Darf ich regelmäßig das Kind einer Freundin betreuen?

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  • Ah! Ich betreue ja in der elterlichen Wohnung (unter anderem auch bei uns, aber nicht mehr als 15 h).

    Eine Tagespflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist notwendig, wenn eine Tages-pflegeperson ein oder mehrere Kinder in anderen Räumen als der elterlichen Woh-nung während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt län-ger als drei Monate betreuen will.

    Ich finde es aber schon schräg, dass man da so lange suchen muss...

    Und wie oben jemend schreibe, ist das ja für jede Ecke des Landes wieder verschieden.

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.

    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

  • Ich bin Tagesmutter.
    Du musst eine Qualifikation und Pflegeerlaubnis haben, wenn du das länger als drei Monate (in dem Fall also Ja), UND gegen Bezahlung (hoffentlich auch ja) UND mehr als 15 Stunden pro Woche machts (du sprachst von 8 Stunden pro Woche, also nein) machst.
    Also, grundsätzlich kannst du das so wie geplant machen.
    ABER ihr müsst euch klar sein: Was ist, wenn etwas passiert? Ich weiß nicht, wie das mit dem Unfallschutz für das Kind aussieht. Bei mir als Tagesmutter greift die Landesunfallkasse.
    Ich weiß auch nicht, inwieweit du die Einnahmen irgendwo angeben musst - aber das wird ja nicht dazuführen, dass du dich selbst versichern must.
    Und wenn du Kind betreust ohen Rechnung o.ä., kann sie die Ausgaben dafür nicht bei der Steuer angeben - bezahlt sie eine Krippe oder Tagesmutter, kann sie das als Kinderbetreuungskosten bei der Steuer geltend machen.

    Überlege dir gut, wie verbindlich das sein soll - was ist, wenn du krank bist, deine Kind krank ist, das andere Kind krank ist (in deinen Augen so krank, das es zuhause bleiben solte, sie aber meint, dass das schon geht, weil sie arbeiten muss). Was ist, wenn ihr Urlaub habt?

    Ich würde für eine Freundin wohl anbieten, die Notfallvertretung zu sein, wenn die eigentliche Tagesmutter mal ausfällt oder die Krippe geschlossen hat - aber so richtig regelmäßig, verlässlich nur mit Pflegeerlaubnis/Versicherungsschutz und gegen angemessene Bezahlung und damit Anmeldung.

    LG, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • Ich bin wie gaagi auch Tagesmutter und kann Dir ebenfalls nur raten, das Ganze rechtlich abzusichern. Denn wenn irgendwas ist - und dazu genügt schon, dass ein Nachbar über sieben Ecken weitertratscht "die hat ja regelmäßig ein fremdes Kind bei sich, die arbeitet bestimmt schwarz!" damit Du Ärger bekommst. Oder das Kind verletzt sich (was ja immer passieren kann) und es hat keine Unfallversicherung. Oder wenn Du Dich bei der Arbeit verletzt- wenns rauskommt, fordert die Krankenkasse evtl. von Dir Regress, weil es bei Berufsausübung passiert ist.

    Und auch mit Krankheit (eigene, Deines Kindes, des Betreuungskindes) müsst Ihr gut überlegen, wie IHr umgehen wollt. Darf das Kind dann kommen? Auch wenns Windpocken oder Magen-Darm hat (oder Deines)? Was ist, wenn Du richtig krank bist?

    Möglich wäre, einfach den Tagesmutterkurs zu machen und Pflegeerlaubnis zu beantragen und das Kind (eben als einziges) als Tageskind anzumelden. Kriegt die Mutter nen Kostenzuschuss, Du nen Qualifikationsbeitrag zusätzlich und außerdem hast Du noch ne Qualifikation für später. Man weiß ja nie, wie der Berufsweg mal führt. Musst zwar theoretisch versteuern, fällt aber meistens bei einem Kind mit so wenigen Stunden dank abziehbarer Betriebskostenpauschale (also das, was Du für das Kind aufwenden musst) in die Steuerfreizone.

    Oder Du arbeitest als "KInderfrau", dann brauchst Du keine Pflegeerlaubnis, bist aber offiziell weisungsgebunden und arbeitest offiziell im Haushalt der Eltern. Läuft dann über Minijobzentrale (inkl. automatischer Steuerabgabe, Krankenversicherung usw für paar Euro im Jahr). Du kansnt das Kind dann auch bei Dir betreuuen im gegenseitigen Einverständnis, wenn Ihr im Vertrag festlegt, dass Dein "regelmäßiger Arbeitsort" der Haushalt der Eltern ist, Du aber das Kind "nach Rücksprache" auch zu Dir mit heim nehmen darfst. Das ist wichtig, falls ein Arbeits- oder Betreuungsunfall bei Dir passiert.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Hier mal drei Links, die Dir in der Entscheidung weiterhelfen können:

    Zuständige Koordinierungsstelle für Tagespflege in und um Hannover:
    http://www.hannover.de/Leben-in-der-R…ndertagespflege

    Online-Ratgeber "Tagemutter"
    http://www.tagesmutter.com/tagesmuetter-r…smutter-werden/


    Und Minijobzentrale:
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_m…986B2F513CF59BD

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Ich möchte nochmal was schreiben.

