Ah! Ich betreue ja in der elterlichen Wohnung (unter anderem auch bei uns, aber nicht mehr als 15 h).
Eine Tagespflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist notwendig, wenn eine Tages-pflegeperson ein oder mehrere Kinder in anderen Räumen als der elterlichen Woh-nung während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt län-ger als drei Monate betreuen will.
Ich finde es aber schon schräg, dass man da so lange suchen muss...
Und wie oben jemend schreibe, ist das ja für jede Ecke des Landes wieder verschieden.