Also, ich kannte mal jemanden, der das anders verstanden hat als Xenia. "Ersatzdienst ist Kriegsdienst" war das Motto, mit dem er sich dieser ganzen Geschichte entzogen hat.
Die überwiegende Mehrheit der Fälle, die weder Zivildienst noch Wehrdienst geleistet haben waren aber nicht Totalverweigerer, sondern entweder untauglich, oder sie sind aus unterschiedlichen Gründen einfach nicht eingezogen worden.
Aber auch Totalverweigerer können sich aufs Grundgesetz berufen und müssen keinen Dienst an der Waffe leisten - es könnte nur sein, dass sie bei Verweigerung eines Ersatzdienstes eben im Knast landen.
Ja, aber sie können (bzw. konnten) damals auch im Gefängnis landen, wenn sie das mit der Totalverweigerung durchgezogen haben. Das hat jetzt aber mit der Frage nichts mehr zu tun, ich weiß nur noch, dass diese Unterscheidung zwischen Wehr- und Ersatzdienst damals als Mogelpackung bezeichnet wurde...
Oft waren es aber "nur" Bußgelder, zumindest ab den 90ern, davor "halt" ab nach Berlin