    Du kannst auch ohne Schulung mit den Eltern den Vertrag machen.
    Die Eltern können eine Unfallversicherung abschließen.
    Gerade wenn du nicht planst das dauerhaft zu machen.

    Ich hab damals bei der hiesigen Stelle für Tagesmütter angerufen. Die haben mir sehr geholfen das zu regeln.

    Und auch davon abgeraten (in meinem Fall) den Kurs zu machen.

    Wenn du natürlich evtl. hinterher als Tagesmutter arbeiten willst, kannst du auch den Kurs besuchen.

    Ich schreibe meine persönlichen Erfahrungen und über mein persönliches Umfeld. Manchmal schreibe ich auch davon, was mir Familie oder Freunde so berichten, das steht dann aber dabei.
    Ich schreibe nicht über ein anderes Umfeld oder andere Erahrungen und tatsächlich nicht über ein ganzes Land oder die ganze Welt.
    Dafür bin ich viel zu klein und unwissend, als dass ich der Meinung sein könnte, dass ich weiß, wie es überall so funktioniert. #herzen

  • Vielen Dank für die vielen Antworten!
    Ich werde noch mal genauer mit meiner Freundin reden, genau die Probleatik ich bin krank (oder vielleicht auch noch mal schwanger)/meine Kinder sind krank/ihres ist krank scheint mir schwierig - der Rest scheint sich bei unter 10 Wochenstunden ja lösen zu lassen. Der Tagesmutterkurs scheint mir für den zu erwartenden "Gewinn" relativ aufwendig zu sein, aber ich werde mich schlau machen. Vielleicht rufe ich tatsächlich mal bei der Stelle für Tagesmütter an, danke Mondschein.
    Und klar, wenn, dann melden wir das an und schließen die erforderlichen Versicherungen für das Kind ab.
    So richtig eine Lösung für bis zum KiGa-Alter wäre es ja auch nicht - zumindest wenn ich Glück habe und einen Job finde, wo ich vormittags arbeiten kann wenn meine Kleine in den KiGa geht, dann ist E ja erst 2. Das mit der Notfalllösung könnte ich auf jeden Fall anbieten, wenn sie eine Tagesmutter findet - vielleicht hilft das ja auch schon, obwohl die Oma ja auch noch (an manchen Tagen) da ist.
    Danke schon mal für die vielen Antworten!

  • Es gibt bei uns in NRW auch die Möglichkeit eine Art "Notfall-Tagesmutter" zu sein, die Bezeichnung dafür fällt mir gerade nicht ein.
    Dafür benötigt das Jugendamt ein polizeiliches Führungszeugnis. Du benötigst eine ärztliche Bescheinigung, dass du in der Lage bist Kinder zu betreuen und einen Nachweis über "Erste Hilfe am Kind."
    Dann kannst du als diese besondere Tagesmutter arbeiten, die Beiträge für die Berufsgenossenschaft und Haftpficht-,Unfallversicherung (?)werden vom JA übernommen und die Eltern können Betreuungsgeld beim JA beantragen. Das ist deutlich weniger, als die anderen "normalen" Tagesmütter verdienen und liegt m.E. bei 1,50 oder 2.00 € pro Stunde.
    Frage doch mal beim JA nach. Das lohnt sich auf jeden Fall.

  • bei 1,50 oder 2.00 € pro Stunde.

    Wer arbeitet denn dafür, wenn man sich dann noch um so einen Kram wie ärztliche Bescheinigungen und 1. Hilfekurs kümmern muss? Das ist ja Ausbeutung! oO

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.

    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

    Einmal editiert, zuletzt von Miamaria (15. Januar 2016 um 08:22)

  • Abgesehen von den rechtlichen Fragen würde ich mir sehr überlegen, ob die freundschaftliche Beziehung das aushält. Deine Freundin braucht eine regelmäßige, verlässliche Betreuung. Das ist etwas anderes, als wenn gelegentlich mal ein Kind zum Spielen vorbeikommt. Was ist bei Urlaub, Krankeit (auch des Kindes), Ausfall der Oma oder wenn schlicht die beiden Kinder sich nicht vertragen?

  • Wer arbeitet denn dafür, wenn man sich dann noch um so einen Kram wie ärztliche Bescheinigungen und 1. Hilfekurs kümmern muss? Das ist ja Ausbeutung! oO

    Ich denke das ist der Betrag der zugeschossen wird. Reich wird man allerdings sicherlich nicht als Tagesmutter, auch nicht wenn der Mindestlohn gezahlt wird...

  • Der Betrag für die "Tagesmutter Plus" (so heißt das, glaube ich) ist natürlich nur als Basis zu verstehen. Natürlich müssen die Eltern noch etwas dazu zahlen.
    Die Kosten für den Erste Hilfe-Kurs werden auch vom JA übernommen.
    Vorteile sind die Versicherung und der Beitrag für die BG.

    Ich persönlich finde die Option nicht schlecht, da es das Verhältnis in einen rechtlichen Rahmen stellt.
    Muss natürlich jeder selbst wissen.