderes machen möchte. Zu der Zeit waren wir 6 Angestellte. Eine Woche nach dieser Verkündung habe ich positiv getestet. Bis jetzt stand immer im Raum, dass die Firma durch eine andere Firma aufgekauft werden würde. Dadurch wäre mein Vertrag weitergelaufen und alles wäre tutti. Die Übernahme hat nicht geklappt unter anderem auch, weil alle meine Kollegen sich etwas anderes gesucht haben. Die Letzten gehen jetzt Ende September. Danach bin ich ganz alleine. Mein Mutterschutz beginnt Ende November. Vorher werde ich noch Urlaub nehmen.


    Tja, die Frage ist jetzt wie geht es weiter. Diese Woche habe ich mit meinem Chef gesprochen und es fielen die Worte Kündigung und Aufhebungsvertrag. Wörter, die jedenfalls bei mir Panik auslösen. Kann er mich so einfach kündigen? Wie sieht es mit meiner Elternzeit aus? Wo muss ich diese dann beantragen? Wenn ich nicht mehr in der Firma angestellt bin, nach was wird dann mein Elterngeld berechnet? Muss ich mich arbeitslos melden? Wo kann ich mich hinwenden um neutral beraten zu werden?


    Ich würde gerne ein Jahr zu Hause bleiben und währenddessen mir etwas neues suchen. Ich habe schon ein paar Gespräche gehabt, aber da ich schwanger bin, nimmt mich keiner. Lediglich die Kontaktdaten wurden ausgetauscht und dass ich mich melden soll, wenn die Elternzeit rum ist.


    Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
    Danke schon einmal.

    Liebe Grüße
    pitcat


    Dumm geborn, dor kanns nix för, Dumm starben dat is'n Malör.

  • Also deine Anspruch auf Mutterschaftsgeld udn auch Erziehungsgeld bleibt erhalten. Wird wie üblich berechnet, nach den letzten 3 bzw 12 Monaten deines Verdienstes. Wenn dein AG dir kündigt, während der Mutterschaftsfrist, bekommst du nur den Anteil der KK sonst auch die Differenz zwischen MuScha-geld udn Arbeitslohn vom AG.


    Dein Elternzeit mußt du nirgends beantragen, wenn du gekündigt bist. Ob er dir kündigen kann, weiß ich nicht, da frag am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht.
    Du mußt dich nur arbeitslos melden, wenn du vor dem Mutterschaftsurlaub schon arbeitslos bist. Ansonst erst 3 Monate vor Ablauf der Erzeihungszeit die du nehmen willst.



    Eionem Aufhebungsvertrag würde ich an deiner Stelle nicht zustimmen, dass hat nur NAchteile, in deiner Situation.


    beraten lassen kannst du dich gut bei Pro Familia, Doiakonie usw. einfach mal ins Telefonbuch oder Internet schauen.


    Alles gute für dich.

  • bei mir stand das ebenfalls im raum, weil cheffe die firma stillgelegt hat mangels auftraggeber. aber so einfach kann er das nicht. das ging dann über ein "amt für arbeitsschutz blablablubb", dort musste er das beantragen, dass er mich kündigen darf. die haben mich dann angeschrieben um mich zu meinen gunsten zu beraten.
    die dame dort sagte mir, dass eine auflösung der firma wohl so ziemlich der einzige weg wäre, eine frau im mutterschutz oder der elternzeit zu kündigen. ich bin dann mit ihr so verblieben, dass ich nochmal ein paar ideen und vorschläge von mir mit cheffe durchgehe und daher haben wir nicht weiter über den folgenden amtsweg geredet.
    mein chef hat die kündigung dann auch zurückgezogen und ich laufe derzeit ohne kosten in der stillgelegten gmbh weiter. das problem kommt dann anfang 2013 wieder auf den tisch, wenn ich wieder arbeiten will. mal sehen, obs dann ne lösung gibt.


    an deiner stelle würde ich mich auf keine kündigung oder aufhebung einlassen! und wenn er dich kündigt, gehste erstmal zum arbeitsgericht, das darf er nämlich nciht so ohne weiteres. aber wenn er die firma wirklich auflöst, kann er dich letztendlich kündigen.


    alles gute! #knuddel

    liebe grüße
    betty


    ja, ich weiß, dass das ganz schlechter stil ist, wenn man alles klein schreibt. na und? heul doch! :D
    das forum frisst mir grad zuviel zeit, deshalb bin ich eher sporadisch da.



    ich hab jetzt ein kleines gemuetliches notebook mit ner englischen tastatur. umlaute und sonderzeichen sind also luxus.

  • Ich war in einer ähnlichen Situation und fand folgende Info sehr wichtig: wenn Du aufgrund der Auflösung gekündigt werden darfst, dann steht Dir im MuSchu Dein letztes Nettogehalt zu! Dies zahlt Deine Krankenkasse, so Du gesetzlich versichert bist. Meine hatte damals keine Ahnung von dem ganzen und ich musste ganz schön hinterher sein, aber dann haben sie es gezahlt.


    Alles Gute!

  • Hier noch ein Votum für Profamilia.
    Auch der Gang zum Arbeitsamt kann sich lohnen- das hängt aber leider immer davon ab, wie fit und gut eingearbeitet der/die für Dich zuständige Sachbearbeiter/in ist.
    Eine Beratung durch einen Fachanwalt ist sicher auch nicht verkehrt. Falls Du da vor den Kosten zurückschreckst, kannst Du auch beim für Dich zuständigen Arbeitsgericht anrufen. Meistens bieten die Anwaltsvereine vor Ort kostenlose sprechstunden in den Gerichten für eine "vorberatung" an.
    Falls Du gewerkschaftlich organisiert bist, wäre das die erste Anlaufstelle für Deine Fragen.


    Ohne weiteres kündigen kann Dein Arbeitgeber Dir jedenfalls nicht- er braucht in der Regel die Zustimmung der Bezirksregierung oder der von dort beauftragten zuständigen Stelle. In Baden-Württemberg wäre das z.B. das örtlich zuständige Regierungspräsidium- wie das an Deinem Wohnort wäre, weiß ich nicht.


    EDIT:
    Laut Bayrischem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wäre bei Euch das Gewerbeaufsichtsamt für die Zustimmung zuständig. Ohne Zustimmung ist die Kündigung ungültig, diese Feststellung muss aber ggf. gerichtlich geltend gemacht werden.

  • Hallo,


    vielen Dank für die sehr hilfreichen Tipps #blume Ihr habt mir wirklich Mut gemacht. Dann werde ich mich mal heute ans Telefon hängen und bei Profamilia und dem Arbeitsgericht hier anrufen. Vor den Kosten beim Anwalt scheue ich mich wirklich ein wenig. Ich hoffe bei dem für mich zuständigen Arbeitsgericht werden solche Vorberatungen angeboten.



    Auch den Hinweis mit der KK und den zu zahlenden Mutterschutzgeld finde ich sehr hilfreich. Es beruhigt mich sehr zu wissen (auch wenn sich das jetzt blöd anhört), dass mir erst einmal kein Geld verloren geht.



    Da mein Chef und ich ein sehr gutes Verhältnis haben, denke/hoffe ich nicht, dass er mich vor dem Mutterschutz kündigen wird. Wohl aber nach dem Mutterschutz und dort besteht dann kein besonderer Kündigungsschutz mehr, oder?

    Liebe Grüße
    pitcat


    Dumm geborn, dor kanns nix för, Dumm starben dat is'n Malör.

  • Auch nach dem Mutterschutz besteht ein besonderer Kündigungsschutz, zumindest wenn Du in Elternzeit gehst. Der besondere Schutzstatus gilt sowohl für Schwangere als auch für Personen in Elternzeit.

  • Ah ok. Soweit ich weiß, muss man normalerweise bevor man in den Mutterschutz dem Arbeitgeber einen formlosen Antrag stellen bis wann man plant in Elternzeit zu gehen. Diesen habe ich noch nicht gestellt. Muss ich diesen noch stellen, damit der besondere Kündigungsschutz für die Elternzeit gilt? Oder kommt das automatisch?

    Liebe Grüße
    pitcat


    Dumm geborn, dor kanns nix för, Dumm starben dat is'n Malör.

  • Ja, stimmt. Damals hatte ich es schon früher gemacht. Damit er sich drauf einstellen konnte.


    Ich habe gerade einen sehr interessanten Link gefunden: http://www.sozialhilfe24.de/ar…gung-schwangerschaft.html (Ich hoffe das klappt.)


    Da steht, dass der besondere Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Entbindung besteht. Sehr beruhigend. Ich dachte bis jetzt, dass dieser besondere Kündigungsschutz nur während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes besteht.


    Ich werde mich aber trotzdem noch beraten lassen, wie der beste Weg für eine gütliche Trennung wäre.

    Liebe Grüße
    pitcat


    Dumm geborn, dor kanns nix för, Dumm starben dat is'n Malör.

  • Aber wieso soll er dich denn kündigen? Oder warum willst du dich darauf einlassen?


    In der Sws kann er dich nicht kündigen und in deiner Elternzeit auch nicht. Kurz nach der Geburt musst du so einen Wisch schreiben, dass du für welche Zeit auch immer in Elternzeit bist. Du kannst drei Jahre nehmen und diese auch reinschreiben. Und dann suchst du dir in Ruhe was neues.


    Du darfst in der Elternzeit (nur nicht im ersten Jahr) 30Std/Woche arbeiten.


    Wenn dein Chef die Firma zu macht in deiner Elternzeit, kann dir das erstmal egal sein, weil du dein Geld von der Elterngeldstelle bekommst. Sobald du aber kein Geld mehr bekommst, musst du dich anders krankenversichern, bspweise über deinen Mann in einer Familienversicherung.


    Dein Chef kann dich erst kündigen, ab dem ersten Tag nach deiner Rückkehr in den Beruf.


    Wann soll denn die Firma geschlossen werden?

    Liebe Grüße
    Sinsiria mit Timon 03/08 + Pumbaa 07/11 + Simba 06/13
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    Be calm, be a unicorn



    Mitglied im Reboarder-Verein

  • Wenn Du nicht mehr angestellt wärst, wäre die Frage, wer Deine KK in der Elternzeit zahlt?
    Könntest Du dann in die Familienversicherung?
    Bitte denke an solche Sachen, ehe Du Dich auf eine "gütlich" - nachher sehr teure - Trennung einigst.

  • Katrin,


    in der Elternzeit ist man kostenlos krankenversichert, wenn man vorher pflichtversichert war. Übrigens die gesamten 3 Jahre. Steht in jeder Broschüre drin.


    @ Sinsira, auch im ersten Jahr darf man max. 30h arbeiten gehen, allerdings wird das Arbeitsentgeld dann auf das Elterngeld angerechnet, so dass es sich oft nicht lohnt. Im 2. Elternjahr darf man, auch wenn man das Elterngeld gesplittet hat, soviel verdienen wie man will.